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[UniMünster] Unterstützung für Prozess

CBG Redaktion

Unterstützung für Prozess

„Mehr Transparenz in die Kooperationsverträge zwischen Uni Mainz und Boehringer Ingelheim Stiftung“

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Mai 2011 reichte Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) Klage gegen Universität Köln auf Offenlegung der Kooperationsverträge zwischen Uni Köln und Bayer ein. Denn im Frühjahr 2008 hatte der BAYER-Konzern mit der Kölner Hochschule eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Pharma-Forschung begonnen. Die Vertragsbedingungen blieben jedoch im Dunklen. CBG befürchtete eine Ausrichtung der pharmakologischen Forschung an öffentlichen Einrichtungen nach rein wirtschaftlichen Kriterien und wollte daher auf dem Klagewege Einsicht in die Verträge erhalten, um diesem Unwesen Einhalt zu gebieten.
Einen ganz ähnlichen Fall gibt es seit 2009 in Rheinland-Pfalz: Im Dezember 2009 wurde der deutschlandweit größte Kooperationsvertrag zwischen einer staatlichen Hochschule und einem privaten Geldgeber im Volumen von 100 Mio. Euro zwischen Boehringer Ingelheim Stiftung und Universität Mainz unterzeichnet, der ebenfalls geheim gehalten wurde. Wie sich mittlerweile durch gerichtlich erzwungene Einsichtnahme in die Verträge herausstellte, weist der Kooperationsvertrag laut Aussage von Universitätspräsident Krausch grundlegende Fehler auf. Rechtsexperten bezeichneten den Vertrag als hochschulgesetz- und verfassungswidrig. Der ganze Sachverhalt kam durch Recherchen zu meinem 2015 erschienenen Buch „Gekaufte Forschung“ ans Tageslicht.

Nach dem Vorbild von CBG und unterstützt durch denselben Anwalt, der CBG vertrat, reichte ich daher im Herbst 2015 Klage auf Aushändigung von Kopien der Kooperationsverträge vor dem Verwaltungsgericht Mainz ein. Die Klage wurde jedoch am 14. September 2016 – mit in meinen Augen fragwürdiger Begründung – abgelehnt. Deshalb möchte ich – genau wie seinerzeit CBG – gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Bis jetzt finanzierte ich den Prozess ganz privat. Bei der Berufung dürften etwas höhere Kosten anfallen. Die Prozesskosten könnten nun bis zu 7000 Euro betragen. Deshalb bin ich nun auf der Suche nach einer finanziellen Unterstützung, um nicht mehr alle Kosten alleine tragen zu müssen.

Falls Sie Fragen haben stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Kreiß
Prof. (FH) für Finanzierung
Kontakt:
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christian.kreiss@hs-aalen.de
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