Pressemitteilung
München, 27.9.2016
Erlaubt die EU weiterhin hormonelle Schadstoffe in Pestiziden und Bioziden?
Abstimmung in Brüssel verschoben – Umwelt-und Gesundheitsorganisationen fordern klare Position der deutschen Regierung zum Schutz von Mensch und Umwelt
Im Juni dieses Jahres legte die EU Kommission einen Vorschlag für Kriterien zur Identifizierung von Hormongiften (Endocrine Disrupting Chemicals, EDCs) vor. Diesen Kriterien sollten Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten in der letzten Sitzung der Fachausschüsse für Pestizide und Biozide zustimmen. Nun musste die Abstimmung verschoben werden, da die umstrittenen Vorschläge auf teils heftige Kritik stoßen. Länder wie Frankreich, Schweden und Dänemark fordern erhebliche Nachbesserungen bei den Vorschlägen der Kommission zum Schutz von Verbrauchern und Umwelt und ziehen im Ernstfall auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Betracht.
Die Organisationen WECF, PAN Germany, BUND, Umweltinstitut München, CBG, SumOfUs und HEJSupport begrüßen diese Forderung und rufen die Bundesregierung auf, sich ebenfalls für strikte Kriterien im Sinne des vorbeugenden Gesundheits- und Umweltschutzes in den Verhandlungen stark zu machen. Eine gemeinsame öffentliche Online-Petition der Organisationen mit dieser Aufforderung an die Bundesregierung erhielt bereits mehr als 78.000 Unterschriften und wird bis zum Abschluss der Verhandlungen weitergeführt.
Die beteiligten Organisationen fordern die Bundesregierung auf
– das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip zu schützen und sich für Kriterien einzusetzen, die eine gesetzliche Regulierung von potentiellen Hormongiften ermöglichen, bevor diese Mensch und Umwelt schaden können
– auf eine Minimierung der Belastung von Mensch und Umwelt durch Hormongifte gemäß den Vorgaben des EU-Umweltaktionsprogramms 2020 zu drängen
– dafür zu sorgen, dass Deutschland, als eines der größten Chemiestandorte der Welt, zusammen mit Ländern wie Frankreich, Schweden und Dänemark eine Vorreiterrolle beim Schutz von Mensch und Umwelt vor hormonellen Schadstoffen übernimmt
„Zahlreiche Studien belegen die schädigende Wirkung von hormonell wirksamen Stoffen (EDCs) auf Mensch und Umwelt“, so Johanna Hausmann von WECF. „Besonders betroffen von Hormongiften sind schwangere Frauen und Kinder. Der Vorschlag der EU Kommission ignoriert mit seinem Entwurf wissenschaftliche Erkenntnisse, Ergebnisse der öffentlichen Konsultation und das Vorsorgeprinzip. Die deutsche Regierung steht nun in der Pflicht, diese Ignoranz zu unterbinden und ihr Veto einzulegen.“
Bereits vor einigen Jahren wurde die Verwendung von hormonell wirksamen Stoffen in Pestiziden und Bioziden vom Europäischen Parlament verboten. Allerdings fehlte bislang ein abgestimmtes Verfahren zur Identifizierung dieser Stoffe. Deshalb erhielt die EU-Kommission den Auftrag, bis Dezember 2013 entsprechende Kriterien festzulegen.
Der Vorschlag, den die Kommission nun mit fast dreijähriger Verspätung veröffentlichte, zielt darauf ab, geltendes Recht abzuschwächen und das in der Europäischen Union verankerte Vorsorgeprinzip zu untergraben. Die Beweislast für die hormonell schädliche Wirkung eines Stoffes würde so hoch gesetzt, dass kaum ein Stoff als EDC identifiziert und verboten werden könnte. Die EU-Kommission ist damit den Forderungen der Chemieindustrie nachgekommen, die beispielsweise neue Pestizidverbote im Hinblick auf die Verhandlungen zu den transatlantischen Handelsabkommen TTIP und CETA unter allen Umständen zu verhindern sucht.
„Die EU-Kommission ist dabei, das Pestizidrecht in seinen Grundpfeilern zu verändern, so dass selbst für erkannte hormonschädliche Wirkstoffe keine Maßnahmen zur Expositionsminderung umgesetzt werden müssen. Die bestehenden Schutzstandards für Landwirte, Verbraucher und für die Umwelt werden so beträchtlich abgeschwächt. Die Kommission überschreitet damit deutlich ihre Befugnisse. Hier erwarten wir von der deutschen Bunderegierung ein klares Veto“, fordert die Pestizidexpertin Susanne Smolka von PAN Germany.
Weitere Stimmen der Bündnis-Organisationen
„Die Kommission hat Gesetzesänderungen vorgeschlagen, die den Schutz von Umwelt und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Chemikalien um viele Jahre zurückwerfen würden. Ein Hormongift könnte nur dann verboten werden, wenn konkrete Wirkungen bekannt sind und nicht mehr allein wegen seiner gefährlichen Eigenschaften. Das heißt, die Möglichkeit potentiell krank machende Stoffe gesetzlich zu regulieren, bevor sie Schaden anrichten können, wäre nicht mehr gegeben. Die EU-Kommission hat lediglich den Auftrag, Kriterien für hormonelle Schadstoffe vorzulegen, nicht geltendes Recht zu ändern und das Vorsorgeprinzip durch die Hintertür abzuschaffen“, erklärt der BUND-Experte für Chemikalienpolitik, Manuel Fernández.
„Deutschland muss nun dringend weitere Verbesserungen von der Kommission einfordern, denn der vorliegende Vorschlag wird kaum EDCs regulieren. Sie fallen wie durch ein grobmaschiges Netz. Wir brauchen aber eine Regulierung mit höchstem Schutzniveau für Umwelt und Gesundheit“, fordert Alexandra Caterbow, Direktorin von HEJSupport.
„Die Vorschläge der Kommission untergraben einen wirksamen Schutz vor hormonellen Schadstoffen, obwohl diese mit zahlreichen Krankheiten in Verbindung gebracht werden. Die Bundesregierung muss sich jetzt dafür stark machen, dass die Vorschläge der EU-Kommission grundlegend überarbeitet werden, sodass der Schutz unserer Gesundheit und der Umwelt vor diesen Stoffen im Sinne des Vorsorgeprinzips auch tatsächlich gewährleistet wird“, fordert Christine Vogt, Referentin des Umweltinstituts.
Hintergrund:
Hormonell wirksame Substanzen wirken ähnlich wie körpereigene Hormone und können in den empfindlichen Hormonhaushalt von Menschen und Tieren eingreifen. Sie gelten unter anderem als Mitauslöser für Fruchtbarkeitsstörungen, Diabetes, Hoden- und Brustkrebs und können schon in kleinsten Mengen Wirkung zeigen. Besonders gefährdet sind Embryos, Kinder und Jugendliche. Hormongifte finden nicht nur in Pestiziden Verwendung, sondern auch in vielen Alltagsprodukten, wie Kosmetika, Spielzeug, Schuhe, Sportartikel oder Lebensmittelverpackungen. An die 800 Chemikalien gelten derzeit als potentielle EDC. Experten rechnen damit, dass diese Zahl in den kommenden Jahren noch steigen wird.
Kontakte:
Johanna Hausmann, WECF, johanna.hausmann@wecf.eu, Tel 0173 8010040, www.wecf.eu
Susanne Smolka, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Susanne.smolka@pan-germany.org,
Tel 040 399 19 10 24
Christine Vogt, Referentin für Landwirtschaft, Umweltinstitut München, Landwehrstr. 64a, 80336 München, cv@umweltinstitut.org, Tel 089 30 77 49 24
Fabian Holzheid, Vorstand und Pressesprecher, Umweltinstitut München, fh@umweltinstitut.org,
Tel 089 30 77 49 19
Alexandra Caterbow, HEJSupport, alexandra.caterbow@hej-support.org, Tel 0179 5244994,
www.hej-support.org
Manuel Fernandez, BUND, Manuel.Fernandez@bund.net, Tel 030 27586-463
Antonius Michelmann, Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. (CBG), Tel 0211 333 911
Wiebke Schröder, SumOfUs, wiebke@sumofus.org, Tel 0163 1617155