11 September 2015
Betreff: Beanstandung Bayer AG/Postings
Sehr geehrter Herr Roemhild,
Sie hatten mir per Post im Frühjahr des Jahres die offizielle Einstellung des Verfahrens meiner Beanstandung der Bayer AG aus formalen Gründen mitgeteilt, weil Beanstandungen, die Vorgänge betreffen, die länger als ein Jahr zurückliegen, nicht behandelt werden. Inzwischen hat, wie der PM der CBG vom 10.9. zu entnehmen ist, der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations eine Rüge gegen den Pharmakonzern BAYER und sechs weitere Unternehmen „wegen planmäßiger Täuschung von Userinnen und Usern in großem Stil durch gefälschte Postings“ ausgesprochen (s.u.). Da die Sachverhalte erst im November 2014 vom österreichischen Monatsmagazin „Datum“ aufgedeckt wurden, konnte meine Beschwerde an die Schiedsstelle der FSA, die ich im Dezember 2014 eingereicht habe, gar nicht eher erfolgen.
Die Regelungen der freiwilligen Selbstkontrolle erweisen sich m. E. als zahnloser Tiger, wie auch dieses Beispiel zeigt – und das ist vermutlich auch so gewollt. Das Problem liegt im System: Transparency International spricht von der strukturellen im System angelegten Korruption im deutschen Gesundheitswesen und die Strafzahlungen in den USA gegen fast alle großen Pharmaunternehmen in zweistelliger $ Milliarden Höhe sind ein weiterer Beleg dafür. Das ließe sich wohl nur durch eine Gesetzgebung lösen, die ein solches Verhalten wirkungsvoll sanktioniert. Ich sage das nicht mit Genugtuung, sondern mit großem Bedauern und einer gewissen Resignation.
Dennoch würde mich interessieren, wie Sie bzw. die Schiedsstelle den Vorgang unabhängig von der formalen Verjährung inhaltlich in Bezug auf ihre Statuten bewertet unabhängig vom Aspekt der formalen Verjährung?
Diese mail geht in cc an Philipp Mimkes von der CGB.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Dieter Lehmkuhl
13467 Berlin
Von: Juergen Roemhild
An: Dieter Lehmkuhl
Datum: 29. März 2015 14:51:59 MESZ
Betreff: AW: Beanstandung Bayer AG/Postings
Sehr geehrter Herr Dr. Lehmkuhl,
der Sachverhalt ist so weit geklärt, dass die Sache demnächst entschieden werden wird. Dabei wird der Vortrag von Bayer, die Zusammenarbeit mit der Agentur sei seitens Bayer Austria schon 2007 beendet worden, relevant sein. Die Schiedsstelle wird die Beanstandung aus diesem Grund voraussichtlich nicht weiter verfolgen können, denn die Verfahrensordnung des FSA sieht in § 4 Abs. 2 vor:
Beanstandungen, die Vorgänge betreffen, die länger als ein Jahr zurückliegen, werden nicht behandelt.
http://www.fsa-pharma.de/schiedsstelle/verfahrensordnung/
- c196
Im vorliegenden Fall trägt Bayer vor, die Zusammenarbeit mit der Agentur sei seitens Bayer Austria schon 2007 beendet worden (vgl. meine mail vom 5.12.2014). Auch aus der Pressemitteilung vom 12. November 2014, auf die Sie sich bezogen haben, ergibt sich nichts Gegenteiliges.
Falls Ihnen zu diesem Punkt weitere Informationen vorliegen, lassen Sie es mich bitte wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Römhild