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[Gegenantrag CO] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Dr. Walther Enßlin
Comeniusweg 12
40723 Hilden

28.04.2015

Bayer Aktiengesellschaft
Gebäude Q 26 (Rechtsabteilung)
51368 Leverkusen

Hauptversammlung am 27. Mai 2015

Hiermit zeige ich an, dass ich zu Punkt 2 und 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet
Begründung: Die alte CO2-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen mit der Umwidmung 2002 auf Kohlenmonoxid bedroht Menschenleben

Seit mehr als 12 Jahren betreibt die Bayer-AG eine 10-km-lange Pipeline mit dem nicht-wahrnehmbaren, hochgiftigen Kohlenmonoxid (CO). Die Rohre sind fast 50 Jahre alt und laut Antwort der Bezirksregierung Köln vom 7.3.2014 an mehr als 200 Stellen z.T. bedrohlich korrodiert.

Eine Kampfmitteluntersuchung im Bereich der Pipeline wurde nie durchgeführt, obwohl im Kölner Norden, in Köln-Riehl bereits mehrfach Weltkriegsbomben gefunden wurden.

Es fehlt ein qualifiziertes Risiko-Szenario mit einer Ausbreitungsberechnung. Dabei sind die Wohnbebauung und Kindergärten teilweise weniger als 100 m entfernt und viele Spaziergänger können sich in unmittelbarer Nähe der Pipeline aufhalten.

Das Einatmen von lediglich 30 mL CO macht einen gesunden Erwachsenen bewusstlos und damit fluchtunfähig, ein Kind kann durch diese geringe Menge getötet werden.

Das Leck-Warn-System schlägt erst bei einem Ausströmen von mehr als 210.000 L CO/h Alarm und ist somit völlig ungeeignet. Bevor überhaupt in der Bayer-Sicherheitszentrale ein Leck-Alarm eingeht, sind bereits ca. 105.000 L CO während einer halben Stunde ausgeströmt. Schon nach 3 Minuten treten lebensbedrohliche Schäden auf. Daher können bei einem Pipeline-Bruch Hunderte oder Tausende Tote und lebenslang Hirngeschädigte zu beklagen sein.

Dies alles ist ein unzumutbares Risiko für die Anwohner und weitere Menschen, die sich in der Nähe der Pipeline aufhalten. In unserem Gemeinwesen, das zu Recht stolz ist auf die Erfolge der chemischen Industrie, ist es unverantwortlich, die Profitinteressen über das Gemeinwohl zu stellen und das Recht der Bürger auf körperliche Unversehrtheit (Art2GG) zu beschneiden.

Ich werde den Vorstand erst entlasten, wenn die CO-Pipeline stillgelegt ist.
Dr. Walther Enßlin

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