Der Neubau der Autobahn über der Leverkusener Giftmüll-Deponie „Dhünnaue“ soll ohne Klagemöglichkeit genehmigt werden. Bedenken bzgl. des Chemiemülls sollen nicht groß diskutiert werden. Hintergründe zur Dhünnaue hier
Leverkusener Anzeiger, 21. Januar 2015
LEVERKUSENER RHEINBRÜCKE
Klagemöglichkeiten bei A1-Planung sollen eingeschränkt werden
Im Leverkusener Rathaus herrscht Entsetzen über die Pläne, nicht nur die Rheinbrücke sondern auch die Stelzenstrecke nach dem Beschleunigungsgesetz zu bauen. Wie es dazu kommen konnte, kann sich niemand erklären. Von Thomas Käding
Nur die Rheinbrücke hätte man nie nach dem Beschleunigungsgesetz bauen können. Sagt Laurenz Braunisch, Sprecher bei Straßen NRW. Im Rathaus hatte man das anfangs anders gesehen und gedacht, dass man die Einschränkung der Klagemöglichkeiten nur bei der abgängigen Brücke in Kauf nehmen muss. Inzwischen ist klar, dass mindestens der Abschnitt bis zum Autobahnkreuz Leverkusen-West beschleunigt betrieben wird: „So ein Abschnitt muss einen eigenen verkehrstechnischen Wert haben“, erläutert Braunisch auf Anfrage. Das bedeutet: Die Mindestlänge ist von einer Anschlussstelle zur nächsten. In diesem Fall von der Auffahrt Niehl über die Brücke zum Kreuz West einschließlich Spaghettiknoten.
Damit könnte man im Rathaus ja noch leben, erklärt Andrea Deppe. Aber die Baudezernentin ist genau so wie ihr Chef Reinhard Buchhorn entsetzt über den Plan des Bundesverkehrsministers, auch die Stelze beschleunigt zu planen und zu bauen. „Ich finde, dass das eine Ausnahme sein muss“, sagt die Baudezernentin mit Blick auf das Beschleunigungsgesetz. Dessen Effekt beschränkt sich auf die Möglichkeit, gegen ein Projekt zu klagen: Normalerweise können Bürger einen Planfeststellungsbeschluss zunächst vor dem Verwaltungsgericht anfechten. Es folgen das Oberverwaltungs-, schließlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Solche Verfahren können sich hinziehen.
Wird aber nach dem Beschleunigungsgesetz gebaut, bleibt Gegnern nur der Weg nach Leipzig. Und der will wegen der Kosten wohlüberlegt sein. Das sieht auch Andrea Deppe so. „Das könnten sicher nur die Bürgerinitiativen“, glaubt sie. Dabei müssen auch die schon jetzt eifrig Geld sammeln für ihre tägliche Arbeit.
Nach Auffassung von Deppe gibt es für den Plan des Bundesverkehrsministers, die A 1 bis zum Leverkusener Kreuz nach der Notfallverordnung zu errichten, keinen stichhaltigen Grund: Die Stelze sei nicht so marode, als dass sie ganz dringend ersetzt werden müsse – „jedenfalls ist uns davon bisher nichts bekannt“, schränkt die Baudezernentin ein. Deshalb spreche überhaupt nichts dafür, die Klagerechte für die Bürger einzuschränken. Für den Normalfall „haben wir nun mal eine Gesetzeslage“. Die solle dann auch gelten.
Wie es dazu kommen konnte, dass die gesamte Planung für die Autobahn 1 beschleunigt behandelt werden soll, kann sich im Rathaus bisher niemand erklären. Aber jetzt steht es im Entwurf für die Änderung des Bundesfernstraßengesetzes. Dort rangiert Leverkusen auf dem zweiten Platz.