Hauptversammlung der BAYER AG am 29. April 2014
Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet
BAYER hält an dem Plan fest, giftiges Kohlenmonoxid per Pipeline durch dicht besiedelte Gebiete zu transportieren. Ein gefährlicher Präzedenzfall, denn bislang werden toxische Substanzen nicht über Fernleitungen transportiert. Der Aufsichtsrat unterstützt das umstrittene Projekt und wird daher nicht entlastet.
Der BAYER-Konzern will seine Werke Dormagen und Krefeld mit einer 67 km langen CO-Pipeline verbinden. Das Vorhaben ist ohne Beispiel: Kohlenmonoxid ist ein sehr giftiges Gas. Schon die Aufnahme weniger hundert Milliliter kann zum Tod führen. Das Regierungspräsidium Düsseldorf räumte ein, dass „zu Kohlenmonoxidfernleitungen keine umfänglichen Erfahrungsberichte existieren, da es sie weltweit kaum gibt“.
Pipeline-Experten weisen darauf hin, dass das Risiko eines Gas-Austritts durch technische Maßnahmen zwar verringert, aber nicht eliminiert werden kann. Schäden bis hin zum Vollbruch der Leitung sind durch Erdbeben, Bauarbeiten, Flugzeugabstürze, Bomben aus dem 2. Weltkrieg oder terroristische Anschläge jederzeit möglich. Ein Gutachten des Kreises Mettmann kam zu dem Ergebnis, dass im Fall einer Beschädigung mehr als 140.000 Anwohner akut gefährdet wären.
Polizei, Feuerwehr und medizinische Dienste haben erklärt, dass sie die Sicherheit der Bevölkerung bei einem Unfall nicht gewährleisten können. Sämtliche betroffenen Kommunen lehnen eine Inbetriebnahme daher ab. Mehr als 120.000 Menschen haben Protesterklärungen unterschrieben. Gegen das laufende Planänderungsverfahren richten sich zudem 24.000 Einwendungen.
Die Risiken für die Anwohner und die notwendigen Enteignungen wurden im Planfeststellungsbeschluss mit „Vorteilen für das Allgemeinwohl“ gerechtfertigt. Tatsächlich gibt es diese Vorteile nicht. Die Leitung sollte ursprünglich für eine bessere Auslastung der Anlagen in Dormagen und Krefeld sorgen. Geringere Kosten für ein Unternehmen – die zudem in Frage stehen – begründen jedoch kein Allgemeinwohl. Damit ist die Rechtmäßigkeit der Enteignungen hinfällig. Ähnliche Bedenken äußerte schon im Dezember 2007 das Oberverwaltungsgericht Münster, weswegen die bereits verlegte Pipeline bislang nicht betrieben werden darf.
Der ursprünglich von BAYER behauptete CO-Überschuss in Dormagen existiert nicht mehr. Im Gegenteil: die Errichtung der neuen TDI-Anlage in Dormagen führt dazu, dass dort ein weiterer Steam-reformer zur CO-Herstellung errichtet werden muss. Die neue CO-Produktionsanlage könnte jedoch auch in Krefeld errichtet werden, wodurch auf die Pipeline ganz verzichtet werden könnte. Zu demselben Ergebnis kommt das jüngste Gutachten der Landesregierung: demnach war der Bau der Pipeline keinesfalls notwendig. Nach Aussage der Gutachter gibt es mehrere Möglichkeiten, CO dezentral zu produzieren. Dies sei wirtschaftlich sogar günstiger.
Irreführend ist auch die mehrfach wiederholte Aussage von BAYER, wonach „Pipelines unter Sicherheits- und Umweltaspekten das beste Transportmittel“ darstellen. Hierdurch wird suggeriert, dass durch die Leitung andere Transporte wegfallen, z.B. per Schiff oder Lastwagen. In Wahrheit finden wegen der hohen Sicherheitsanforderungen keine nennenswerten CO-Transporte statt.
Wie gefährlich der Umgang mit Kohlenmonoxid ist, zeigt der Unfall im Brunsbütteler BAYER-Werk am 25. September 2013: nach einer Freisetzung von CO schwebten nach Angaben der Polizei zwei Mitarbeiter in Lebensgefahr. Zu den Ursachen des Unfalls macht BAYER bis heute keine Angaben. Selbst auf gut gesichertem Werksgelände mit gut geschultem Personal ist der Umgang mit CO also hochgefährlich. Umso wichtiger ist es, den Transport durch ungesichertes Gelände zu verhindern.
Besondere Fragen wirft zudem die Pipeline zwischen den Werken Dormagen und Leverkusen auf: im Jahr 2001 hatte BAYER eine in den 60er Jahren gebaute CO2-Leitung für den Transport von Kohlenmonoxid umgewidmet. Ein Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte nicht. Auswirkungen eines CO-Lecks wurden im Verfahren nicht untersucht. Lediglich ein Gutachter von BAYER widmete sich dem Thema – auf gerade mal 9 Zeilen. Für den Fall einer Beschädigung der Leitung sprach er von einem Gefahrenbereich von 350 Metern beidseits der Trasse. Eine spezifische, auf die örtlichen Begebenheiten angepasste Untersuchung erfolgte nicht.
Unsere jüngste Einsichtnahme in die Genehmigungsunterlagen offenbart zudem schwerwiegende Mängel, unter anderem bei der Unterquerung des Rheins („Düker“). So stellt ein TÜV-Bericht vom Februar 2013 „gravierende externe Materialverluste“ fest, weswegen der Düker „nicht dem Stand der Technik“ entspreche. Die Korrosionsgeschwindigkeit wurde mit bis zu 0,5 mm pro Jahr abgeschätzt. An einigen Stellen sei die Korrosion so weit fortgeschritten, dass nur noch eine „Restlebensdauer von 2 Jahren“ abgeschätzt wird. Die Beteuerungen des Konzerns, wonach die Leitung den höchsten Sicherheitsanforderungen entspricht, sind daher wenig glaubwürdig.
Giftige Gase wie Chlor, CO oder Phosgen müssen – wenn überhaupt – dezentral produziert und in gut gesicherten Werken unmittelbar und ortsnah verarbeitet werden. Ein Transport solcher Gefahrstoffe verbietet sich. Es ist unverantwortlich, die Bevölkerung diesem unnötigen Risiko auszusetzen.