Bayer Health Care AG Aktionärsversammlung 2013
Redebeitrag Dr. Angela Spelsberg, Mitglied des Vorstands von Transparency International Deutschland e.V., Mitglied des Beirats der CBG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Frühjahr 2008 vereinbarte der BAYER-Konzern mit der Universität Köln eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Pharma-Forschung. Die Vertragsbedingungen liegen jedoch bis heute im Dunklen.
Mehr als zehn Verbände aus dem Gesundheitsbereich – und auch der Deutsche Hochschulverband – unterstützen die Forderung, den Vertragstext offen zu legen. Der Beauftragte für Informationsfreiheit des Landes NRW befürwortet nach Prüfung des Vertrags eine Einsichtnahme. Trotzdem verweigern die Universität und BAYER weiterhin eine Offenlegung. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat daher Klage eingereicht. Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland unterstützt die Klage und auch die Revision der CBG (Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.) gegen die Universität Köln auf Einsicht in den Vertrag zur Forschungs-Kooperation mit der Bayer HealthCare AG.
Transparency schließt sich der Klage auf Offenlegung an, weil die Gefahr der Abhängigkeit der nach dem Grundgesetz freien Wissenschaft von kommerziellen Interessen nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Universität zu Köln ist eine öffentliche, durch Steuergelder finanzierte Einrichtung, die daher der öffentlichen Kontrolle unterliegen muss, auch in ihren Kooperationen mit Dritten. Die Offenlegung des Vertrags ist notwendig, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in Forschung und Lehre nicht weiter zu gefährden.
Frage: Welche Nachteile befürchtet der Bayer Vorstand durch die Veröffentlichung des Vertrags? Ist der Reputationsschaden, der der Bayer Health Care AG durch die Nicht-Veröffentlichung entsteht, nicht größer?
Patientinnen und Patienten (und auch ihre überweisenden Ärzte), die die Entscheidung treffen müssen, ob sie sich in der Kölner Universitätsklinik oder in anderen, im Vertrag eingeschlossenen Einrichtungen, untersuchen und behandeln lassen, müssen darüber informiert werden, welche Konsequenzen der Vertrag auf ihre Behandlung bzw. auf Forschungsprojekte hat, an denen sie teilnehmen
Dazu stellen wir folgende Fragen:
Wie viele Klinische Studien mit wie vielen Patienten wurden im Rahmen der Kooperation mit der Uni Köln bislang durchgeführt?
Wie viele Präparate wurden dabei untersucht?
Wie viele Arbeitsgruppen auf Seiten der Hochschule waren daran beteiligt?
Wem „gehören“ die Forschungsdaten und wer entscheidet über die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in dieser Kooperation mit der Universität zu Köln? Führte die Zusammenarbeit bereits zu Patentanmeldungen?
Gibt es noch weitere Hochschulkooperationen mit Bayer in Deutschland und weltweit?
Wie viele Stiftungsprofessuren finanziert Bayer weltweit?
In der Verhandlung vor dem VG Köln wurde von den Anwälten der Universität zu Köln das Vertragsdatum mit 28.12.2007 angegeben. Dies widerspricht den bisherigen schriftlichen Verlautbarungen zum Vertragsschluss einschließlich der im März 2013 erteilten Auskunft der Landesregierung NRW auf eine Anfrage der Piratenfraktion, die alle ein Vertragsdatum vom 28.03.2008 angeben
Unsere Frage an den Vorstand: Wann war das tatsächliche Vertragsdatum?
Vielen Dank für die Beantwortung!