Hauptversammlung der BAYER AG am 26. April 2013
Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet
Begründung: Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion ungenügend nach und soll daher nicht entlastet werden. So wird vom Aufsichtsrat die Einführung von genmanipuliertem Saatgut mitgetragen, obwohl diese mit immensen ökolo-gischen Problemen verbunden ist.
Im Jahr 2003 hat der BAYER-Konzern erstmals eine EU-Importgenehmigung für genmanipulierten Reis beantragt. Die Sorte Liberty Link RICE 62 ist tolerant gegen das ebenfalls von BAYER produzierte Herbizid Glufosinat.
Bislang wird Liberty Link-Reis nirgendwo in der Welt kommerziell angebaut. Die an-gestrebte EU-Zulassung und der europäische Exportmarkt sollen in asiatischen und südamerikanischen Ländern als „Türöffner“ für dort beantragte Anbaugenehmigungen dienen.
In den bisherigen Abstimmungen hat die Mehrzahl der EU-Staaten Bedenken gegen eine Zulassung geäußert. Zehn Jahre nach Antragstellung liegt daher noch keine Ge-nehmigung vor.
Eine Zulassung von Liberty Link-Reis ist besonders vor dem Hintergrund der von Glu-fosinat ausgehenden Gesundheitsgefahren abzulehnen. Der Wirkstoff ist als repro-duktionstoxisch klassifiziert und kann Missbildungen bei Föten verursachen. Glufosi-nat gehört zur Gruppe der 22 Wirkstoffe, die nach der EU-Pestizidgesetzgebung kei-ne erneute Zulassung erhalten dürfen.
Während BAYER in Deutschland auf die Zulassung des Herbizids Liberty (Wirkstoff: Glufosinat) freiwillig verzichtet hat, kündigte das Unternehmen im Februar 2013 an, die Produktion von Glufosinat für den Export erneut zu erhöhen. Es ist unverantwort-lich, im Ausland eine Anbautechnik zu forcieren, die mit der Verwendung eines hoch-giftigen und bei uns verbotenen Pestizids verknüpft ist. Das Schicksal der Landarbei-terinnen und Landarbeiter in Lateinamerika oder Asien ist dem Konzern augenschein-lich gleichgültig.
Auch die ökologischen Risiken sind immens: Es ist bekannt, dass der Anbau gen-technisch veränderter, herbizidtoleranter Pflanzen zu einem verstärkten Einsatz von Pestiziden führt. Die Verdrängung lokal angepasster Sorten führt zudem zu einer Ver-ringerung des Gen-Pools, was langfristig zu Problemen bei der Bekämpfung von Reis-Krankheiten führen kann.
Im Fall eines großflächigen Anbaus von Liberty Link-Reis wäre eine Kontamination traditioneller Sorten unausweichlich. Sogar die Europäische Behörde für Lebensmit-telsicherheit (EFSA) bezeichnet das Risiko von Auskreuzungen als hoch. (Quelle: EFSA Journal, (2007) 588, 1-25). Da der Anbau nicht in Europa erfolgen soll, war die-ses Risiko jedoch nicht in die Bewertung der EFSA eingeflossen. Auch die Gefahren für die Artenvielfalt und die Gesundheit der Landwirte blieben in der Stellungnahme der EFSA unberücksichtigt.
Wie berechtigt die Bedenken gegen eine Zulassung von gentechnisch verändertem Reis sind, zeigt die Verunreinigung der amerikanischen Reis-Ernte mit der ebenfalls gegen Glufosinat toleranten Sorte LL RICE 601. Die Langkornreis-Sorte war im Jahr 2006 weltweit in den Handel gelangt, obwohl hierfür keine Zulassung vorlag. Der Schaden für Handel und Landwirte betrug über einer Milliarde US Dollar. Erst nach einer langen juristischen Auseinandersetzung erklärte sich BAYER vor zwei Jahren bereit, eine Entschädigung in Höhe von rund 750 Millionen Dollar zu leisten.
Die Einführung von herbizidtolerantem Saatgut ist ein Irrweg. Sie führt innerhalb kür-zester Zeit zur Bildung resistenter Wildkräuter, die mit immer mehr Pestiziden be-kämpft werden müssen. Eine Verbesserung der Ernten wird nicht beobachtet.
Trotz der hohen Risiken für Umwelt, Landwirte und Verbraucher hält BAYER auch zehn Jahre nach Antragstellung an dem Zulassungsantrag für Liberty Link-Reis fest. Die Entlastung des Aufsichtsrats ist daher zu verweigern.