8. März 2013
Verfahren zur CO-Pipeline von Bayer ziehen sich hin
Oberverwaltungsgericht Münster hat noch keinen Termin für Gerichtsverhandlung. Auch die Bezirksregierung Düsseldorf sieht einen Erörterungstermin zum Planänderungsverfahren erst im zweiten Halbjahr.
Es ist still geworden um die CO-Pipeline. Die Kohlenmonoxid-Röhre liegt naturgemäß lautlos im Boden. Aber auch die Gegner der Trasse, die das giftige Gas zwischen den Bayer-Standorten Dormagen und Uerdingen transportieren soll, halten sich im Moment zurück. Die Phase der Bürgerbeteiligung ist vorbei. Die Pipeline-Gegner warten auf Ergebnisse der Verfahren.
Erörterungstermin für Einsprüche frühestens im Sommer
Die Bezirksregierung ist gerade dabei, die Einsprüche im Planänderungsverfahren aufzuarbeiten. In diesem Planänderungsverfahren versucht Bayer, der bereits verlegten Trasse im Nachhinein Legalität zu verschaffen. Ob das gelingt, ist völlig offen. 23 000 Menschen hatten im vergangenen Jahr ihre Sorgen vor der Trasse schriftlich festgehalten und bei der Bezirksregierung eingereicht. Nächster Schritt ist ein Erörterungstermin, bei dem theoretisch jeder Gegner seine Sorgen noch einmal mündlich vortragen kann. Bayer hat die Gelegenheit zu antworten.
Der Termin sollte nach alter Planung eigentlich in diesen Wochen stattfinden. Davon ist man mittlerweile weit entfernt. „Der Erörterungstermin wird nicht vor dem zweiten Halbjahr 2013 und nicht in den Schulferien stattfinden“, sagt Bezirksregierungssprecher Volker Klagges. „Ein Termin steht jedoch noch nicht fest.“
Auch noch kein Termin für das Oberverwaltungsgericht
Unabhängig vom Planänderungsverfahren ist vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eine Klage der Pipeline-Gegner gegen Planfeststellungsbeschluss anhängig. Die Richter könnten mit einem Nein zur Pipeline das Aus für das Großprojekt besiegeln oder zumindest die Inbetriebnahme in sehr weite Ferne rücken lassen. „Es ist noch nicht abzusehen, wann es einen Termin geben wird“, sagt der Vorsitzende Richter Ulrich Lau auf Nachfrage. Er begründet die Dauer mit dem umfangreichen Verfahren, zu dem zahlreiche Einwendungen und Stellungnahmen gehören.
Erich Hennen von der Bürgerinitiative gegen die Pipeline vermutet andere Gründe. Das Gericht wolle wohl den Ausgang des Planänderungsverfahrens abwarten. „Nach meiner Meinung könnte das OVG in dem unwürdigen Spektakel auch schon jetzt entscheiden“, sagt Hennen. Der Ungelsheimer erinnert an eine Gerichtsverhandlung vom Dezember 2007. Damals hatte sich das Gericht vorsichtig auf die Seite der Pipeline-Gegner gestellt. Auch deshalb erwarten die Bürgerinitiativen viel von der Entscheidung. Hennen: „Eine der wichtigsten Aussagen des OVG war ja, dass das Allgemeinwohl nicht ausreichend belegbar ist und damit auch das Enteignungsgesetz keine Berechtigung hat.“