Kooperationsvertrag zwischen Uniklinik Köln und BAYER offenlegen! / Prozesskostenhilfe notwendig
Konto 3199991 bei der EthikBank, BLZ 83094494 (Empfänger: Coordination geg. Bayer Gefahren)
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Am 6. Dezember wurde am Verwaltungsgericht Köln die Klage der Coordination gegen BAYER-Gefahren zur Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen dem BAYER-Konzern und der Universität Köln abgewiesen. Die Uniklinik war im Jahr 2008 eine enge Forschungs-Kooperation mit BAYER eingegangen. Der damalige Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) bezeichnete den Vertrag als die „weitest reichende Kooperation, die eine nordrhein-westfälische Universitätsklinik bislang eingegangen ist“.
Die Umstände dieser Zusammenarbeit sind intransparent. So ist ungeklärt, wie die Universität an den Ergebnissen gemeinsamer Projekte partizipiert, ob auch künftig noch Medikamente für ökonomisch uninteressante Krankheiten untersucht werden und wie die Publikationsfreiheit sichergestellt werden soll. Wir befürchten eine Ausrichtung der universitären Forschung nach rein wirtschaftlichen Kriterien.
Das Kölner Gericht hat sich über das Votum des NRW-Landesbeauftragten für Informationsfreiheit hinweg gesetzt. Dieser hatte den Vertrag eingesehen und keine Inhalte gefunden, die einer Einsichtnahme entgegen stehen. Jetzt geht das Verfahren vor das Oberverwaltungsgericht Münster.
Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und öffentliche Mobilisierung kosten mehr als 10.000 Euro pro Instanz. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren erhält keinerlei öffentliche Unterstützung und arbeitet weitgehend ehrenamtlich. Die Kosten für das Verfahren übersteigen daher die Möglichkeiten des Netzwerks bei weitem. Wir müssen daher zu Spenden aufrufen.
Der Prozess wird bundesweit als Muster-Prozess betrachtet. Aktuell berichteten die Medien auf breiter Front – von der ZEIT, FAZ, Deutschlandfunk und Süddeutscher Zeitung bis hin zum Ärzteblatt, der Taz und den Kölner Lokalzeitungen.
Wir meinen: Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss öffentlicher Kontrolle unterliegen – zumal in einem sensiblen Bereich wie der Pharma-Forschung. Eine solche Kontrolle ist nur mit Kenntnis der Vertragsbedingungen möglich. Von vielen Wissenschaftlern erhalten wir dabei Unterstützung. Ein aktueller Erfolg: der Deutsche Hochschulverband, die Standesvertretung der Professoren und Hochschullehrer, hat die Kölner Universität aufgefordert, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens eine Einsichtnahme in die Verträge zu gewährleisten.
Eine vollständige Chronologie mit allen Presseberichten sowie dem vollständigen Urteil findet sich auf unserer Kampagnenseite