10. Januar 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag mit BAYER
Uniklinik Köln: Berufung eingelegt
Philipp Mimkes, Vorstandsmitglied der „Coordination gegen BAYER-Gefahren“, hat in der Auseinandersetzung um die Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Kölner Uniklinik und der Bayer AG Berufung eingelegt.
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte sich in seiner Entscheidung vom 6. Dezember über das Votum des NRW-Landesbeauftragten für Informationsfreiheit hinweg gesetzt, der eine Einsichtnahme befürwortet hatte. Anders als das Gericht hatte der Landesbeauftragte den Vertrag eingesehen und darin keine Inhalte, die einer Veröffentlichung entgegen stehen, gefunden.
Philipp Mimkes: „Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu erfahren, welche Rechte eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung an ein privatwirtschaftliches Unternehmen abtritt. Wer legt künftige Forschungsinhalte fest? Wer profitiert von den Patenten? Können Betriebsgeheimnisse die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen verhindern? All diese Fragen können nur mit Kenntnis der Vertragsinhalte beantwortet werden.“
Auch der Deutsche Hochschulverband, die Berufsvertretung der Universitätsprofessoren, hat sich jüngst für eine Einsichtnahme ausgesprochen. Gegenüber der Frankfurter Rundschau (28. Dezember) erklärte Verbandssprecher Matthias Jaroch: „Für uns zielen das Gerichtsurteil und die bestätigte Position der Universität Köln hochschulpolitisch in die falsche Richtung. Wir empfehlen, den fraglichen Vertrag offen zu legen.“
Der Fall wird nun am Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt. Der Prozess wird wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung bundesweit mit Aufmerksamkeit verfolgt.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat zu Spenden aufgerufen, um das weitere Verfahren zu finanzieren. Zu den Unterstützern der Klage gehören Transparency International, IPPNW, medico international, der AStA der Uni Köln und der Verband demokratischer Ärztinnen und Ärzte.