Presse Information vom 6. Dezember 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Verwaltungsgericht Köln verweigert Einsichtnahme
Forschungskooperation zwischen Uni Köln und Bayer findet weiter im Geheimen statt / Berufung angekündigt
Das Verwaltungsgericht Köln hat heute den Antrag auf Einsichtnahme in den zwischen der Uniklinik Köln und der Bayer HealthCare AG geschlossenen Kooperationsvertrag abgewiesen. Philipp Mimkes, Absolvent der Universität Köln und Mitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), hatte im Mai 2011 Klage eingereicht, da weder das Unternehmen noch die Universität Fragen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit beantwortet hatten. Die CBG befürchtet eine Ausrichtung der Forschung an öffentlichen Einrichtungen nach rein wirtschaftlichen Kriterien.
Das Urteil wurde damit begründet, dass das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW den Bereich der Forschung ausklammere. Hierzu erklärt Philipp Mimkes: „Das Ergebnis der heutigen Verhandlung stand offenkundig schon vorher fest. Das Gericht hat den in Frage stehenden Vertrag gar nicht erst eingesehen und hat auch nicht das Votum des NRW-Landesbeauftragten für Informationsfreiheit berücksichtigt, wonach die Vereinbarung organisatorische Regelungen enthält, nicht aber Angaben zur Forschung im engeren Sinn.“ Der Landesbeauftragte hatte den Antrag auf Einsichtnahme positiv beschieden und einen Informationsanspruch festgestellt.
Philipp Mimkes erklärte heute, in Berufung gehen zu wollen: „Die Öffentlichkeit muss darüber informiert sein, wie viele Rechte eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung wie die Universität Köln an ein privatwirtschaftliches Unternehmen abtritt. Wer legt künftige Forschungsinhalte fest? Wer profitiert von den Patenten? Können Betriebsgeheimnisse die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen verhindern? All diese Fragen können nur mit Kenntnis der Vertragsinhalte beantwortet werden. Wir sind optimistisch, dass das Oberverwaltungsgericht hierüber eine differenziertere Beurteilung vornehmen wird.“
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die das Verfahren unterstützt, ruft zu Spenden zur Finanzierung des weiteren Verfahrens auf. Zu den weiteren Unterstützern der Klage gehören Transparency International, IPPNW, medico international, der AStA der Uni Köln und der Verband demokratischer Ärztinnen und Ärzte.
Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG ergänzt: „Das Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung und wird bundesweit mit Aufmerksamkeit verfolgt. Geht es doch um die im Rahmen von Deregulierung und entfesseltem Kapitalismus überall zunehmende Unterwerfung von Forschung und Lehre unter wirtschaftliche Interessen und Konzernprofite. Und das dann auch noch abgesichert mit Geheimverträgen. Das Urteil war leider zu erwarten, liegt das Gericht doch nur einen Steinwurf weit von der Konzernzentrale entfernt.“ Von 1988 bis 1992 musste die Coordination gegen BAYER-Gefahren erst vor das Bundesverfgassungsgericht ziehen, bis die BAYER-hörigen Urteile Kölner Gerichte gekippt werden konnten.