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Duogynon

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
20. November 2012

Duogynon-Opfer verzichten auf Berufungsverfahren

„Vertuschung wird mit Verjährung belohnt!“

Wegen Kosten in fünfstelliger Höhe müssen die Opfer des hormonalen Schwangerschafts-Tests Duogynon darauf verzichten, den Muster-Prozess gegen die Firma BAYER fortzuführen. Die von dem Duogynon-Geschädigten Andre Sommer eingereichte Haftungsklage war im Juli 2012 erstinstanzlich wegen Verjährung abgewiesen worden.

Andre Sommer wörtlich: „Die finanziellen Risiken einer Berufung sind zu groß – das konnte ich meiner Familie nicht antun. Die Einstellung des Gerichtsverfahrens bedeutet jedoch nicht das Ende unserer Anstrengungen, endlich die Wahrheit im Fall Duogynon herauszufinden. BAYER konnte sich bisher nur mit dem Hinweis auf Verjährung aus der Affäre ziehen. Dies ist moralisch absolut verwerflich und eine Schande für diesen Konzern!„. Auch der zuständige Richter am Berliner Landgericht, Dr. Holger Matthiessen, hatte das Unternehmen mit den Worten “Ein Weltkonzern wie BAYER sollte den Dialog suchen, da kann ich sie nur ermahnen!“ aufgefordert, auf die Betroffenen zuzugehen.

Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kommentiert: „Der Fall Duogynon ist in seiner Dimension nur mit dem Contergan-Skandal vergleichbar. Wie bei Contergan wurden mit dem Medikament trotz aller Hinweise auf drohende Fehlbildungen jahrelang Profite gemacht. Wissenschaftler wurden bestochen, die Opfer scheren den Konzern einen Dreck. Während im Fall von Contergan Entschädigungen erzwungen werden konnten, wird die Taktik von Schering und BAYER, die Gefahren von Duogynon zu leugnen und zu vertuschen, nun mit einem Freispruch wegen Verjährung belohnt!“.

Die Firma Schering, die das Präparat in den 60er und 70er Jahren vertrieben hatte, gehört seit dem Jahr 2006 zu BAYER. Auf Einladung der CBG hatten Duogynon-Geschädigte wiederholt in der BAYER-Hauptversammlung eine Entschädigung gefordert. Aber selbst eine Entschuldigung verweigerte der Konzern.

Mitarbeiter von Schering hatten frühzeitig vor den Risiken von Duogynon gewarnt. So schrieb ein für Schering arbeitender Wissenschaftler im November 1967 an die Firmenleitung: „Die offenkundige Korrelation zwischen der Zunahme von Missbildungen und dem Verkauf des Schwangerschaftstests erscheint ziemlich alarmierend.“ 1969 forderte die britische Behörde Committee on Safety of Drugs von Schering die Herausgabe der Duogynon-Labordaten. Nach Auswertung der Unterlagen wurde auf den Schachteln eine Warnung angebracht, wonach das Präparat wegen des Risikos von Fehlbildungen nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden dürfe. Schering strich daraufhin in Großbritannien die Indikation Schwangerschaftstest, nicht jedoch in Deutschland.

Im Raum steht auch der Vorwurf, dass Schering Anfang der 80er Jahre Wissenschaftler bestochen hat, damit diese die Unbedenklichkeit von Duogynon bestätigen. Bayer hat dies weder vor Gericht wirksam bestritten noch öffentlich entkräftet. Im jüngsten Prozess war hierzu ein ehemaliger Schering-Mitarbeiter als Zeuge benannt worden.

Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es kann und darf nicht angehen, dass die Duogynon-Opfer und ihre Familien ohne Entschädigung bleiben.“

weitere Informationen: Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren