Presse Info vom 12. September 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Cornelia Yzer: von der BAYER-Rechtsabteilung zum Ministeramt
„Lobbyismus vor Gemeinwohl“
Hierzu: Berliner Zeitung: Berufung der Lobbyistin Yzer löst Kritik aus
Nach dem Willen der CDU soll die langjährige Pharma-Lobbyistin Cornelia Yzer neue Wirtschaftsministerin in Berlin werden. Die 51-Jährige startete ihre Karriere einst in der Rechtsabteilung des BAYER-Konzerns und war parallel dazu Bundestagsabgeordnete, bevor sie als Staatssekretärin nach Bonn wechselte. Von 1997 bis 2011 leitete sie die von BAYER gegründete Lobbyvereinigung Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA).
Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren kommentiert: „Die Wahl von Cornelia Yzer steht für das Prinzip „Partikularinteresse vor Gemeinwohl“. Schon ihr Amt als Staatssekretärin hat Yzer unverblümt als Auftrag zum Industrielobbyismus verstanden. Dass nun die Politik direkt von Konzern-Vertretern gemacht wird, hat aber eine neue Qualität.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit dem Einfluss der Chemie- und Pharma-Industrie auf Politik und Gesellschaft.
Yzer war als VFA-Chefin maßgeblich daran beteiligt, die von Ärzten, Krankenkassen und weiten Teilen der Politik seit Jahrzehnten geforderte „Positivliste“ abrechnungsfähiger Medikamente mittels Millionenklagen zu verhindern. Der Pharma-Dschungel mit über 40.000 verschreibungspflichtigen Medikamenten ist bis heute nicht gelichtet. Auch die Gründung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen war vom VFA jahrelang verzögert worden. Ein Beamter aus dem Gesundheitsministerium bezeichnete Yzer gegenüber der taz denn auch als „Betonkopf“, der mit einem „Tunnelblick Industrie-Phrasen nachbetet“.
Bekannt wurde Yzer u.a. für ihre Doppelt- und Dreifach-Tätigkeiten, für die sie stets mehrfach kassierte: So erhielt sie als Geschäftsführerin des VFA ein jährliches Salär von zunächst 400.000 Mark, blieb aber weiterhin im Bundestag, was ihr mit zusätzlichen 135.000 DM im Jahr versüßt wurde. Zudem wurden 180.000 DM Übergangsgeld und 5.000 DM Rente vom 55. Lebensjahr an fällig, da sie ihren Job als Staatssekretärin aufgeben musste. Fehlten nur noch die 4.000 DM Abgeordneten-Pension und die Bezüge von BAYER (bei dem Konzern war die Juristin auch in ihrer Zeit als Abgeordnete und Staatssekretärin beschäftigt). Der Verwaltungsrechtler Herbert von Arnim kommentierte seinerzeit: „Mit Mitte 30 hat Frau Yzer bereits Ansprüche auf eine Altersrente, für die drei Normalverdiener ein ganzes Arbeitsleben benötigen“. Der Bundestag beschäftigte sich eigens wegen der „Causa Yzer“ mit der Anrechnung von Übergangsgeldern auf nachfolgende Gehälter.
Ein ausführliches Portrait von Cornelia Yzer findet sich hier