der Prozess wurde auf dem 5. Juli verschoben
Presse Information vom 7. März 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Duogynon-Klage: Prozessbeginn am 1. Juni
BAYER-Konzern lehnt Vergleichsgespräch ab / Verhandlung am Landgericht Berlin
Am Landgericht Berlin beginnt am 1. Juni der Prozess von Duogynon-Geschädigten gegen die Bayer Schering AG. Stellvertretend für Hunderte von Betroffenen hatte der Lehrer Andre Sommer im November eine Haftungsklage gegen das Unternehmen eingereicht. Ein vom Gericht vorgeschlagenes Mediations-Verfahren, zu dem sich die Geschädigten bereit erklärt hatten, lehnte der Konzern wegen angeblicher Verjährung ab. Deshalb kommt es nun zur Verhandlung.
Andre Sommer: „Bayer lehnt weiterhin alle Gespräche ab. Das Verhalten des Unternehmens ist für uns sehr enttäuschend. Die mutmaßlichen Duogynon-Geschädigten wollen endlich eine Aufklärung des Falles!“. Sommer fordert hierfür eine Einsichtnahme in alle firmeninternen Studien zu Duogynon.
Der Einsatz des hormonalen Schwangerschaftstests Duogynon führte in den 60er und 70er Jahren zu Tausenden von Missbildungen. Neu aufgetauchte Dokumente belegen, dass Schering die Risiken frühzeitig bekannt waren. Bis heute steht eine Entschädigung der Betroffenen aus.
Jörg Heynemann, Rechtsanwalt von Sommer, ergänzt: „Bayer bestreitet und bunkert. Alles wie gehabt. Auf der einen Seite wird stereotyp wiederholt, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Einnahme hormoneller Schwangerschaftstests und den schweren Schädigungen gebe. Dabei beruft sich Bayer Schering auf interne Erkenntnisse und Gutachten, legt diese aber nach wie vor nicht offen. Bayer verschweigt dabei, dass es in England bereits Ende der 60er Jahre firmeninterne Erkenntnisse gab, die diesen Zusammenhang eindeutig verifizieren! Das Verhaltensmuster von Bayer erinnert an Contergan: auf der einen Seite wird alles blind und wider besseren Wissens bestritten, und auf der anderen Seite werden die Opfer verunglimpft. Hat Bayer/Schering aus der Contergan-Affäre nichts gelernt?“.
Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die die Kampagne initiiert hat: „Das Ermittlungsverfahren im Jahr 1980 wurde mit der ungeheuerlichen Begründung eingestellt, die Schädigung eines Fötus stelle keinen Straftatbestand dar, da „ein Angriff gegen die Gesundheit eines Menschen im Rechtssinn“ nicht vorliege. Die Geschädigten muss nun endlich Gerechtigkeit erfahren. Schering selbst hat in den siebziger Jahren auf jeder Packung einen Warnhinweis anbringen lassen, laut dem Duogynon wegen der Gefahr von Fehlbildungen nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden darf.“ Auf Einladung der CBG hatten mehrere Betroffene in der BAYER-Hauptversammlung vor Tausenden von Aktionären gesprochen. Auch in der kommenden Hauptversammlung am 27. April werden Geschädigte protestieren.
Gerichtstermin: 1. Juni, 11 Uhr, Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21
weitere Informationen:
=> alle Materialien zur Kampagne
=> die Seite der Betroffenen: http://www.duogynonopfer.de