Gefährliche Pestizide
BAYER VOR GERICHT
Das seit 1979 bestehende PERMANENT PEOPLES TRIBUNAL befasste sich im Dezember 2011 mit den katastrophalen Folgen des großflächigen Einsatzes von Agrochemikalien. Das Tribunal, das diesmal im indischen Bangalore stattfand, hatte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN eingeladen, um der Jury den Fall des von BAYER-Pestiziden wesentlich mitverursachten globalen Bienensterbens darzulegen. Die RichterInnen verurteilten den Leverkusener Chemie-Multi dafür und sprachen auch die anderen Agro-Konzerne schuldig.
Sarojini Rengam, Direktorin des PESTIZID AKTIONS-NETZWERKS (PAN) Asien, war wütend: „Die Landwirtschaft, das Herz der globalen Nahrungsmittel-Produktion, wird von Konzernen dominiert, denen Profite wichtiger sind als Menschenleben. Solange sich dies nicht ändert, wird es immer wieder Tragödien wie die in Bhopal geben!“. Rengam forderte die Regierungen in aller Welt auf, die Verantwortlichen dafür vor Gericht zu stellen: „Die Pestizid-Hersteller sind für Vergiftungen und Umweltkatastrophen in aller Welt verantwortlich. Hierfür müssen sie endlich zur Rechenschaft gezogen werden!“ Nach Angaben der Weltbank sterben jedes Jahr etwa 350.000 Menschen an Pestiziden; viele Fälle bleiben zudem unentdeckt.
Auf den Tag genau 27 Jahre nach der Katastrophe in Bhopal, wo nach einer Explosion in einer Pestizidfabrik rund 20.000 AnwohnerInnen das Leben verloren, begann in Bangalore, einige hundert Kilometer südlich von Bhopal, die 37. Sitzung des PERMANENT PEOPLES´ TRIBUNAL (PPT). Die viertägige Verhandlung befasste sich in diesem Jahr ausschließlich mit Pestizid-Vergiftungen. Hierfür kamen mehr als 200 JuristInnen, WissenschaftlerInnen und VertreterInnen von LandwirtInnen und Umweltverbänden aus aller Welt zusammen.
Das PERMANENT PEOPLE´S TRIBUNAL existiert seit 1979. Es wurde gegründet, um auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen, die sich dem institutionellen Recht entziehen. Hervorgegangen ist das PPT aus dem Russell-Sartre-Tribunal zur Untersuchung des Vietnamkriegs. Das Verfahren folgt den strengen Regeln einer juristischen Verhandlung und bezieht sich auf existierendes Recht, zum Beispiel die UN-Deklaration für Menschenrechte. Das Urteil wird den Vereinten Nationen sowie den verantwortlichen Regierungen zugestellt.
In der Jury des PPT sitzen JuristInnen aus aller Welt. Den Vorsitz hat momentan Upendra Baxi inne, Rechtsprofessor an der Universität von Warwick. Das PESTIZID AKTIONS-NETZWERK hatte der Jury eine 300-seitige Anklageschrift vorgelegt, in der die Folgen des weltweiten Pestizid-Einsatzes akribisch dokumentiert werden.
Opfer von Alaska bis Malaysia
Eröffnet wurde die Sitzung in Bangalore von M. N. Venkatachaliah, dem ehemaligen obersten Richter Indiens. Auf der Anklagebank saßen die sechs größten Hersteller von Agrogiften: MONSANTO, DOW, BASF, BAYER, SYNGENTA und DUPONT. Diese „Big6“ kontrollieren 71 Prozent des globalen Pestizid-Marktes und 58 Prozent des kommerziellen Saatgut-Marktes. Die Agro-Industrie stellt somit einen der am stärksten konzentrierten Wirtschaftszweige der Welt dar.
In der Anhörung kam eine große Zahl von Betroffenen zu Wort. So berichteten malaysische Arbeiterinnen über Vergiftungen und Todesfälle in Palmöl-Plantagen. „Ich habe Paraquat ohne jegliche Schutzkleidung versprüht, da ich die Gefahren nicht kannte, so Nagama Raman. Das von der schweizer Firma SYNGENTA produzierte Herbizid ist hochgiftig und in der Schweiz seit 1989 verboten. Dennoch vertreibt das Unternehmen den Wirkstoff in mehr als 100 Ländern. Mit verheerenden Folgen: Nagama Raman ist wegen chronischer Gesundheitsschäden nicht mehr in der Lage, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen.
Noch schlimmer traf es Petrona Villasboa aus Paraguay. Ihr Sohn Silvino wurde mit Glyphosat besprüht, als er mit dem Fahrrad durch eine Soja-Plantage fuhr. Der elfjährige Junge starb fünf Tage später an der Vergiftung. Auch seine Geschwister und Eltern erkrankten schwer. Zwar wurde die Ursache von Silvinos Tod gerichtlich eindeutig festgestellt. Dennoch wurde die Firma MONSANTO nicht zur Rechenschaft gezogen und kann Glyphosat, das weltweit am meisten eingesetzte und hauptsächlich beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zum Einsatz kommende Ackergift, ungestört weiter vermarkten.
Dass die Verantwortlichen straffrei ausgehen, ist gängige Praxis, nicht zuletzt auch in Indien. So konnte das ursprünglich von HOECHST entwickelte Insektizid Endosulfan, das vor zehn Jahren im Portfolio von BAYER landete, jahrzehntelang ungehindert für Vergiftungen, Todesfälle und Missbildungen sorgen. Allein im indischen Bundesstaat Kerala, wo LandwirtInnen das Präparat auf Cashewfrucht-Plantagen einsetzen, starben rund 4.000 Menschen infolge der Flugzeug-Sprühungen. Die Ärzte Dr. Mohan Kumar and Dr. Mohammed Asheel, die die Betroffenen seit Jahren behandeln, berichteten dem Tribunal von schrecklichen Gesundheitsschäden. BAYER hat den Wirkstoff zwar vor wenigen Monaten aus dem Verkehr gezogen, aber indische Firmen produzieren das Pestizid noch heute.
Und selbst dort, wo Agro-Chemikalien wie Endosulfan gar nicht ausgebracht werden, leiden die Menschen unter den langlebigen Schadstoffen. Denn viele Gifte sind biologisch kaum abbaubar; die Wirkstoffe migrieren über Luft- und Meeresströmungen bis in abgelegene Regionen, zum Beispiel die Arktis. Vi Waghiyi, eine Eskimo-Frau von der vor Alaska gelegenen Insel St. Lawrence, bezeugte vor dem Tribunal, wie sehr ihre Nahrung, hauptsächlich Fische und Robben, vergiftet ist. Die UreinwohnerInnen der Inseln vermögen sich deshalb nicht mehr auf traditionelle Weise ernähren und sind stattdessen auf teure Nahrungsmittel-Lieferungen aus den USA angewiesen.
Wissenschaft in Gefahr
WissenschaftlerInnen pflichteten dem Richter Venkatachaliah bei, der in seinem Eingangsstatement die Befürchtung geäußert hatte, dass die moderne Wissenschaft mehr und mehr als Mittel der Ausbeutung fungiere, statt den Menschen zu dienen. Sie berichteten von dem weitreichenden Einfluss der Hersteller auf die Forschung. Oftmals diskreditieren BAYER & Co. AutorInnen kritischer Studien oder trocknen sie finanziell aus. Der Biologe Dr. Tyron Hayes von der Universität Berkeley legte der Jury seine Studien-Ergebnisse über die Wirkungen des Pestizids Atrazin von SYNGENTA dar. Dieses verhindert ihm zufolge die Bildung des männlichen Hormons Testosteron. Männliche Frösche produzieren nur noch wenig Sperma, bilden stattdessen weibliche Geschlechtsmerkmale aus und werden unfruchtbar. Was bei Fröschen, anderen Amphibien und Vögeln zu beobachten ist, ist teilweise auch auf Menschen übertragbar. Für diese Warnung erntete Dr. Hayes, den Unternehmen einst mit Fördergeldern umwarben, Schmähungen als Außenseiter der Zunft. Erschwerend kommt seine Kooperation mit Umweltverbänden dazu. Das alles hätte Hayes fast seine Stelle gekostet – sich mit den Multis anzulegen, ist auch für ForscherInnen nicht ungefährlich.
Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) schließlich rief das PPT in den Zeugenstand, um den Fall der weltweiten Bienensterben durch Neonicotinoide vorzustellen. Der BAYER-Konzern ist Weltmarktführer in dieser Substanz-Klasse, die in vielen Ländern wegen Risiken für Bienen nicht mehr frei in den Verkauf gelangen darf. In Deutschland, wo das BAYER-Pestizid Clothianidin im Jahr 2008 ein flächendeckendes Bienensterben verursachte (SWB berichtete mehrfach), erging beispielsweise ein Verbot für die Ausbringung auf Mais-Kulturen.
Zusammen mit dem britischen Imker Graham White informierte Philipp Mimkes von der CBG darüber, dass die französischen Behörden den vom Leverkusener Multi entwickelten Wirkstoff Imidacloprid wegen hoher Bienenschädlichkeit bereits 1999 aus dem Verkehr zogen. Sogar die UN-Umweltbehörde UNEP zeigt sich alarmiert. Sie veröffentlichte im vergangenen Frühjahr einen Bericht zu dem fortschreitenden Bienensterben, das wegen der verringerten Bestäubungsleistung auch eine Bedrohung für die Ernährungssicherheit darstellt, und bezeichnete die BAYER-Pestizide Clothianidin und Imidacloprid darin als Bedrohung für zahlreiche Tierarten. Die Pestizid-Gefahren für Insekten, Amphibien und Vögel nahmen dann auch einen großen Teil der Verhandlung ein und erhielten ein eigenes Kapitel im Urteil der Jury. Den Verkauf der Mittel stören solche Befunde allerdings nicht. Trotz gravierender Bedenken von WissenschaftlerInnen und ImkerInnen erfreuen sich Neonicotinoide noch großer Beliebtheit. Im vergangenen Jahr machte der Global Player mit diesen Substanzen einen Umsatz von 900 Millionen Euro – Grund genug für den Konzern, mit allen Mitteln gegen ein Verbot zu kämpfen.
Einstimmige Verurteilung
Die sechsköpfige Jury verurteilte in ihrer Abschlusserklärung BAYER und die andern fünf Unternehmen, die den Weltmarkt für Pestizide und Saatgut dominieren, wegen schwerster Umwelt- und Gesundheitsschäden. Der ungezügelte Einsatz von Agrogiften verletze das Menschenrecht auf Gesundheit und Leben; Millionen Menschen, vor allem in den Ländern des Südens, würden wissentlich hohen Risiken ausgesetzt, so die RichterInnen.
Neben den sechs Konzernen und ihren Herkunftsländern (USA, Deutschland, Schweiz) sprachen die JuristInnen auch den Internationalen Währungsfonds, die Weltbank und die Welthandelsorganisation schuldig. Sie haben, so die Jury, durch ihre Programme die Macht der Konzerne vergrößert und den Einsatz von Pestiziden weiter begünstigt, ohne dabei auf die Einhaltung der Menschenrechte zu dringen.
Die Jury verlangt von den Regierungen der Herkunftsländer, Straftatbestände zur Aufklärung von Pestizid-Vergiftungen einzuführen. Auch seien entsprechende internationale Gesetze erforderlich. Besonders gefährliche Wirkstoffe wie Neonicotinoide müssten zum Schutz von Bienen und Wildinsekten unmittelbar verboten werden. Zudem ermahnten die JurorInnen die Firmen, jegliche Angriffe auf kritische WissenschaftlerInnen, UmweltschützerInnen und LandwirtInnen, die gegen Pestizidvergiftungen protestieren, einzustellen.
Zwar untersteht dem Tribunal keine Exekutive, so dass es nicht möglich ist, das Urteil zu vollstrecken. Es kann aber als Grundlage künftiger Prozesse dienen. Darüber hinaus erzeugt er Druck auf nationale Regierungen, den doppelten Sicherheitsstandard zu untersagen, der es den Firmen erlaubt, im Heimatland verbotene Wirkstoffe zu exportieren.
Carina Weber, Geschäftsführerin des PESTIZID AKTIONS-NETZWERKS Deutschland begrüßte das Urteil: „Dieses Tribunal macht deutlich, dass durch multinationale Agrarchemie-Konzerne begangene Menschenrechtsverletzungen in großem Ausmaß stillschweigend geschehen. Viele Opfer sind nicht in der Lage, ihre Rechte im eigenen Land juristisch einzufordern und auf globaler Ebene existiert kein wirksamer Mechanismus, um die Konzerne für begangene Menschenrechtsverletzungen haftbar zu machen.“
Von Philipp Mimkes, Coordination gegen BAYER-Gefahren