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Nanotubes

CBG Redaktion

Die Versuchsanlage für Nanotubes bei Bayer Leverkusen funktioniert nicht wie geplant. Daher soll eine Anlage in Laufenburg, die die Firma HC Starck für Bayer betreibt, erweitert werden. Der BUND, die Coordination und der Ökologische Ärztebund haben Einwendungen eingereicht. Hier finden Sie ausführliche Infos zur Kampagne.

Badische Zeitung, 08. März 2012

Nanotubes : RP kommt nach Laufenburg

Erörterung am 21. März

LAUFENBURG (mkg). Sechs Einwendungen zum immissionsschutzrechtlichen Antrag der Firma H. C. Starck zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von 75 Jahrestonnen mehrlagiger Kohlenstoffnanoröhrchen (Baytubes) sind beim Regierungspräsidium Freiburg fristgerecht eingegangen.

Zu den bereits bekannten Schreiben vom Verein lebenswerter Hochrhein und der Ökologischen Ärzteinitiative Hochrhein im BUND, vom Altstadtverein Laufenburg/Schweiz sowie dem BUND (Bundesgeschäftsstelle Berlin) und dem Freiburger Institut für Umweltchemie kamen noch Einwendungen von „Coordination gegen Bayer Gefahren“ aus Düsseldorf sowie eine Unterschriftenliste, die von 57 Personen unterzeichnet wurde.

Das Regierungspräsidium Freiburg wird am Mittwoch, 21. März, einen Erörterungstermin ab 10 Uhr im Laufenburger Rathaus veranstalten.

Badische Zeitung, 06. März 2012

„Derart dürftige Datenlage“

Drei Einsprüche gegen die Produktion von Kohlenstoffnanoröhrchen bei der H.C.Starck.

Zur von H.C.Starck beantragten Produktion von Kohlenstoff-Nanoröhrchen auf dem Werksgelände in Laufenburg wird es wohl einen Erörterungstermin des Regierungspräsidiums geben. Das bestätigt ein Sprecher der Behörde in Freiburg. Zum Ablauf der Einwendungsfrist gingen gestern drei Schreiben in Freiburg ein. Eine davon stammt vom Verein lebenswerter Hochrhein und der ökologischen Ärzteinitiative Hochrhein.
Anlass für die Einwendungen ist die Ankündigung der H.C.Starck, den seit 2006 laufenden Probebetrieb der Nanotubes-Produktion auf 75 Jahrestonnen auszuweiten und dafür eine immisionsrechtliche Genehmigung zu bekommen. Die winzigen Kohlenstoffröhrchen, die 5000-mal dünner als ein menschliches Haar sind, gelten unter den Werkstoffen als neue Wunderwaffe. Sie besitzen eine außerordentliche Steifigkeit, leiten Strom und machen Materialien zudem leichter.

Die Genehmigung für die anfängliche Versuchsanlage, in der seit 2006 jährlich 50 Tonnen produziert wurden, lief nach drei Jahren aus und wurde 2010 um ein weiteres Jahr verlängert. Jetzt, da aus der Versuchs- eine offizielle Produktionsanlage werden soll, muss das Genehmigungsverfahren öffentlich gemacht werden.Aus dem Laufenburger Rathaus heißt es zwar, dass wenige die Offenlage der Unterlage zur Einsicht nutzten. Barbara Dohmen vom Verein lebenswerter Hochrhein hat die gestern abgelaufene Frist jedoch genutzt und bemängelt in ihrer Einwendung eine ganze Reihe von Versäumnissen seitens des Unternehmens. So sei nicht begründet worden, „warum die Gebote der Gefahrstoffverordnung, nach denen die sogenannten Baytubes als Gefahrstoff angesehen werden müssen, nicht berücksichtigt wurden“.

Eine wissenschaftliche Bewertung der Gefahren scheitere laut Dohmen daran, dass nichts Belastbares über Größenverteilung, Länge und Durchmesser der Kohlenstoffröhrchen bekannt sei. Auch die Behauptung der H.C.Starck, bei den von ihr hergestellten Produkten C150 P und C70 P treten bei mechanischer Einwirkung keine asbestähnlichen Bruchstücke, fehlten nachvollziehbare Daten. Eine ganze Reihe weiterer fehlender Daten veranlasst Dohmen im Namen der ökologischen Ärzteinitiative zu dem Schluss: „Wir halten eine Genehmigung auf Basis einer derart dürftigen Datenlage bezüglich eines besonders besorgniserregenden Stoffes, was einerseits die Auswirkung auf Mensch und Umwelt im Normalbetrieb und andererseits eine sichere Gefahrenabwehr von Störfällen anbelangt, für unverantwortbar und beantragen eine Aussetzung der Genehmigung, bis eine wissenschaftlich fundierte Einschätzung von firmenunabhängiger Seite für Mensch und Umwelt vorliegt.“

Auch der BUND und das Freiburger Institut für Umweltchemie haben laut Barbara Dohmen Einwendungen gegen das Projekt abgegeben.

2. März 2012, Südkurier

Warnung vor Umweltgefahren

Die von der Laufenburger Firma HC Starck geplante Produktion von Kohlenstoffnanoröhrchen („Nanotubes“ oder „Baytubes“) brachte die Umweltmedizinerin Barbara Dohmen als Vertreterin des Vereins Lebenswerter Hochrhein bei der Sitzung des Murger Gemeinderates unter dem Punkt Fragen und Anregungen ins Gespräch. Sie verwies auf die schädlichen Auswirkungen auf den Organismus und die Umwelt, die mit jenen von Asbeststaub vergleichbar seien und forderte den Gemeinderat zu einer Stellungnahme auf.

„Die Zeit eilt“, sagte sie. In Kürze laufe die Einspruchsfrist ab. Bisher habe lediglich die Stadt Laufenburg/Schweiz Widerspruch erhoben.

Badische Zeitung, 21. Januar 2012

Ärzte wollen Baytubes untersuchen

Initiative und Verein gegen Produktion von H. C. Starck / 5000-mal dünner als menschliches Haar.

LAUFENBURG/MURG (mig). Die Ökologische Ärzteinitiative Hochrhein und der Verein Lebenswerter Hochrhein halten eine Genehmigung der von H. C. Starck beantragten Produktion von Kohlenstoff-Nanoröhrchen, genannt Baytubes, „angesichts einer dürftigen Einschätzungsgrundlage des Gefährdungspotenzials für Mensch und Umwelt für nicht verantwortbar“. Das erklärte Sprecherin Barbara Dohmen gestern der Presse in Hänner.

Das Regierungspräsidium Freiburg hatte 2006 die Versuchsanlage zur Produktion von 30 Jahrestonnen Baytubes genehmigt, zunächst für drei Jahre und 2010 für ein weiteres Jahr. Nun möchte Starck in Laufenburg eine Produktion von 75 Jahrestonnen. Das Unternehmen spricht von einer „rein genehmigungsrechtlichen Überführung der Versuchsanlage in eine Produktionsanlage“.

Baytubes sind winzige Röhrchen aus Kohlenstoff, die 5000-mal dünner sind als ein menschliches Haar, aber eine Länge von einem Tausendstel Millimeter erreichen können. Sie zeigen bislang völlig unerwartete neue Eigenschaften und werden in Lacken, Rotorblättern oder Sportartikeln verwendet. Verein und Ärzteinitiative haben erhebliche Zweifel an der Ungefährlichkeit der Stoffe. Sie befürchten, dass Nanopartikel tief ins Gewebe eindringen und Lungen-, Herz- und Kreislauferkrankungen auslösen könnten. Dohmen verweist auch auf einen Bericht des Fraunhofer-Instituts für Toxikologie Hannover, demzufolge „bestimmte Nanotubes mit speziellen Eigenschaften beim Einatmen ähnlich krebsauslösend wie Asbestfasern sein können“. Der Verein und die Initiative fordern, bis zum Beweis der Ungefährlichkeit die Nanoröhrchen als Gefahrgut einzustufen und H.C. Starck die Genehmigung zu versagen. Die Firma Bayer, zu der Starck einst gehörte, verwies auf eine in ihrem Auftrag erstellte Studie, wonach die Baytubes „im Gegensatz zu einigen Konkurrenzprodukten keine asbestanalogen Schädigungen hervorrufen“. Dohmen vermisst eine unabhängige Prüfung und befürchtet, „dass die Interessen der Bevölkerung wieder einmal hinter die Interessen der Industrie zurückgestellt werden“.

Erklärung zu dem Vorhaben der Fa. H.C.Starck zur geplanten Produktion von Nanotubes

Am Freitag, den 13.1.2012 war in der Badische Zeitung als öffentliche Bekanntmachung zu lesen, dass die Fa. H.C.Starck GmbH in Laufenburg die Genehmigung zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von 75t/Jahr mehrlagiger Kohlenstoffnanoröhrchen, sogenannte Baytubes®, beantragt.
Die Herstellung dieser Nanoröhrchen in der Laufenburger Firmenanlage der H.C.Starck, der sogenannten ENAG, wird allerdings schon seit über 5 Jahren betrieben:

Die Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Versuchsanlage in der H.C. Starck, Laufenburg zur Herstellung von mehrwandigen Kohlenstoffnanoröhrchen (Baytubes®) wurde erstmals am 18.9.2006 vom Regierungspräsidium Freiburg erteilt. Das Verfahren wurde im vereinfachten (nichtöffentlich) Verfahren durchgeführt und die Genehmigung auf 3 Jahre befristet. Anfangs wurde die Herstellung der Baytubes mit einer theoretischen Kapazität von 30t/Jahr durchgeführt, später auf eine theoretische Kapazität von insgesamt 60t/Jahr erhöht. Eine Verlängerung der Produktion wurde erneut vom RP Freiburg am 28.1.2010 bis zum 22.1.2011 erteilt. Ursprünglich war am Standort Laufenburg laut RP keine Kapazitätsausweitung geplant.

Herstellungsverfahren: Die CNTs entstehen durch Abscheidung von Kohlenstoff an einem Metalloxidkatalysatorpartikel aus gasförmigem Ethen bei erhöhten Temperaturen. Der Katalysator enthält verschiedene Metalle wie Mangan, Kobalt, Aluminium und Magnesium.“(S.6) Der Prozess wird in einem Wirbelschichtreaktor durchgeführt.

Verwendung finden die Baytubes in Lacken, Rotorblättern von Windkraftanlagen sowie in Sportartikeln.

Zu begrüßen ist, dass das RP Freiburg nun erstmals unter Öffentlichkeitsbeteiligung das Produktionsvorhaben von 75 Jahrestonnen Baytubes einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren unterzieht und damit die Möglichkeit besteht, die Antragsunterlagen einzusehen und Einwendungen zu erheben.

Nun muss der Betreiber vor einer Genehmigung darlegen:
· dass von der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen,
· welche Emissionen und Immissionen in welcher Höhe zu erwarten sind, auch durch diffuse Quellen,
· insbesondere welche Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit der angrenzenden Bevölkerung damit verbunden sind,
· wie hoch die Belastung innerhalb der Anlage ist und
· welche Mengen dieses speziellen Feinstaubs bei einem Störfall austreten können.

Aus dem Genehmigungsschreiben des RP vom 18.9.2006, S.7 ist zu entnehmen, dass auch das Regierungspräsidium einige Fakten für bedenkenswert hält: „Das Werksgelände liegt in einem sensiblen Umfeld, da es südlich an den Rhein und nördlich an Wohn- und Mischgebiete angrenzt.“

Die Immissionsmessstation für Feinstaub in Waldshut besteht nicht mehr. „Heute unterhält das Land Baden-Würtemberg nur noch eine Immissionsmessstation in Weil am Rhein.“ (S8 ebenda).
Wie kann hier eine Gefährdung bei einer derart engen nachbarschaft zu Wohngebieten rechtzeitig und umfassend erkannt oder gar ausgeschlossen werden?

Eine weitere Vielzahl von bedenkenswerten Aspekten lässt aus der Sicht der Ökologischen Ärzteinitiative Hochrhein im BUND und des Vereins „Lebenswerter Hochrhein“ die Ungefährlichkeit dieses Produktionsvorhaben äußerst unglaubwürdig erscheinen:

Es bestehen erhebliche Mängel bei der Einschätzung der Gefährdungspotenz:

Keiner weiß, welche Risiken für die Gesundheit der Menschen und für die Umwelt von diesen künstlich hergestellten, niemals zuvor auf diesem Erdball dagewesenen Winzschläuchen bei Herstellung, Nutzen und Entsorgung ausgehen.
Erste Ergebnisse speziell zu Nanotubes, die insbesondere über Atemwege und Haut aufgenommen werden können, zeigen im Tierversuch eine potentielle Krebsentwicklung wie bei Asbest und eine Wachstumshemmung bei Algen.
Das Fraunhofer Institut für Toxikologie, Hannover, schreibt im News Report vom Oktober 2010, S.3: „Einige Untersuchungen weisen jedoch darauf hin, dass bestimmte Nanotubes mit speziellen Eigenschaften beim Einatmen ähnlich krebsauslösend sein könnten wie Asbestfasern.“

Auch in der Antwort des Landtag Nordrhein-Westfalen auf die Kleine Anfrage der Grünen vom 23. März 2010 zum Gefahrenpotential durch die Produktion von Nanotubes ist zu lesen: „Insgesamt ist das Gefährdungspotential von Nanopartikeln noch weitgehend unbekannt.“„Eine toxikologische Bewertung der produzierten Stoffe, und damit eine Einschätzung des Gefahrenpotentials, sind dringend erforderlich.“

Tatsache ist, wie im Genehmigungsschreiben des RP betont wird: Derzeit werden die in diesem Verfahren hergestellten Baytubes nicht als Gefahrstoff oder Gefahrgut angesehen.

Müssten diese winzigen Partikel nicht bei den bisher derart dürftigen, dafür umso beunruhigenderen wissenschaftlichen Untersuchungsergebnissen zunächst bis zum möglichen Beweis des Gegenteils als Gefahrstoff geführt werden? Hier drängt sich der Verdacht auf, dass eine noch nicht geschaffene gesetzliche Vorgabe die Produktionsfreudigkeit erheblich begünstigt – zum Nachteil von Mensch und Umwelt…..

Allgemein ist von Feinstaubpartikeln bekannt, dass sie wegen ihrer unvorstellbaren Kleinheit eine hohe biologische Mobilität haben und wegen der großen Oberfläche äußerst reaktiv sind. Sind sie kleiner als 2,5 Mikrometer (und je kleiner, desto besser )-, können sie tief in die Lunge bis in die Lungenbläschen und von dort in das umliegende Lungenbindegewebe vordringen. Sie können sogar durch alle biologischen Barrieren hindurch wandern in Blut- und Lymphbahnen, selbst durch die Blut-Hirnschranke oder Plazenta oder Zellwände und Membranen bis in sensibelste Bereiche, wo sie wegen ihrer hohen Reaktionsfreudigkeit körpereigene Moleküle schädigen bis hin zu genetischen Strukturen.

Nanopartikel sind – wie man aus der epidemiologischen Feinstaubforschung weiß – in der Lage, Lungenerkrankungen wie chronische Infekte bis hin zu Lungenentzündung und Asthma auszulösen und Herz-Kreislauferkrankungen wie Thrombosen, Herzinfarkte, Lungenembolien und Schlaganfälle hervorzurufen.

Es ist nicht das erste Mal in der Menschheitsgeschichte bezüglich der Verkennung von Giftauswirkungen – man denke an Asbest, Radioaktivität, Holzschutzmittel – dass mit der Massenproduktion einer noch nicht einschätzbaren Erfindung, im Blick auf verlockenden steigenden Absatz, erste Hinweise auf bedeutsame Gesundheitsgefahren außer Acht gelassen werden und in Kauf genommen wird, dass Arbeiter und die umliegende Bevölkerung einem ungewissen Risiko ausgesetzt werden.

Selbst von behördlicher Seite wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) gefordert, dass Arbeiter in der Industrie, die mit Nanotubes in ständigem Kontakt sind, besser informiert werden sollten. Denn die Sicherheitsdatenblätter sind bezüglich ihrer Aussage ungenügend und dadurch kann das Gefahrenpotential der Baytubes® von den Arbeitern vor Ort bei der Produktion nicht erkannt werden. Teilweise muss von der Fa. Bayer ganz offen zugegeben werden, dass der wissenschaftliche Erkenntnisstand vollkommen fehlt: So zu lesen beim vorliegenden Sicherheitsdatenblatt über Baytubes C 70 P, deren Korngröße nicht genannt wird, unter der Rubrik „Mögliche Gefahren“: „Achtung- noch nicht vollständig geprüfter Stoff.“ „Exposition ist zu vermeiden.“ „Toxikologische Untersuchungen am Produkt liegen nicht vor.“
Weiter unten steht unter der Rubrik: „Umweltbezogene Angaben“: „Ökotoxikologische Untersuchungen an dem Produkt liegen nicht vor. Nicht in Gewässer, Abwässer oder ins Erdreich gelangen lassen.“
Diese Aussagen stehen im krassen Widerspruch zu der Mitteilung des RP Freiburg in der Genehmigungsschrift vom 18.9.2006: „Die Anlage zur Herstellung von CNTs unterfällt der Ziffer 4.2 der Anlage zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).“(S7)
Auch ist nicht nachvollziehbar, wie bei diesem zugegebenen dürftigen Wissensstand das RP Freiburg in der Verlängerungsgenehmigung vom 28.1.2010 die Angaben der Fa. Bayer kritiklos übernimmt: “Mehrjährige Untersuchungen der Toxikologie der in der Anlage hergestellten Carbon-Nanotubes…im Auftrag der Fa. Bayer haben ergeben, dass die Baytubes im Gegensatz zu einigen Konkurrenzprodukten keine asbestanalogen Schädigungen hervorrufen.“ Sind diese Untersuchungen einsehbar? Wo sind sie zitiert?
Kann hier von unabhängiger Wissenschaft gesprochen werden?

Neben den dem Gefährdungspotential der Nanotubes ist auch Cobalt nicht als harmlos einzuschätzen: Es gilt als allergieauslösend und potentiell karzinogen. Bei der Abluftverbrennung kann es unverändert aus dem Kamin in die Umgebungsluft austreten, auch kann es in wässrigem Milieu herausgelöst werden.

Zusammenfassend halten wir eine Produktionsgenehmigung in einem derart sensiblen Umfeld und angesichts einer derart dürftigen Einschätzungsgrundlage des Gefährdungspotentials der Baytubes für Mensch und Umwelt für nicht akzeptabel.

Verein: „Lebenswerter Hochrhein“
Ökologische Ärzteinitiative Hochrhein im BUND

i.V. Barbara Dohmen