Deutsches Ärzteblatt, 28. Mai 2011
Universität zu Köln: Klage wegen Kooperation mit Bayer Healthcare
Der Streit um ein Kooperationsabkommen zwischen der Universität zu Köln und der Bayer Healthcare AG wird nun vor Gericht ausgetragen. Die industriekritische „Coordination gegen BAYER-Gefahren“ (CBG) hat Klage beim Kölner Verwaltungsgericht eingereicht, um die Einsichtnahme in den Vertrag zu erzwingen, den Hochschule und Konzern Anfang 2008 geschlossen hatten. Die Forschungskooperation erstreckt sich auf die Bereiche Onkologie, Neurologie und Kardiologie. Weil die Bedingungen nicht publik gemacht wurden, befürchten Kritiker negative Auswirkungen auf Forschung und Wissenschaft.
„Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen“, fordert CGB-Sprecher Philipp Mimkes. Dies gelte vor allem für den „sensiblen Bereich der Pharmaforschung“. Bereits Ende 2008 hatten deswegen zehn Organisationen die Offenlegung der Vereinbarung gefordert und der Universität einen Fragenkatalog zukommen lassen.
Die Hochschule verweigert seither die Beantwortung und die Herausgabe des Vertrags. Das NRW-Informationsfreiheitsgesetz nehme Institutionen der Forschung und Lehre aus, argumentierte der Justiziar. Im Büro des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit teilte man diese Einschätzung nicht. Der Vertrag beziehe sich lediglich auf „organisatorische Fragen“, stellte das Gremium fest. HN