19. Mai 2011
AStA unterstützt Klage zur Offenlegung der Verträge zwischen Bayer und der Uniklinik
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Uni Köln unterstützt die eingereichte Klage der Coordination gegen Bayergefahren (CBG) zur Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Universität zu Köln und der Bayer HealthCare AG beim Verwaltungsgericht Köln. Beide Vertragspartner weigern sich bislang, eine Offenlegung der Verträge zu ermöglichen. AStA und CBG sehen in diesem Verhalten einen Verstoß gegen das geltende Informationsfreiheitsgesetz. Diese Sichtweise wurde auch von dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW geteilt.
„Durch private Förderung, die einer Geheimhaltung unterliegt, sehen wir die freie Forschungsarbeit, unter anderem der Grundlagenforschung, der Uniklinik gefährdet. Was für die Uniklinik gilt, ist auf die gesamte Universität übertragbar. Deswegen fordern wir die Offenlegung sämtlicher Drittmittelverträge an der Uni“, sagt Jonas Thiele 1. AStA Vorsitzender der Uni Köln.
„Immer häufiger werden pharmakologische Studien vom Design, über die Auswertung bis hin zur Publikation von der Industrie kontrolliert. Um den wirtschaftlichen Erfolg eines Medikamentes nicht zu gefährden, verschwinden negative Studienergebnisse regelmäßig in der Schublade. Wir halten die Klage für grundsätzlich wichtig, damit Ärzte und Pharmakologen auch künftig unabhängig forschen können„, so Philipp Mimkes aus dem Vorstand der Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG). Weiter: „Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen – zumal in einem so sensiblen Bereich wie der Pharmaforschung. Eine solche Kontrolle ist nur mit Kenntnis der Vertragsbedingungen möglich. Wir müssen verhindern, dass die universitäre Forschung vollkommen den wirtschaftlichen Interessen großer Konzerne untergeordnet wird.“
Thomas Heise, Gesundheitsökonomiestudent und AStA Referent, ergänzt hierzu: “In unserem universitären Studium wird vermittelt, dass Fragestellungen und Ergebnisse klinischer Studien durch Nichtveröffentlichungen und Einfluss von Sponsoren negativ beeinflusst und verzerrt werden können. Dass nun bei der eigenen Uniklinik keine Aussage mehr darüber gemacht werden kann, ob alle Forschungsinhalte und -ergebnisse korrekt oder überhaupt publiziert werden, obwohl eine öffentliche Finanzierung dies garantieren sollte, ist unverständlich.“
Seitens der Uniklinik gibt es bislang noch keine offizielle Stellungnahme zu der Klage.