Presse Info vom 5. Mai 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Missbildungen durch Duogynon / Primodos:
Klage in England stattgegeben / Bundesregierung fordert Entgegenkommen von BAYER
Der britische TV-Sender Sky News berichtet heute, dass britische Gerichte einer Klage von Opfern des hormonalen Schwangerschafts-Tests Duogynon (in England: Primodos) stattgegeben haben. Da der Prozess Aussicht auf Erfolg habe, wurde den Betroffenen Prozesskostenhilfe gewährt. Zunächst sollen in dem Verfahren Dokumente geprüft werden, in denen Mitarbeiter der Firma Schering intern vor den Risiken des Präparats gewarnt hatten. Der Beitrag von Sky News ist online abrufbar.
So schrieb ein für Schering arbeitender Wissenschaftler am 13. November 1967 an die Firmenleitung: „Die offenkundige Korrelation zwischen der Zunahme geborener Missbildungen und dem Verkauf des Schwangerschaftstests erscheint ziemlich alarmierend.“ Bei der Anwendung des Präparats bei Schwangeren „müssen wir extrem vorsichtig sein“.
Heute wurde auch bekannt, dass Hubert Hüppe, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, einen engagierten Brief an BAYER gesandt hat, in dem er ein Entgegenkommen des Unternehmens fordert. Unter anderem heißt es in dem Schreiben: „Aus meiner Sicht wird nicht angemessen mit den betroffenen Menschen umgegangen, weil sie keine Möglichkeit haben, Einsicht in für die Aufklärung eventuell relevante Unterlagen zu erhalten. (….) Gleichwohl bin ich der Ansicht, dass es gute Gründe gibt, die Haltung Ihres Unternehmens in dieser Angelegenheit zu überdenken.(….) Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Ihr Unternehmen aktiv diesen Prozess initiieren und auf die betroffenen Menschen zugehen würde, anstatt sich nur auf eine formal korrekte Rechtsposition zu berufen.( ) Wenn am Ende eines – vermutlich längeren – Diskussionsprozesses das Ergebnis in der Bestätigung einer Kausalität liegt, bin ich mir sicher, dass sich Ihr Unternehmen der Verantwortung stellen wird – auch in finanzieller Hinsicht gegenüber den betroffenen Menschen “. Der Brief ist im vollen Wortlaut abrufbar.
In den 60er und 70er Jahren hatten Tausende von Kindern schwere Fehlbildungen durch hormonelle Schwangerschaftstests erlitten. Die von der heute zu BAYER gehörenden Firma Schering vertriebenen Präparate führten zu Herzfehlern, fehlenden Gliedmaßen, Gaumenspalten und Nierenschäden. Experten vergleichen den Fall mit den Fehlbildungen, die durch Contergan verursacht wurden. Bis heute steht eine Entschädigung der Betroffenen aus.
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Westfälische Rundschau, 3. Mai 2011
Hüppe fordert Transparenz
Dortmund. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), hat sich in die öffentliche Debatte um den Schwangerschaftstest Duogynon eingeschaltet – jenes Hormonpräparat der Firma Schering, das eine Initiative mit rund 300 Geschädigten für Missbildungen an Organen und Gliedmaßen verantwortlich macht.
„Mich berührt das Schicksal dieser Menschen sehr, nicht nur deshalb, weil sie mit ihren Behinderungen leben müssen“, schreibt Hüppe in einem Brief an Andreas Fibig, den Vorstandsvorsitzenden des Schering-Nachfolgers Bayer Healthcare. „Aus meiner Sicht wird nicht angemessen mit den betroffenen Menschen umgegangen, weil sie keine Möglichkeit haben, Einsicht in für die Aufklärung eventuell relevante Unterlagen zu nehmen.“
Zwar seien ihm die Rechtslage und auch die Haltung des Unternehmens bekannt, wonach die Akteneinsicht verjährt sei und Bayer keinen kausalen Zusammenhang zwischen Duogynon und den Behinderungen sehe, gleichwohl gebe es seiner Meinung nach „gute Gründe, die Haltung Ihres Unternehmens in dieser Angelegenheit zu überdenken.“ Denn wenn Bayer tatsächlich festgestellt habe, dass Ergebnisse aus Tierversuchen nicht auf Menschen übertragbar seien und man keinen Zusammenhang zwischen Duogynon und den in Rede stehenden Behinderungen sähe, dann, so Hüppe, „wäre es aus meiner Sicht ein Akt der Transparenz, wenn Sie diese Dokumente zur Einsicht offenlegen würden und die unterschiedliche Deklarierung in Deutschland und Großbritannien erklärbar machten könnten.
„ Sollte am Ende jedoch die Bestätigung einer Kausalität liegen, sei er sich sicher, „dass sich Ihr Unternehmen der Verantwortung stellen wird – auch in finanzieller Hinsicht gegenüber den betroffenen Menschen.“ Für den Fall der Bestätigung der Bayer-Position sei er sich ebenfalls sicher, dass die betroffenen Menschen verantwortungsbewusst mit diesem Ergebnis umgehen könnten. Entscheidend sei, dass es „in einem von Vertrauen und Transparenz gekennzeichneten Prozess zustande gekommen ist, der es beiden Seiten ermöglicht, mit dem Ergebnis zu leben.“ Hüppe jedenfalls sei Fibig sehr verbunden, „wenn Ihr Unternehmen aktiv diesen Prozess initiieren und auf die betroffenen Menschen zugehen würde, anstatt sich nur auf eine formal korrekte Rechtsposition zu berufen.“
Bayer-Sprecher Oliver Renner wollte den Inhalt des Briefes am Dienstag nicht kommentieren. Wie in solchen Fällen üblich, werde man zunächst mit Herrn Hüppe Kontakt aufnehmen, bevor man sich öffentlich äußere. An der Faktenlage und der Rechtsauffassung von Bayer, so Renner, habe sich auch nach den Protesten der Initiative vor der Hauptversammlung am Freitag in Köln „nichts geändert.“ Katja Sponholz
Das hormonelle Schwangerschaftsmittel Duogynon des Berliner Pharmaunternehmens Schering wurde als Injektion bis Maerz 1978 und in Drageeform 1957 bis 1973 sowohl als Schwangerschaftstest als auch zur Behandlung ausbleibender Monatsblutungen eingesetzt. Eine Zivilkammer des Landgerichts Berlin befasste sich im November erstmals mit der Klage des Duogynon-Opfers Andre Sommer gegen Bayer-Schering. In dem Musterprozess wollte der von Geburt an schwerst behinderte Mann vom Pharmakonzern Auskunft über die Nebenwirkungen des Präparats und damit Einsichtnahme in sämtliche Unterlagen zu Duogynon erzwingen. Das Gericht gab jedoch dem Pharmakonzern Recht, der sich auf Verjährung berief. Sommer legte Berufung ein, ein neuer Prozess ist noch nicht terminiert.