Rede von Andre Sommer zu Geburtsschäden durch hormonale Schwangerschafts-Tests
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Andre Sommer und ich spreche zum Thema Duogynon. Ich möchte Sie bitten mir die nächsten fünf Minuten zuzuhören. Es ist mir wichtig Ihnen unsere Sicht der Dinge zum Thema Duogynon aufzuzeigen.
Duogynon war ein Scheringprodukt. Es wurde fast drei Jahrzehnte unter anderem als hormoneller Schwangerschaftstest eingesetzt. Die Wirkstoffe, die in zwei Tabletten Duogynon enthalten waren, entsprechen heute in etwa zwei bis drei Monatsrationen hormonbasierter Antibabypillen. Die zwei Dragees sollten die Regel einleiten, war dies nicht der Fall, sollte man schwanger sein. Unter der Hand nahm man diese Pillen auch zum gewollten Schwangerschaftsabbruch ein. Dazu musste man dann sechs Tabletten einnehmen. Dies sage ich nur, dass Sie sehen zu was dieses Medikament fähig war. In Normaldosierung (also zwei Tabletten) ein Schwangerschaftstest, in Überdosierung (fünf bis sechs Tabletten) ein unerlaubtes Abbruchmittel. Absurd oder? Liegt es da nicht nahe, dass dieses Medikament auch zu Missbildungen fähig war?
Vor nunmehr 1 ½ Jahren haben wir bei der Bayer AG angefragt, ob wir Auskunft über Duogynon und Informationen über den Verdacht von Missbildungen bekommen. Dies wurde abgelehnt. Erst danach wurde eine Auskunftsklage eingereicht. Aus welchem Grund verweigert Bayer-Schering die Auskunft über Duogynon?
In den mehr als 3.500 Emails und Briefen die mich seit nun zehn Monaten erreichten sprachen sehr viele Frauen über dieselben Symptome: entsetzliche Krämpfe, Bauchschmerzen, Ausfluss….ungewollte Schwangerschaftsabbrüche kurz nach der Einnahme; Totgeburten,…..
Viele Kinder, deren Mütter Duogynon einnahmen, kamen mit schweren Missbildungen zur Welt, wie offenem Rücken, Wasserköpfen, Verstümmelungen an den Gliedmaßen und urogenitale Schäden, wie Nierenschäden, Harnleiterfehlbildungen oder Blasenekstrophien.
Es waren schreckliche Schilderungen:
– Mütter schrieben, dass ihr Kinder nach entsetzlichem Leid aufgrund von Wasserköpfen oder offenem Rücken nach wenigen Tagen oder Wochen starben….
– Die Kinder leiden bis heute unter den Missbildungen. Sie können kein selbstbestimmtes oder glückliches Leben führen, sind auf Hilfe anderer angewiesen und Leben am Rande der Gesellschaft….
à Eines ist aber bei allen Menschen, die uns anschrieben gleich. Sie alle beschäftigt dieses Thema seit über 30 Jahren. Sie leben tagtäglich mit dem Trauma und denken wenn nicht täglich, dann immer wieder daran und stellen sich die Frage nach dem Warum? Warum wurde mein Kind schwer geschädigt oder starb?
Die Menschen wollen nur endlich Gewissheit haben, ob Duogynon schuld an Missbildungen hatte oder nicht. Wie kommt Bayer darauf, dass so etwas jemals für diese Menschen verjährt? Wie kann sich ein deutsches Vorzeigeunternehmen auf die Verjährung berufen? Begreifen Sie nicht was es für die mutmaßlichen Opfer bedeutet, wenn Sie sagen dass dies verjährt sein soll? Das hat juristisch in der ersten Instanz geklappt, aber wenn man es rein menschlich betrachtet, dann ist ein solches Verhalten einfach nur unverständlich, um nicht zu sagen abstoßend. Wo sind denn hier ihre Bayer- LIFE Werte die sie heute morgen vorgestellt haben? Wo sind sie? Wo ist die Integrität? Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Herr Hüppe hat sich vorige Woche persönlich an den Vorstand der Bayer AG gewandt. Wörtlich heißt es : „Aus meiner Sicht wird nicht angemessen mit den betroffenen Menschen umgegangen, weil sie keine Möglichkeit haben, Einsicht in für die Aufklärung eventuell relevante Unterlagen zu erhalten…. Gleichwohl bin ich der Ansicht, dass es gute Gründe gibt, die Haltung Ihres Unternehmens in dieser Angelegenheit zu überdenken….. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Ihr Unternehmen aktiv diesen Prozess initiieren und auf die betroffenen Menschen zugehen würde, anstatt sich nur auf eine formal korrekte Rechtsposition zu berufen“.
Warum sprechen Sie nicht mit uns? Sie haben sogar einen Vergleichsvorschlag abgelehnt, bei dem ich auf alle Schadensersatzansprüche verzichtet hatte, nur um dann die Einblick in die Unterlagen zu bekommen. Wo ist dort die Fairness und die Transparenz, die Sie auf Ihren Firmenseiten propagieren?
Uns liegen unabhängige Tierversuche und Dissertationen vor, die Fragen aufwerfen. Ihre Tierversuche sollen keine eindeutigen Zusammenhänge aufzeigen. Wie hat Schering dieses Medikament geprüft? Zu welchen internen Schlüssen kam man? Wo kann ich die Tierversuche einsehen?
Innerhalb von nur zehn Monaten haben sich 325 deutsche mutmaßlich Geschädigte gemeldet. Zahlreiche Medien wie Spiegel, Stern, Stern TV, Frontal 21, Tagesthemen, heute journal, Br, SWR, RBB und viele mehr… haben darüber berichtet und es werden noch einige folgen….
Immer wieder wurde gefragt, wie Bayer die unterschiedliche Vorgehensweise in England und Deutschland erklärt? Es handelte es sich doch um dasselbe Unternehmen: In England wurde 1970 ein äußerlich gut lesbarer Warnhinweis auf den Packungen angebracht, dass Duogynon (Primodos) nicht während der Schwangerschaft eingenommen werden darf. In Deutschland erfolgte erst 1978 ein dezenter Hinweis in den Packungsbeilagen. Warum wurde erst so viel später in Deutschland davor gewarnt?
Das Kammergericht Berlin wird sich nun mit dem Fall beschäftigen und es kann sich noch zu einem jahrelangem Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof entwickeln. Es wird sich zeigen was vor Gericht passiert und wie sich die Sache dort entwickelt. Wir bieten Ihnen jeder Zeit Gespräche an. Sprechen Sie mit uns und lassen Sie uns den Fall endgültig klären.
Nutzen Sie die Chance und geben Sie den Menschen endlich Gewissheit. Wenn Sie Ihren Weg weiter gehen, dann besteht die Möglichkeit, dass alle Medien in Deutschland in naher Zukunft über den größten Medikamentskandal nach Contergan berichten werden…. Wollen Sie das? Soll Bayer mit so was in Verbindung gebracht werden oder wäre es nicht besser, wenn man miteinander spricht zu einer fairen Lösung kommt?
Wir wollen einfach nur Gewissheit und Antworten. Sollte sich keine Schuld an Missbildungen in allen Unterlagen nachweisen lassen, dann höre ich sofort auf. Sollten dem Unternehmen aber Unterlagen bekannt sein, die auf Zusammenhänge schließen lassen, so muss es eine angemessene Stiftungslösung für alle Geschädigten geben!
Es ist nicht meine Lebensaufgabe hier zu stehen und gegen Bayer vorzugehen. Es gibt gewisse Werte die auch Bayer einhalten sollte! Die auf ihrer Homepage genannt werden… Fairness, Respekt, als eine Richtschnur für das Handeln, Verantwortung übernehmen für Aufgaben und Ergebnisse, Erfolge und Misserfolge…..halten Sie sich daran und reden Sie mit uns!
Wenn Bayer öffentlich die Auffassung vertritt, dass erwiesen sei, dass Duogynon nicht fruchtschädigend gewirkt habe, aus welchem Grund wird denn dann die Auskunft nicht erteilt? Dies ist der Öffentlichkeit nicht vermittelbar und schadet dem Unternehmen. Lassen Sie uns die Diskussion nun gemeinsam beenden.
Nun bitte ich Sie um Ihre Unterstützung! Stimmen Sie für unseren Gegenantrag. Es geht uns um Gewissheit und eine endgültige Antwort. Lassen Sie uns die Akte Duogynon endlich schließen und das Thema beenden. Geben Sie der Wahrheit eine Chance.
Vielen Dank fürs Zuhören und ich wünsche Ihnen noch einen guten Heimweg und ein schönes Wochenende.
Danke.
A. Sommer
Antwort des Vorstandes Herr Dekker
Jeder von ihnen hat uns von seinem Schicksal und dies in Verbindung mit dem Medikament von Schering erzählt. Wir haben im Rahmen von früheren Hauptversammlung unter meinem Vorgänger Herr Wenning schon mehrfach betont, dass wir das Schicksal von Menschen mit Behinderungen bedauern, auch hat er unterstrichen, dass wir die Suche nach den Ursachen der Behinderungen verstehen. Ich kann das nur wiederholen.
Wiederholen kann ich allerdings auch, dass sich nichts an den Fakten geändert hat. Sie sprechen eindeutig gegen ihr Anliegen. Es gibt keinen Nachweis für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Duogynon bzw. Primodos und den diskutierten embryonalen Missbildungen. Das haben umfangreiche medizinische und toxikologische Untersuchungen und Gutachten ergeben, die auch Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen waren. Namhafte Experten machten diese Untersuchungen, unter anderem aus Deutschland, Finnland und den USA.
Zu diesem Ergebnis kommt auch der High Court in England im Jahre 1982 und die Staatsanwaltschaft Berlin im Jahre 1980. Es sind keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse bekannt die die Gültigkeit der damaligen Bewertung in Frage stellt.
Gemeinsam mit Herrn Wilke (der Redner nach Hr Sommer, der unseren Gegenantrag unterstütze) haben sie auch das Thema Einsichtnahme in Akten in Duogynon angesprochen. Das Landgericht Berlin hat hierzu erst kürzlich eine Entscheidung getroffen und die entsprechende Klage von Herrn Sommer abgewiesen. Noch einmal, aus unserer Sicht ist weder ein Kausalzusammenhang, noch ein verbrecherisches Verhalten von Bayer oder eines seiner Töchtergesellschaften festzustellen. An dieser Überzeugung halten wir fest.
Unsere Rede fand um ca. 16.50 Uhr statt; als ca. 27 Redner von insgesamt 32 (Dauer 5-6min). Die Antwort des Vorstandes gab es um ca. 17.30 Uhr. Die Antwort dauerte 2,40min.