9. Juni 2010
Das Umweltbundesamt äußert sich heute deutlich zu den Risiken von Bisphenol A („…die vorliegenden Kenntnisse sollten ausreichen, die Verwendung bestimmter Bisphenol A-haltiger Produkte aus Vorsorgegründen zu beschränken“). Die Bayer AG gehört zu den größten Herstellern weltweit.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert seit langem ein Verbot risikoreicher Anwendungen wie Lebensmittel-Verpackungen, Babyflaschen und Kinderspielzeug, siehe hierzu die jüngste Stellungnahme Bisphenol A: Risikoreiche Anwendungen jetzt verbieten!.
Umweltbundesamt (UBA)
Bisphenol A – Massenchemikalie mit unerwünschten Nebenwirkungen
Umweltbundesamt liefert aktuellen Hintergrundbericht
Berichten die Medien über gefährliche Chemikalien, fällt häufig der Name Bisphenol A. Immer wieder verunsichern Meldungen über diese Substanz Verbraucherinnen und Verbraucher. Was ist das für ein Stoff, wo kommt er vor, und wie hoch sind die Risiken für Mensch und Umwelt? In einem aktuellen Hintergrundpapier erläutert das Umweltbundesamt (UBA) die Risiken von Bisphenol A und zeigt Handlungsoptionen für die Zukunft auf. UBA-Präsident Jochen Flasbarth empfiehlt Herstellern und Nutzern der Chemikalie, vorsorglich schon heute alternative Stoffe einzusetzen und so Mensch und Umwelt zu schützen.
Bisphenol A steckt in vielen Alltagsgegenständen: Konservendosen, DVDs, Thermopapier, Lebensmittelverpackungen und Babyflaschen. Aus diesen Produkten kann sich der Stoff lösen und dann auch von Menschen aufgenommen werden. Herstellung, Weiterverarbeitung und Recycling kann Flüsse und Seen mit Bisphenol A belasten. Der Ausgangsstoff für Polykarbonat-Kunststoffe und Epoxidharze gehört mit 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit.
Bisphenol A wirkt ähnlich wie das weibliche Sexualhormon Östrogen. Das zeigen zahlreiche Studien an Säugern oder Fischen. Die Chemikalie ist zwar weniger potent als das natürliche Sexualhormon, stört aber nachweislich bei einigen Organismen die Fortpflanzung.
Das Altstoffchemikalien-Programm der EU und die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bewerten Produkte auf Bisphenol A-Basis für Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit als unbedenklich. Kanada, Dänemark und Frankreich dagegen haben aus Vorsorgegründen Bisphenol A-haltige Babyflaschen und andere Produkte für Kinder verboten. Jochen Flasbarth: „Aus Sicht des Umweltbundesamtes bestehen zwar noch Datenlücken; doch die vorliegenden Kenntnisse sollten ausreichen, die Verwendung bestimmter Bisphenol A-haltiger Produkte aus Vorsorgegründen zu beschränken.“
Die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) stärkt die Eigenverantwortung der Chemieindustrie. Unternehmen, die Bisphenol A herstellen oder verwenden sind verantwortlich, die Risiken von Bisphenol A über den gesamten Lebenszyklus zu bewerten und eventuelle Risiken zu mindern. Das Ergebnis müssen Sie den europäischen Behörden in einem Registrierungsdossier bis zum 30.11.2010 darlegen. Das UBA wird dieses Dossier genau prüfen und dann entscheiden, welche zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt möglich und notwendig sind.
Vorsorglich empfiehlt das UBA den Herstellern, Importeuren und Verwendern von Bisphenol A bereits heute Verwendungen die Mensch und Umwelt belasten durch gesundheits- und umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen – als Beitrag zum vorsorglichen Schutz von Mensch und Umwelt.
Das neue Hintergrundpapier „Bisphenol A – Massenchemikalie mit unerwünschten Nebenwirkungen“ steht unter http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3782.pdf kostenlos zum Download bereit.