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Klimakiller

CBG Redaktion

2. Juni 2010

An die Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf

Antrag nach §§ 8 und 9 BImSchG der Trianel Kohlekraftwerk Krefeld Projektgesellschaft mbH & Co. KG auf Erlass eines Vorbescheides zur Errichtung und zum Betrieb eines Steinkohlekraftwerkes in Krefeld-Uerdingen einschließlich der 1. Teilgenehmigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Einwendungen gegen das o.g. Vorhaben. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren vertritt rund 1000 Mitglieder und Förderer, von denen viele in Krefeld oder Duisburg wohnen und die von den Emissionen des geplanten Kraftwerks direkt betroffen sind.

Das Vorhaben verstößt in seiner beantragten Form gegen das Bundesimmissionsschutz-Gesetz, gegen die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und gegen die Wasserrahmen-Richtlinie.

Zudem halte ich das Vorhaben für unvereinbar mit den Zielen des Landesentwicklungsplans. Durch den hohen Kohlendioxid-Ausstoß von jährlich über vier Millionen Tonnen werden die darin formulierten Klimaschutzziele unerreichbar. Die CO2-Emissionen tragen durch den globalen Klimawandel zur weltweiten Veränderung der Ökosysteme bei. Der steigende Meeresspiegel, der Lebensraumverlust für Millionen von Menschen, das Aussterben vieler Tier- und Pflanzenarten, Schäden durch extreme Wetterphänomene, Wassermangel und Wüstenbildung an vielen Orten der Erde finden in den vorliegenden Untersuchungen keine hinreichende Beachtung und sollten vor einer Genehmigung umfassend untersucht werden. Aufgrund der überregionalen Auswirkungen des Kraftwerks sind daher auch Einwendungen außerhalb von Krefeld und Duis-burg zu akzeptieren.

Zur Begründung trage ich wie folgt vor:

1. Der Weltklimarat IPCC fordert eine drastische Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen. In den Industrieländern ist laut IPCC bis zum Jahr 2050 eine Minderung des CO2-Ausstoßes um 80% bis 95% gegenüber 1990 nötig, um den Temperaturanstieg auf 2°C zu begrenzen. Nur so ließen sich die dramatischsten Auswirkungen des Klimawandels wie das Abschmelzen des Grönlandeises verhindern. Steinkohle ist jedoch nach der Braunkohle der umweltschädlichste Brennstoff. Der Kohlendioxid-Ausstoß pro Kilowattstunde erzeugter Stromleistung ist bei Steinkohle 2,5 mal so hoch wie bei Erdgas. Das geplante Kohlekraftwerk würde den Kohlendi-oxid-Ausstoß Krefelds verdoppeln und damit den Klimawandel beschleunigen. Ein Erreichen der Vorgaben des IPCC wird unmöglich.
Das Kraftwerk leistet keinen Beitrag zum Klimaschutz. Im Gegenteil: mit der Inbetriebnahme des Kraftwerks mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von 1.705 Megawatt sollen lediglich zwei Heizkessel mit einer FWL von insg. 234 Megawatt stillgelegt werden. Weiter gehende Kraftwerksstilllegungen sind nicht geplant. Trianel behauptet zwar, durch den Ersatz alter Steinkohlekraftwerke würde es zu einer CO2-Reduktion von bis zu 1.42 Millionen t/a kommen. Diese Behauptung ist jedoch durch nichts belegt; Trianel verfügt über keine Kraftwerkskapazitäten die stillgelegt werden könnten. Auch eine spätere Nachrüstung mit einer CO2-Abscheidung (CCS) ist unrealistisch. Die Technik ist teuer, mit zahlreichen Risiken behaftet, hat einen hohen Flä-chenbedarf und steht großtechnisch frühestens 2020 oder 2030 zu Verfügung. Als Option scheidet CCS damit aus und ist wegen der Risiken einer Kohlendioxid-Lagerung auch abzulehnen.

2. Das Kraftwerk soll auf dem Gelände der Bayer AG errichtet werden; betrieben werden soll es von der Bayer-Tochterfirma Currenta. Bayer will langfristig einen großen Teil der erzeugten Energie abnehmen. Wirksame Klimaschutzmaßnahmen bei Bayer zugunsten von Energieeinspa-rung (Vermeidung energieintensiver Produktionen, Produkteinstellungen oder -umstellungen bei zu hohem Energieeinsatz) und zugunsten regenerativer Energien würden durch den Bau eines Steinkohlekraftwerks über Jahrzehnte hinweg blockiert.
Auch ist die Alternativenprüfung der vorliegenden Untersuchung mangelhaft. Ein Gas- und Dampfkraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung hätte gegenüber dem Kohlekraftwerk wesentliche Vorteile: geringere Investitionskosten, weitaus geringerer Schadstoffausstoß, geringe CO2-Emissionen, hohe Effizienz, flexible Einsatzzeiten zum Ausgleich von Lastschwankungen im Stromnetz, flexible Bereitstellung von Dampf für den Chempark.

3. Dadurch, dass es sich bei dem Kraftwerk um ein Grundlastkraftwerk mit ca. 8.000 Betriebs-stunden pro Jahr handelt, ist kein flexibler Einsatz in Kombination mit erneuerbaren Energien möglich. Ein Kohlekraftwerk ist zum Ausgleich witterungsbedingter Lastschwankungen bei stetig zunehmendem Anteil der Erneuerbaren Energien untauglich.

4. Durch die geplante Mindestlaufzeit von 40 Jahren ist das Steinkohlekraftwerk unvereinbar mit den gesetzlichen Vorgaben zur langfristigen Vermeidung und Verringerung schädlicher Umweltauswirkungen (Artikel 20 a Grundgesetz und Klimaschutzziele der Bundesregierung, Artikel 2 Klimarahmenkonvention).

5. Die Vorbelastung mit Schadstoffen in Krefeld und Duisburg ist bereits stark erhöht und er-laubt keine weiteren Zusatzbelastungen. Der Uerdinger Hafen beispielsweise liegt bei der Feinstaubbelastung bundesweit auf einem der ersten Plätze. Auch bei den anderen gemessenen Schadstoffwerten liegt Uerdingen mit an der Spitze. Durch das neue Kohlekraftwerk würden erhebliche Mengen an Feinstaub und Schwermetallen wie z.B. Quecksilber, Blei, Arsen, Chrom oder Nickel in die Umwelt gelangen. Der Ausstoß von Schwefel- und Stickoxiden würde mehre-re Tausend Tonnen pro Jahr betragen. MedizinerInnen weisen auf die hohe Krebsrate Krefelds und den starken Anstieg von Atemwegserkrankungen hin. Durch das neue Kohlekraftwerk wür-den auf die Anwohner, von denen viele Mitglieder der Coordination gegen BAYER-Gefahren sind, massive Umwelt- und Gesundheitsbelastungen hinzukommen. Sogar die Firma Trianel räumt ein, dass die Gefahr einer Krebserkrankung durch den Bau des Kraftwerks erhöht wird. Ich sehe darin das Grundrecht der Anwohner auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2;2 GG) verletzt.
Empörend ist, dass die beantragten Filteranlagen nicht der besten zur Verfügung stehenden Technik entsprechen. Dadurch entstehen vermeidbare Gesundheitsgefahren. Ich beantrage die Prüfung des Einbaus von Gewebefiltern sowie die nasse Rauchgasreinigung zu prüfen.
Es ist zudem nicht sicher, welche zusätzlichen Schadstoffe in die Luft gelangen werden, sollte es sich nicht um sortenreine Kohle handeln. Der Umweltverträglichkeitsuntersuchung hätte ein realistischer Kohlemix zugrunde gelegt werden müssen, da bei Import-Kohle kein konstante Zusammensetzung erwartet werden kann.

6. Das Vorhaben beeinträchtigt die Gesundheit der Bevölkerung, weil das Kraftwerk radioaktive Substanzen ausstößt. Der Kamin soll radioaktive Isotope der Elemente Uran und Thorium emittieren. Die dadurch bedingten Alpha-Strahlen können Krebserkrankungen auslösen. Obwohl durch die Verbrennung der Kohle gefährliche radioaktive Isotope freigesetzt werden, fehlen in den Antragsunterlagen dazu jegliche Ausführungen.

7. Das Kraftwerk soll überwiegend über den Rhein mit Brennstoff versorgt werden. Der Schiffs-verkehr und die Schiffsentladung mit ihren schädlichen Umwelteinwirkungen müssen deshalb als Bestandteil des vorliegenden Genehmigungsverfahrens mit in die Untersuchungen einbezo-gen werden. Darüber hinaus sind in den Zahlen für den CO2-Ausstoß die Emissionen durch den Abbau und den Transport aus Übersee noch nicht enthalten.

8. Die zusätzliche Lärmbelastung durch den Bau und Betrieb des Kraftwerks und sämtlicher Nebeneinrichtungen sowie durch die Anlieferung von Kohle und Umladevorgänge auf dem Be-triebsgelände sind unzumutbar und überschreiten die zulässigen Grenzwerte.

9. Das Kohlekraftwerk zerstört Natur und Landschaft. Die Entnahme von Rheinwasser zu Kühlzwecken und die Wiedereinleitung des um bis zu 8 Grad aufgeheizten Wassers werden Lebewesen und Pflanzen im Rhein stark beeinträchtigen und Millionen von Kleinstlebewesen töten. Die Ansaugbereiche für Kühlwasser sind in erheblichem Maße fischschädlich. Die vorgesehenen Einrichtungen zur Vermeidung von Schäden (Aalrinne, Fischscheuchanlage, Fischbecheranlage zur Fischrückführung) sind nicht geeignet, massive Beeinträchtigungen der Fischfauna zu verhindern. Durch zusätzliche Schadstoffeinträge werden zudem geschützte Lebensräume gefährdet.

10. Durch den Betrieb des Kraftwerks fallen Kesselasche, Flugasche und Filterkuchen aus der Abwasserbehandlung an. Diese sind zum Teil sehr stark mit Schadstoffen angereichert. Die schadlose Entsorgung der Abfallstoffe ist nur unzureichend nachgewiesen. Eine weitere Gefährdung geht vom Transport und der Lagerung gefährlicher Substanzen wie Ammoniak aus.

11. Der Antrag verstößt gegen die bestehenden Bebauungspläne und Vorgaben der Landesplanung und Raumordnung. Das Vorhaben ist weder mit nachbarlichen noch öffentlichen Belangen vereinbar.

Köln, den 2. Juni 2010

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.