14. Januar 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren
„Rezeptpflicht für Schmerzmittel ist überfällig“
Pharmakritiker begrüßen Empfehlung des BfArM / schärfere Werbe-Auflagen gefordert
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt die Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), eine Verschreibungspflicht für Groß-Packungen frei erhältlicher Schmerzmittel einzuführen. Eine solche Entscheidung sei „überfällig“, müsse aber auch für kleinere Mengen gelten. Betroffen sind Präparate wie Aspirin, Diclofenac und Ibuprofen.
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft weist seit langem darauf hin, dass Wirkstoffe wie Acetylsalicylsäure (Aspirin) tief in den biochemischen Haushalt des Körpers eingreifen und Schleimhautreizungen, Blutungen im Magen-Darm-Trakt und Magengeschwüre verursachen können. In den USA sterben mehr Menschen an Nebenwirkungen von Schmerzmitteln als an HIV, das New England Journal of Medicine spricht daher von einer „geräuschlosen Epidemie“. Für die meisten Anwendungen stünden risikoärmere Behandlungsmethoden zur Verfügung.
Hubert Ostendorf von der CBG kritisiert besonders die gefährlichen Kombinationspräparate wie Alka Selzer: „Aspirin und Kombinationspräparate mit mehreren Wirkstoffen dürfen nicht frei verkauft werden, Werbung für Schmerzmittel muss untersagt werden. Die Pharmaindustrie verdient sich durch den übertriebenen Gebrauch von Schmerzmitteln eine goldene Nase, die Zeche bezahlt die Allgemeinheit“. Ostendorf spricht sich für eine umfassende Mortalitätsstudie in Deutschland aus.
Das Pharmaunternehmen BAYER unternimmt große Werbeanstrengungen für freiverkäufliche Schmerzmittel und schreckt dabei auch vor unlauterer Werbung nicht zurück. So warb BAYER in Deutschland nicht nur für die Behandlung von Erkältungen mit ASPIRIN, sondern fälschlicherweise auch für deren Prophylaxe – so auf Plakatwänden und kostenlos verteilten Postkarten, auf denen sich ein junges Paar nackt im Schnee wälzt (siehe www.cbgnetwork.org/images/img002995.jpg).
In den USA startete BAYER die Kampagne Expect Wonders („erwarte Wunder), zu der auch die website www.WonderDrug.com gehört. Philipp Mimkes von der CBG: „Man muss es deutlich aussprechen: Es gibt keine Wundermittel! Ein Blick auf die website von BAYER zeigt, dass in der Kampagne die mitunter schweren Nebenwirkungen des Präparats unter den Tisch gekehrt werden.“
In Brasilien war im vergangenen Sommer eine Werbekampagne für Aspirin wegen „Verharmlosung der Risiken“ verboten worden. Bereits im Jahr 2000 beanstandete die US-amerikanische Behörde FTC eine Anzeigenserie für Aspirin, die den Eindruck erweckt hatte, dass gesunde Menschen durch eine regelmäßige Einnahme von Aspirin das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall senken können. Ein solcher Effekt ist jedoch nur bei Patienten mit Gefäßkrankheiten nachzuweisen. BAYER musste eine Million US-Dollar in eine Aufklärungskampagne investieren.
Weitere Informationen:
· Das Pharmamarketing von BAYER
· Brasilien: Aspirin-Werbung verboten
·100 Jahre Aspirin „Weiße Pille mit dunklen Flecken“
· Aspirin nicht zur Prophylaxe geeignet
· Abmahnung in den USA