29. Mai 2008
CO-Pipeline: erneute Verzögerung
Anfang des Jahres verkündeten Landes- und Bezirksregierung noch vollmundig, den Planfeststellungsbeschluss zu überarbeiten und das Verfahren in einem halben Jahr abzuschließen.
Nun musste schon der erste hierfür notwendige Schritt verschoben werden: das Verwaltungsgericht Düsseldorf hob den Verhandlungstermin am 16.Juni 2008 auf, weil die Bezirksregierung die Arbeiten „entgegen ihrer ursprünglichen Zeitplanung nicht bis zum genannten Termin abschließen kann“.
Verhandelt werden soll frühestens im Oktober, das Projekt wird also erneut verzögert. Ein weiterer Erfolg des Widerstands vor Ort!
Rheinische Post
CO-Prozess: Düsseldorf muss nachbessern
Die auf den 16. Juni terminierte, mit Spannung erwartete Verhandlung vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht zur umstrittenen CO-Pipeline des Bayer-Konzerns wird auf den Herbst verschoben. Damit kommt das Gericht einem Wunsch der Bezirksregierung Düsseldorf nach. Vertiefung und Ergänzung der vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster heftig kritisierten Planfeststellung aus dem Februar 2007 benötigten noch etwas Zeit. Die Firma Bayer Material Science habe allerdings zugesagt, „die hierzu von der Bezirksregierung angeforderten Unterlagen nunmehr kurzfristig vorzulegen“, schreibt die Behörde in einer Stellungnahme. Vor allem die Ausführungen zur Gemeinnützigkeit der Leitung und zur Wahl der Trasse hatte das OVG als unzureichend gebrandmarkt. Landes- und Bezirksregierung gehen offenbar davon aus, diese Mängel per „Nachbesserung“ heilen zu können. Einige Juristen bezweifeln das. Sie halten auch eine Korrektur des Landes-Enteignungsgesetzes für erforderlich. Nach Angaben der Bezirksregierung sollen die Ergänzungen bis Anfang Oktober abgeschlossen sein. Das OVG hatte festgelegt, dass die Leitung bis zum Ende des Hauptsache-Verfahrens nur gebaut, nicht jedoch betrieben werden darf.