28. Dezember 2007, WILSTERSCHE ZEITUNG
Widerstand gegen Industrieheizkraftwerk
Bürgerinitiative „Klimaschutz und Gesundheit Unterelbe“ legt Einspruch beim Umweltamt gegen die Anlage ein.
Kreis Steinburg – Der Widerstand gegen das geplante Industrieheizkraftwerk in Brunsbüttel formiert sich. „Wir wollen keine Müllverbrennungsanlage – und nichts anderes ist das“, erklärt Werner Zeiss von der Bürgerinitiative „Klimaschutz und Gesundheit Unterelbe“. Die Organisation hatte sich vor rund drei Wochen gegründet und zählt mittlerweile „50 bis 60 Mitglieder“, wie Zeiss mitteilt.
Deren Kritikpunkte: Die zahlreichen unbekannten Giftstoffe, die bei der Verbrennung von 370000 Tonnen Müll jährlich auftreten und an die Luft abgegeben werden. Außerdem ergebe sich eine immense Verkehrsbelastung durch maximal 223 Lkw, die pro Tag verkehren. „Außerdem ist nach unserer Meinung in Deutschland gar nicht genug Müll vorhanden“, betont Zeiss. Er vermutet, dass die Anlage auch Müll aus dem Ausland verbrennen werde. „Das wird dann aber kein Haus- sondern Industriemüll sein.“
Im Auftrag der Bürgerinitiative war der 57-Jährige jetzt beim Staatlichen Umweltamt in Itzehoe und hat sich die Antragsunterlagen für das geplante Kraftwerk kopieren lassen. Zeiss hatte dabei schwer zu schleppen: Papiere, die zuvor sechs Aktenordner gefüllt hatten, nahm Zeiss im Umweltamt in Empfang. Inhalt: Daten, Fakten und Pläne. Kostenpunkt: 260 Euro. Dies zeige, wie wichtig der Initiative ihr Anliegen sei, Einspruch gegen die Anlage zu erheben.
Doch dafür müssen sich Zeiss und seine Mitstreiter sputen. Nach den Vorschriften müssen Einwände schriftlich bis zum 3. Januar vorgebracht werden. „Das ist kein bürgerfreundliches Verfahren“, kritisiert der 57-Jährige, „aber wir werden das schaffen und zugleich einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.“
Am 5. Februar dann kommt es zu einem offiziellen Erörterungstermin in Brunsbüttel, auf dem die Einwände behandelt werden. „Ich rechne damit, dass da von Seiten der Betreiber alles abgeschmettert wird“, ahnt der Diplompädagoge, „dann müsste geklagt werden.“ Das allerdings könne nur, wer in der näheren Umgebung des Kraftwerks wohne und vorher bereits am Einspruchsverfahren teilgenommen habe.