14.06.2007, Rheinische Post
Ratingen: Kampf gegen Pipeline-Bau
(RP) CO-Leitung: In der kommenden Woche wird vermutlich über den Eilantrag der Stadt gegen die „Enteignung“ durch die Bezirksregierung entschieden. Ratingen will notfalls bis vors Oberverwaltungsgericht ziehen.
In Breitscheid hat Bayer bereits mit Vorarbeiten für die Verlegung der umstrittenen Pipeline für Kohlenmonoxid (CO) begonnen. Wie berichtet, hatte sich der Konzern per Enteignungsverfahren den Zugang zu den städtischen Grundstücken erstritten. Bei der Stadt erwartet man nun für die kommende Woche eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes über das kürzlich von der Stadt sofort angestrengte Eilverfahren gegend den Beschluss der Bezirksregierung.
Wie auch immer die Richter urteilen: Brigitta Brakmann, Chefin des Ratinger Rechtsamtes, rechnet damit, dass die endgültige Entscheidung erst beim Oberverwaltungsgericht (OVG) fällt. Es werde auf jeden Fall, von wem auch immer, Beschwerde eingelegt. Einen genauen Termin für das Eilverfahren gebe es nicht, weil auch keine mündliche Verhandlung anberaumt sei. Für das gesamte Verfahren inklusive OVG sei mit etwa zwei Monaten zu rechnen.
Die Stadt wolle den Bau komplett verhindern – nicht nur wegen der enormen Sicherheitsbedenken, die auch von den anderen betroffenen Kreisstädten angemeldet wurden. Nachdem der Bau der ebenfalls geplanten Polypropylen-Leitung auf Eis gelegt worden sei, entfielen auch sämtliche Argumente für eine Bündelung der Trassen, wie dies von der Bezirksregierung gefordert worden sei. Die beiden Bayer-Werke Uerdingen und Dormagen, die mit der CO-Leitung verbunden werden sollen, liegen beide linksrheinisch. Eine direkte Leitung würde nur etwa 35 Kilometer lang werden. Im Gegensatz dazu sind für den Umweg etwa 70 Kilometer notwendig. Auch die Kosten würden bei einer Direktlösung viel geringer liegen – immerhin müssten die Rohre zweimal unter dem Rhein hindurch verlegt werden.
Brakmann hält auch das Zeit-Argument von Bayer, möglichst zeitnah an die Verlegung der Wingas-leitung anzuschließen (RP berichtete), um nicht nebenan ins Gelände ausweichen zu müssen, für nicht besonders zugkräftig: Wingas könne gar kein Interesse daran haben, dass in einem Abstand von drei Metern (wie geplant) eine so brisante andere Pipeline vergraben werde.
Bei Wartungsarbeiten an der CO-Leitung müsse auch die Gasleitung stillgelegt werden. Dasselbe gelte, wenn nach letztinstanzlichem Urteil die CO-Leitung wieder zurückgebaut, sprich ausgegraben werde müsse. Alle Arbeiten an der CO-Leitung bedeuteten Stillstand für Wingas.
Derzeit gebe es keine Gespräche mit Bayer, auch nicht wegen des von der Stadt geforderten Sicherheitskonzeptes, sagte Brakmann. Von allen betroffenen kreisangehörigen Städten hat es Ratingen als erste Kommune „getroffen“, weil die Leitung von Nord nach Süd verlegt wird. Dementsprechend groß ist das Interesse im Kreis, wie die Gerichte im Falle Ratingen entscheiden: Enteignungsverfahren drohen auch in anderen Städten. VON JOACHIM PREUSS