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[Vorwort] Vorwort

CBG Redaktion

„Wir haben umfassende Beispiele industrieller Gefahren für Mensch und Umwelt gesammelt. Aus diesen Erfahrungen müssen wir lernen, damit das Leid und der Tod der Opfer nicht vollständig umsonst gewesen ist.“
Aus dem Richterspruch des Permanent Peoples´ Tribunal zu
Industriellen Risiken, Bhopal, Indien, Oktober 1992

Das Permanent People`s Tribunal (PPT) ist ein internationaler, unabhängiger Gerichtshof, der mit 7-11 Richtern aus aller Welt und 50 weiteren Experten aus verschiedenen Gebieten besetzt ist. Das PPT ,der unmittelbare Nachfolger des Russel Tribunals, ist ein unabhängiges Forum, das Verstöße gegen Menschenrechte untersucht und Abhilfe herbeiführen will. Die Beschlüsse werden dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie nationalen und internationalen Institutionen vorgelegt. In den letzten Jahren hat sich das Tribunal mit Menschenrechtsverstößen in Guatemala und anderen Ländern, strukturellen Problemen von Internationalem Währungsfonds und Weltbank sowie der Legalität der Eroberung Amerikas befaßt.

Das PPT ist besorgt wegen der Häufigkeit und Gefährlichkeit kleiner und großer Industrieunfälle. Die Städte Seveso, Tschernobyl, Bhopal und Basel wurden Symbole für die Gefahren, die von industrieller Produktion ausgehen. Daher befaßt sich das PPT mit mangelnden nationalen und internationalen Vorsichtsmaßnahmen gegenüber industriellen Risiken, dem uneffektiven Katastrophenschutz, fehlendem medizinischem und juristischem Schutz sowie mit solchen nationalen Gesetzgebungen, die die Verantwortlichen für Industriegefahren schonen und die Umwelt nicht wirksam schützen.

Das Permanent People´s Tribunal on Industrial Hazards and Human Rights hat sich seit 1991 zu vier Sitzungen in New Haven, Bangkok, Bhopal und London getroffen mit dem Ziel, Rechte auf Leben, Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Schadensbegrenzung gegenüber gefährlichen Produktionsbedingungen zu definieren. Nach vierjährigen Beratungen wurde am 2. Dezember 1994, dem zehnten Jahrestag der Katastrophe von Bhopal, ein vorläufiger Entwurf einer Charta verabschiedet, die die Rechte gegenüber Gefahren von industrieller Produktion festlegt. Nachdem ein weiteres Jahr Kommentare und Ergänzungen gesammelt wurden, wurde 1996 die vorliegende Endversion veröffentlicht.

Die vorliegende Charta orientiert sich an der Erklärung der Menschenrechte, der Erklärung der Völkerrechte, dem Internationalen Abkommen über Bürgerrechte, dem Internationalen Abkommen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der Konvention über die Rechte des Kindes und der Wiener Erklärun/g zu Menschenrechtsfragen. Außerdem wurde die Charta angelehnt an die Rio Erklärung zu Umwelt und Entwicklung, die Agenda 21, den Entwurf der Erklärung der Rechte von indigenen Völkern und verschiedenene Konventionen und Empfehlungen der International Labour Organisation.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die seit1979 den multinationalen BAYER-Konzern beobachtet, beteiligte sich bei der Entstehung der Charta. Die vorliegende zweisprachige Broschüre soll helfen, die Ergebnisse der Konferenz national und international zu verbreiten. Darin enthalten sind auch zwei Beispiele, die die Kritik an BAYER als Beispiel eines multinationalen Konzerns dokumentieren.

Wir unterstützen die Forderung des PPT nach neuen internationalen Regelungen zur Prävention und Minderung von industriellen Risiken. Ein schnelles Handeln ist erforderlich, um Mensch und Umwelt wirkungsvoll zu schützen!

Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.