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Preisabsprachen

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
Presse-Information vom 28. April 2006

Strafanzeige wegen Kartellbetrug:

Verantwortliche hinter Gitter!

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat heute bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen den Vorstandsvorsitzenden des BAYER-Konzerns, Werner Wenning, sowie den Aufsichtsrats-Chef Manfred Schneider gestellt. Der Verein wirft den Managern vor, die andauernde Beteiligung des Unternehmens an illegalen Preisabsprachen geduldet oder angeordnet zu haben.

BAYER war in den vergangenen Jahren in einer Vielzahl von Fällen des Kartell-Betrugs überführt worden. Allein im abgelaufenen Geschäftsjahr musste das Unternehmen 275 Millionen Euro zur Begleichung von Kartellstrafen zurückstellen.

„Bei diesen Kartell-Absprachen geht es um Summen in dreistelliger Millionenhöhe. Es ist undenkbar, dass Entscheidungen in dieser Größenordnung ohne Wissen des Vorstands getroffen werden. Der Vorstandsvorsitzende und sein Vorgänger müssen persönlich in Haftung genommen werden. Erst wenn die verantwortlichen Manager Gefängnisstrafen fürchten müssen, kann von einem abschreckenden Effekt ausgegangen werden“, so Philipp Mimkes von der CBG.

Illegale Preisabsprachen ziehen sich wie ein roter Faden durch die 140jährige Firmengeschichte. Nach Einschätzung der Coordination gegen BAYER-Gefahren bleibt die Mehrzahl illegaler Preisabsprachen unentdeckt. „Die Zeche zahlen Verbraucher und Steuerzahler“, so Mimkes weiter. „Es ist nicht einzusehen, dass die Verantwortlichen für Millionen-Betrügereien nicht strafrechtlich belangt werden.“

Eberhard Reinecke, Anwalt der CBG, erläutert in der Strafanzeige: „Der große Umfang derartiger Kartellabsprachen und die Vorsorge in der Bilanzierung belegen ganz eindeutig, dass es sich hier nicht um einzelne Ausrutscher, sondern um eine systematische Geschäftspolitik handelt. Der Vorstand der Bayer AG macht sich daher der Veruntreuung schuldig“. Für Reinecke ist es eine „gesetzgeberische Fehlleistung ersten Ranges“, dass Kartell-Vergehen bislang nur mit Bußgeldern und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen geahndet werden.

Auf politischer Ebene gibt es neuerdings Bestrebungen, die Verantwortlichen in den Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes stuft private Klagen gegen Kartelle daher als „zentrales Mittel der Bekämpfung rechtswidriger Absprachen“ ein. Nach der Verhängung einer Kartellstrafe von 58 Mio Euro gegen BAYER kündigte Kroes an: „Ich werde dafür sorgen, dass Kartelle weiterhin aufgedeckt, strafrechtlich verfolgt und bestraft werden. Mit der jüngsten Entscheidung gebe ich ein sehr starkes Signal an die Unternehmensvorstände, dass Kartelle nicht toleriert werden und an die Anteilseigner, dass sie sorgfältig darauf achten sollen, wie ihre Unternehmen geführt werden.“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren wird auf der heutigen Hauptversammlung des Konzerns die Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat fordern. Weitere kritische Redebeiträge in der Versammlung befassen sich mit den negativen Auswirkungen der Schering-Übernahme für die Belegschaft, irreführenden Aussagen des BAYER-Vorstands zum Klimaschutz und dem Gentechnik-Engagement des Konzerns.

Lesen Sie hier die vollständige Strafanzeige,einen Artikel aus der Frankfurter Rundschau, und einen Artikel aus der taz

Einige der Kartelle, an denen BAYER in den vergangenen Jahren beteiligt war:

· Von 1996 bis 2001 sprach der Leverkusener Konzern mit den Konkurrenten Flexsys und Crompton die Preise für Kautschuk-Chemikalien ab. Die EU-Kommission verhängte ein Bußgeld von 58,88 Mio Euro, in den USA zahlte BAYER zusätzlich 66 Mio Dollar;
· Im Herbst 2004 wurde BAYER in den USA zu einer Strafe von 33 Mio Dollar verurteilt. Zwischen 1998 und 2002 hatte sich der Konzern an einem Kartell für Polyole beteiligt;
· ebenfalls im Herbst 2004 wurde BAYER zu einer Strafe von 4,7 Mio Dollar verurteilt; hierbei ging es um Preisabsprachen beim Verkauf von Acrylonitril;
· im Oktober 2005 wurde Bayer in Portugal und Brasilien zu Kartellstrafen verurteilt. In beiden Fällen ging es um Pharmazeutika. Die Strafe in Portugal betrug rund 5 Mio Euro, die Laufzeit des Kartells dort war 2001-2004;
· in den USA hat BAYER über Jahre hinweg bei Lieferungen an die staatlichen Gesundheitsprogramme „Medicare“ und „Medicaid“ falsche Preise gemeldet. Dem Staat waren durch die Preismanipulationen jährliche Schäden von rund einer Milliarde Dollar entstanden. Den US-Behörden fielen geheime Firmen-Dokumente zu, in denen die Manipulationen als bewährte „Marketing-Instrumente“ beschrieben wurden. BAYER zahlte die Rekord-Strafe von 257 Mio Dollar;
· in Italien hat Bayer mit Konkurrenzfirmen die Preise für Diabetes-Tests abgesprochen. Bayer und vier weitere Unternehmen wurden 2003 zu Strafen von insg. 30 Mio verurteilt. Das Kartell lief von 1996 bis 2001;
· 1997 wurde die damalige BAYER-Tochter Haarmann+Reimer zu 50 Mio Dollar Strafe verurteilt, hinzu kamen Klagen von geschädigten Firmen. H+R hatte von 1991 bis 1995 den Preis für Zitronensäure mit Konkurrenten abgestimmt;
· Bereits in den 80er Jahren beteiligte sich BAYER an einem europaweiten Kartell für den Kunststoff Polyethylen. Preise und Quoten der Kartell-Teilnehmer wurden vorab exakt abgestimmt.

28.06.2006, Dow Jones

EU-Kommission schraubt Strafen für Kartellsünder nach oben

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes ist der Auffassung, dass es acht Jahre nach Annahme der ersten Leitlinien für Kartellstrafen an der Zeit sei, „die Anwendung dieser Regeln im Licht der Erfahrung zu verfeinern“. Die Änderungen würden „den Unternehmen drei klare Signale senden: Verstoßt nicht gegen die Kartellregeln; wenn ihr es doch tut, stoppt den Verstoß so schnell wie möglich und tut es danach nie wieder“, erklärte Kroes in Brüssel.

Tatsächlich können die Strafen künftig drakonische Ausmaße annehmen. Als größte Neuerung verfügte die Behörde die Anhebung der Höchststrafe. Lag die Grenze für einen „Kartellsünder“ bislang bei 10% seines Jahresumsatzes, können die EU-Wettbewerbskontrolleure künftig Bußgelder von bis zu 30% des Umsatzes verhängen. Damit das Unternehmen die Strafe richtig in der Bilanz spürt, wird der Betrag noch mit den Jahren multipliziert, an denen es am Kartell beteiligt war.

Und um Unternehmen die Lust an einer Kartellbildung gänzlich zu nehmen, kann die EU-Kommission künftig zusätzlich eine so genannte „Eintrittsgebühr“ verlangen. Die Strafe nur für Teilnahme an Absprachen kann unabhängig von der Dauer zwischen 15% und 25% eines Jahresumsatzes betragen. Die Strafen für Wiederholungstäter können zudem verdoppelt werden. Bisher lag der Aufschlag bei 50%. Jene Unternehmen, die ein Kartell verraten, gehen wie bisher straffrei aus.

Allein in den Jahren 2003 bis 2005 hat die EU-Kommission Kartellbußgelder in Höhe von rund 1,5 Mrd Euro verhängt. Die größten Einzelstrafen mussten bislang Microsoft wegen eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (497 Mio Euro) und Hoffman La-Roche wegen Teilnahme an einem Vitamin-Kartell (462 Mio Euro) zahlen. Das Geld fließt, so es denn gerichtlich bestätigt wird, in den allgemeinen EU-Haushalt und mindert damit die Beitragszahlungen der EU-Staaten.

Kroes und ihre Vorgänger Karel Van Miert und Mario Monti haben Kartellen seit Jahren den Kampf angesagt und die Abteilungen der EU-Behörde entsprechend aufgerüstet. Derzeit vergeht kaum ein Quartal ohne Razzien bei Unternehmen, die die EU-Kommission der Kartellbildung verdächtigt, zuletzt bei großen Energieversorgern unter anderem in Deutschland. Die EU-Kommission erwägt auch, ähnlich wie in den USA, Privatklagen auf Schadensersatz zu ermöglichen.
Dirk Müller-Thederan,