Presseerklärung vom 9. Dezember 2005
275 Mio Rückstellungen wegen Regress-Forderungen
„BAYER darf Kartellstrafe nicht auf Allgemeinheit abwälzen“
Sprecher der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) protestieren gegen das Vorhaben des BAYER-Konzerns, bevorstehende Kartellstrafen von der Steuer abzusetzen. „BAYER darf Strafzahlungen nicht auf die Allgemeinheit abwälzen. Konsumenten und Steuerzahler würden dadurch doppelt geschädigt werden – erst durch überhöhte Preise und dann durch verminderte Steuereinnahmen“, so Philipp Mimkes von der CBG. „Niemand kann seine Strafen, beispielsweise für Verkehrsdelikte, steuerlich absetzen. Das muss auch für BAYER gelten“, so Mimkes weiter. Neben der Verunmöglichung, Strafen steuermindernd geltend zu machen, fordert der Verein strafrechtliche Konsequenzen wegen organisierter Kriminalität für die zuständigen Vorstandsmitglieder des Konzerns.
BAYER hatte zwischen 1995 und 2001 mit Konkurrenten die Preise für Kautschuk-Zusätze abgestimmt. Diese sogenannten Additive werden beispielsweise bei der Herstellung von Schuhen, Reifen, Schläuchen und Möbeln verwendet. Wegen drohender Regressforderungen musste BAYER in dieser Woche Rückstellungen in Höhe von 275 Millionen Euro bilden. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Konzern wegen des selben Falls 66 Millionen Dollar Strafe gezahlt. Hewitt Pate, Generalstaatsanwalt der US-Kartellkommission, bezeichnete die Verurteilung als „großen Schritt im Kampf um Verbraucherrechte.“ Das Kartell habe Millionen Konsumenten „schwer geschädigt“.
Der BAYER-Konzern wird immer wieder bei der Bildung von Kartellen erwischt. Erst im Oktober wurde das Unternehmen in Portugal und in Brasilien illegaler Absprachen überführt. Im Vorjahr flogen allein in den USA drei Kartelle mit BAYER-Beteiligung auf.
„Der Fisch stinkt vom Kopf her. Es ist nicht hinnehmbar, dass stets kleine Abteilungsleiter als Bauernopfer herhalten müssen, während die verantwortlichen BAYER-Vorstandsmitglieder ihre Hände in Unschuld waschen. Jeder weiß, dass jahrelang gültige Preisabsprachen nicht an der Führungsebene des Konzerns vorbei geschlossen werden“, so Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Zudem zeige die wiederholte Überführung des Konzerns, dass nicht nur vorsätzlich, sondern geplant und systematisch gehandelt werde. Die CBG fordert Ermittlungen und juristische Konsequenzen wegen organisierter Kriminalität und Bandenbildung.
Weitere Informationen: Kartelle mit BAYER-Beteiligung in den Brasilien, USA, Portugal und Europa
21.12.05, Kölner Stadt-Anzeiger
EU verhängt Bußgeld gegen Bayer
Die Europäische Kommission hat gegen den Leverkusener Bayer-Konzern eine Kartellstrafe von 58,9 Millionen Euro wegen Preisabsprachen bei Gummichemikalien verhängt.
„Mit dieser jüngsten Entscheidung sende ich eine sehr starke Mitteilung an die Vorstände der Unternehmen, dass Kartellabsprachen nicht toleriert werden“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Mittwoch. Neben Bayer belegten die Wettbewerbshüter weitere Unternehmen mit Bußgeldern.
Bayer und andere Chemieunternehmen waren im September 2002 durchsucht worden, nachdem der Verdacht auf Preisabsprachen aufgekommen war. Für die Risiken aus dem Verfahren bei der EU-Komission hatte Bayer bereits 2003 Rückstellungen von 50 Millionen Euro gebildet.
Bayer hatte sich im vergangenen Jahr bei einem Kartellverfahren in den USA bereits schuldig bekannt und wurde wurde dort zu einer Strafe von 66 Millionen Dollar verurteilt. Bayer hatte Anfang Dezember mitgeteilt, für zivilrechtliche Kartellverfahren in den USA 275 Millionen Euro zurückzustellen und darüber hinaus mit weiteren Belastungen zu rechnen. Bayer hatte in dem Zusammenhang mit mehreren Klägern Vergleiche erzielen können, die den Polymer-Bereich betreffen. Mehrere Kartellverfahren und Schadenersatzklagen gegen Bayer sind aber noch anhängig.
Bei Gummichemikalien handelt es sich um Zusatzstoffe, die die Elastizität, Festigkeit und Haltbarkeit von synthetischem Gummi verbessern. Sie werden für die Herstellung von Reifen, Schläuchen, Riemen und Schuhen gebraucht. (rtr)