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Presse-Information vom 22.11.21

Gericht weist Einspruch ab

BAYER verliert Glyphosat-Prozess

 
 
Die Glyphosat-Geschädigten Alberta und Alva Pilliod haben den Prozess gegen die BAYER-Tochter MONSANTO endgültig gewonnen. Am vergangenen Mittwoch wies der „California Supreme Court“ den Einspruch des Leverkusener Multis gegen das Urteil des Berufungsgerichts ab. Der „Court of Appeal“ hatte den Anspruch der beiden RentnerInnen auf Schadensersatz am 9. August für berechtigt erklärt. „MONSANTOS Verhalten zeigte eine rücksichtslose Missachtung der Gesundheit und Sicherheit der vielen ahnungslosen Verbraucher“, befand er damals. Der Court bescheinigte dem seit 2018 zum Leverkusener Multi gehörenden Unternehmen einen „unnachgiebigen Unwillen, die Öffentlichkeit über die Krebs-Gefahren zu informieren“ und bezeichnete diese Praxis als notorisch. „Über einen Zeitraum von vielen Jahren hinweg bestand MONSANTOs Verhalten immer wieder aus solchen Aktionen, motiviert durch das Streben nach Verkäufen und Profit“, konstatierten die RichterInnen.
 
BAYER muss den Pilliods nun 86,7 Millionen Dollar an Strafe und Schmerzensgeld zahlen. Sie hatten auf ihren Grundstücken über 30 Jahre lang das unter dem Produktnamen ROUNDUP vermarktete Glyphosat genutzt. 2011 erkrankte Alva am Non-Hodgkin-Lymphom (NHL), einer speziellen Art des Lymphdrüsen-Krebses, 2015 seine Frau. Zwei Jahre später reichte das Ehepaar Klage ein. Erstinstanzlich bekam es 2019 zwei Milliarden Dollar zugesprochen. Später reduzierte der „Alameda County Superior Court“ die Summe auf die jetzt letztinstanzlich bestätigten 86,7 Millionen Dollar.
 
Trotz der Niederlage lässt der Agro-Riese immer noch nichts auf das Pestizid kommen. „Wir stehen weiterhin fest hinter der Sicherheit von ROUNDUP, eine Position, die sowohl von den Regulierungsexperten weltweit als auch von dem überwältigenden Gewicht von vier Dekaden umfangreicher Forschung gestützt wird“, erklärte das Unternehmen nach der Entscheidung vom Mittwoch.
 
Der Global Player hat erst eines der fünf seit 2018 zu Gericht gegangenen Verfahren gewonnen. Die Möglichkeit, sich mit den insgesamt rund 125.000 KlägerInnen in einer großen Lösung außergerichtlich zu einigen, schlug der Agro-Riese aus. Ende Mai ließ er die Vergleichsverhandlungen nach fast zwei Jahren Dauer platzen.
 
Mit Anwaltsbüros, die 98.000 der 125.000 NHL-PatientInnen vertreten und zu den größten der Branche zählen, hat das Unternehmen sich mittlerweile auf Entschädigungen verständigt. Dafür verpflichteten die Rechtsfirmen sich, keine Glyphosat-Fälle mehr anzunehmen. Auch die Kanzlei der Pilliods unterschrieb diese Verzichtserklärung. Neuerkrankte haben es so inzwischen schwer, juristischen Beistand zu finden. „Die Vergleichsverhandlungen scheiterten hauptsächlich, weil BAYER sich vor zukünftigen Klagen schützen wollte. Jetzt versucht es der Multi auf diesem Weg“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).
 
Die Gespräche mit den RechtsvertreterInnen der restlichen 27.000 Betroffenen verlaufen indessen zäh. „Viele Glyphosat-Geschädigte werden sterben, ohne je Schmerzengeld von BAYER erhalten zu haben“, prophezeit Stelzmann deshalb: „Es ist ein Skandal, dass große und renommierte Anwaltskanzleien sich gegenüber BAYER verpflichten, keine Glyphosat-Klagen anzunehmen. Glyphosat muss sofort vom Markt. Mensch und Umwelt müssen auf Kosten des Konzerns vollumfänglich entschädigt werden, die verantwortlichen ManagerInnen gehören vor ein Strafgericht.“