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Presse-Information CBG vom 17.09.20

BAYERs Magenmittel IBEROGAST unter Verdacht

Staatsanwalt weitet Ermittlungen wg. fahrlässiger Tötung aus

Seit Jahrzehnten steht BAYERs Magenmittel IBEROGAST in der Kritik, weil es schwerwiegende Leberschäden verursachen kann. Trotzdem weigerte sich der Konzern lange Zeit beharrlich, auf dem Beipackzettel vor dieser Nebenwirkung des Inhaltsstoffes Schöllkraut zu warnen. Als 2018 eine IBEROGAST-Patientin nach einer Leber-Transplantation verstarb, nahm die Kölner Staatsanwaltschaft deshalb Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung auf. Zunächst richteten sich diese „gegen unbekannt“. Nun aber nicht mehr: Im Visier der Justiz stehen zwei ehemalige Pharma-ManagerInnen von BAYER VITAL. Zudem erweiterte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer den Tat-Verdacht um zehn Fälle von fahrlässiger Körperverletzung. Das berichtete der Kölner Stadt-Anzeiger in seiner Donnerstagsausgabe.

Trotzdem hält das Unternehmen weiter in Treue fest zu seinem Produkt und bezeichnet es als ein „bewährtes, wirksames und sicheres Medikament“. Schon bei der Aufnahme der Ermittlungen hatte die Aktien-Gesellschaft jegliche Schuld am Tod der Frau bestritten. Der 56-Jährigen wurde nach Meinung des Konzerns stattdessen „eine äußerst seltene, dosis-unabhängige Reaktion auf Substanzen, die in der Regel von Menschen sicher toleriert werden“ zum Verhängnis. Im Übrigen verwies der Pillen-Riese auf Studien, die angeblich die Sicherheit und Wirksamkeit der Arznei bewiesen hätten. „Das Nutzen/Risiko-Profil von IBEROGAST ist weiterhin positiv“, resümierte er.

Dagegen lagen den staatlichen Stellen bereits ab den 1990er Jahren zahlreiche Informationen über ein negatives Nutzen/Risiko-Profil des Mittels sowie anderer Schöllkraut-Präparate vor. Die erste Meldung über ein tödliches Leber-Versagen erhielten sie 2002. Das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) leitete wegen dieser Fakten-Lage 2005 schließlich ein Stufenplan-Verfahren ein, welches das Gefährdungspotenzial bestätigte. Darum zog das BfArM 2008 Produkte mit hohen Schöllkraut-Dosierungen aus dem Verkehr und verpflichtete die Hersteller der übrigen, die Liste mit den Risiken und Nebenwirkungen auf den Packungsbeilagen um den Eintrag „Leber-Schädigungen“ zu erweitern. Der damalige IBEROGAST-Produzent STEIGERWALD legte dagegen Beschwerde ein. Und BAYER hielt nach der Übernahme von STEIGERWALD im Jahr 2013 an jener nicht nur fest, sondern gab auch nach der Ablehnung noch nicht Ruhe. 2017 reichte das Unternehmen beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Bescheid ein. Erst als das Bundesinstitut 2018, alarmiert durch den Todesfall, mit dem „Sofort-Vollzug“ der Beipackzettel-Änderung drohte, fügte sich der Global Player. Über 100 Millionen Euro Jahresumsatz wollte er nicht so einfach gefährden.

„Der BAYER-Konzern geht für seine Profite über Leichen. Das zeigt die Causa ‚IBEROGAST’ einmal mehr“, konstatiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Die Coordination fordert jetzt, Konsequenzen aus dem gesundheitsgefährdenden Potenzial der Arznei zu ziehen und ein Verbot anzuordnen, zumals es Alternativen gibt: Der Leverkusener Multi plant im Oktober eine IBEROGAST-Variante ohne Schöllkraut herauszubringen.

Pressekontakt:

Marius Stelzmann 0211/33 39 11