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HV in Bonn: Rund 200 Monsanto-Gegner demonstrieren am WCCB

BONN

General-Anzeiger Bonn, 28. April 2017

Mit Protesten von Gegnern der umstrittenen Übernahme des US-Saatgutriesen Monsanto durch Bayer hat die Hauptversammlung des Leverkusener Konzerns begonnen

Rund 200 Demonstranten haben am Freitag in Bonn gegen die geplante Übernahme des US-Saatgutriesen Monsanto durch Bayer protestiert. Mit „Patent-Verbrennungsmaschinen“, Transparenten und Reden machten das kirchliche Hilfswerk Misereor, die Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft (ABL) und andere Organisationen am Rande der Bayer-Hauptversammlung auf mögliche Risiken aufmerksam. „Wir nehmen das nicht hin“, sagte der Vorsitzenden der ABL in Nordrhein-Westfalen, Bernd Schmitz. Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) meinte zu dem 66 Milliarden US-Dollar schweren Geschäft: „Das ist das Gegenteil von dem, was wir wollen.“

Umwelt- und Naturschützer, kirchliche Hilfsorganisationen und entwicklungspolitische Gruppen bis hin zu politischen Parteien sehen die Mega-Übernahme schon seit längerer Zeit kritisch. Durch den Zukauf, der Bayer zum weltweit größten Anbieter im Pflanzenschutz und bei Saatgut macht, sowie weitere Fusionen in der Branche würden die Märkte nur noch von wenigen Unternehmen dominiert, die die Preise diktieren und ihre Angebote auf wenige gewinnträchtige Produkte reduzieren könnten. Auf der Strecke blieben die Artenvielfalt, Ernährungssouveränität und ein nachhaltiges Wirtschaften im Agrarsektor.

Bayer-Chef spricht zu Aktionären
Während Umwelt- und Naturschützer gegen die Pläne mit Parolen wie „BaySanto stoppen“ oder „Vielfalt fördern und Marktmacht stoppen“ demonstrieren, hat Bayer-Chef Werner Baumann vor den Aktionären das 66 Milliarden Euro teure Geschäft am Freitag als langfristig wertschaffende Maßnahme gerechtfertigt. Vor den Eigentümern des Unternehmens erläuterte Baumann die aus seiner Sicht großen Vorteile des geplanten Deals: Die Übernahme von Monsanto passe perfekt zur Strategie, betonte er.

Gemeinsam mit dem US-Unternehmen könne Bayer dazu beitragen, die Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung zu sichern. Das Vorhaben liegt derzeit bei zahlreichen Kartellbehörden, bei der EU-Kommission will Bayer im Laufe des zweiten Quartals den Antrag auf Genehmigung einreichen.

Die Übernahme liegt derzeit zur Prüfung bei zahlreichen Kartellbehörden. In Brüssel will Bayer noch im zweiten Quartal den Antrag auf Genehmigung einreichen.

Bündnis durfte Fahrzeuge, Fahnen und Lautsprecher mitbringen
Die Demonstration des Bündnisses "Stop Bayer/Monsanto" fand allerdings nicht wie geplant unmittelbar vor dem Eingang des WCCB statt.

Die Eilanträge des Bündnisses "Stop Bayer/Monsanto" wegen eines Platzverbots der Polizei an diesem Freitag auf dem Platz der Vereinten Nationen vor dem World Conference Center Bonn (WCCB) sowie gegen die von der Stadt Bonn genehmigte Absperrung des Bereichs hat das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt. Dagegen hat das Bündnis am Donnerstagmorgen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Die Beschwerde gegen die Absperrung hat das OVG dann am Nachmittag abgewiesen. Die Beschwerde gegen das Platzverbot wurde ebenfalls abgewiesen.

Der Protest der Demonstranten richtet sich gegen die Unternehmenspolitik von Bayer und die geplante Übernahme des umstrittenen amerikanischen Saatgut- und Pflanzenschutzmittelherstellers Monsanto. Im neuen Konferenzsaal treffen sich an diesem Freitag rund 3500 Aktionäre der Bayer AG zu ihrer Hauptversammlung.

Die Bonner Polizei hat der Initiative vorige Woche mitgeteilt, dass sie die Demonstration vor dem Eingang des WCCB aus Sicherheitsgründen nicht genehmigt und ein Platzverbot erteilt. Grund: Vor dem Eingang zum WCCB muss für die Sicherheitskontrollen der Bayer-Aktionäre ein Zelt aufgestellt werden. Die Stadt hat Bayer dafür am 20. März eine Erlaubnis zur Absperrung des Platzes vor dem WCCB erteilt. Das Angebot der Polizei, ein Stück weiter südlich des Platzes zu demonstrieren, lehnte das Bündnis daraufhin ab und klagte gegen Stadt und Polizei.

Stefanie Seifert vom Verwaltungsgericht Köln begründete die Entscheidung ihres Gerichts unter anderem damit, dass die Sicherheit der Aktionäre vorgehe. Zudem habe das Bündnis die Möglichkeit, an dem von der Polizei angebotenen Standort in Hör- und Sichtweite der Bayer-Aktionäre zu demonstrieren - zumal der Absperrzaun nicht blickdicht sei. In einem Punkt kann das Bündnis sogar einen Sieg für sich verbuchen, sagte die Richterin: So dürfen die Demonstranten entgegen der Auflagen der Polizei Fahrzeuge mitbringen und die Lautsprecheranlagen lauter stellen, als die Polizei erlaubt hat. Auch an die von der Polizei vorgeschriebene Begrenzung der Fahnengröße ist das Bündnis nicht gebunden.

(lis/dpa)