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Demonstranten klagen gegen Auflage der Polizei

Bayer-Aktionärstreffen in Bonn

Kölner Stadt-Anzeiger, 25. April 2017

Leverkusen/Bonn | tk Die Bayer-Hauptversammlung am Freitag wird ein Fall für die Justiz. Am Montag reichten die Organisatoren der Demonstration vor dem Versammlungsort Klage beim Kölner Verwaltungsgericht ein. Sie fühlen sich durch die Auflagen der Polizei übermäßig behindert. Erstmals hält Bayer sein Aktionärstreffen in Bonn ab. Das dortige World Conference Center passt nach Darstellung des Konzerns besser als die Kölner Messe.

Doch darüber, wie das Gelände vor dem WCC, der Platz der Vereinten Nationen, genutzt wird, wird gestritten. Das „Bündnis Stop Bayer/Monsanto“, in dem sich eine deutlich breitere Phalanx von Kritikern zusammengefunden hat als die „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ repräsentiert, hatte am 1. März eine Demonstration auf dem Platz angemeldet. Das war knapp zwei Wochen, nachdem Bayer mitgeteilt hatte, die Hauptversammlung nach Bonn zu verlegen. Erst am 20. März ging dem Konzern eine Verfügung der Stadt Bonn zu, in der sie ihm erlaubt, weite Teile des Platzes zu belegen: Die Personenkontrollen sollen nicht im WCCB selbst, sondern in einem Zelt davor stattfinden. Außerdem darf Bayer einen Zaun aufstellen.

Für die Demonstranten bedeutet das: Sie haben sehr wenig Platz, und gesehen werden sie auch kaum. Besonders erbost ist Organisator Simon Ernst darüber, dass Bayer den Zuschlag für die Nutzung des Platzes bekommen hat, nachdem die Demo schon angemeldet war. Am Montag hieß es dazu von der Bonner Polizei, dass es diesbezügliche Absprachen zwischen Stadt und Bayer bereits im Januar gegeben habe.

Die von der Polizei erlassenen Einschränkungen führen nach Darstellung der Organisatoren dazu, dass sie nur noch einen Bruchteil am Südrand des Platzes haben. Auch Fahrzeuge dürfen sie nicht aufstellen. Kritik äußerte am Montag Renate Künast. Die Grüne wird am Freitag reden: „Bayer will seine Hauptversammlung vor den Protesten gegen die geplante Monsanto-Übernahme abschirmen und das Demonstrationsrecht einschränken lassen.“ (tk)