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STICHWORT BAYER 2/2016

Recht & Unbillig

Freispruch für BAYER-Pipeline

„Der Fall schreit zum Himmel“

BAYERs Projekt, hochgiftiges Kohlenmonoxid per Pipeline von Dormagen nach Krefeld transportieren zu wollen, zieht viel Kritik auf sich. Dass der Multi eine solche Leitung zwischen Dormagen und Leverkusen aber längst betreibt, entgeht der Aufmerksamkeit weitgehend. Dabei weist das Röhrenwerk gravierende Sicherheitsmängel auf. Gottfried Schweitzer nahm das zum Anlass, um vor Gericht eine Stilllegung zu erwirken. Das Kölner Verwaltungsgericht wies seine Klage am 19. Januar jedoch ab.

Von Jan Pehrke

Während BAYERs zwischen Dormagen und Krefeld geplante Kohlenmonoxid-Pipeline wegen einer Klage noch immer keine Betriebsgenehmigung hat, zeigt deren zwischen Dormagen und Leverkusen verlaufendes Pendant schon bedenkliche Alterserscheinungen. CBG-Geschäftsführer Philipp Mimkes und Gottfried Schweitzer offenbarten sich im vorletzten Jahr beim Einblick in die Behörden-Unterlagen schwerwiegende Mängel. Besonders dort, wo die Leitung den Rhein unterquert, zeigten sich Korrosionsschäden, also Abnutzungserscheinungen an den Bau-Bestandteilen. So treten an diesem Düker nach einem Bericht des TÜV Rheinland „gravierende externe Materialverluste“ auf. Und gerade das, was solches eigentlich verhindern sollte – der Kathodische Korrosionsschutz – hat alles nur noch schlimmer gemacht. Er setzte die Rohrwände nämlich noch zusätzlich destabilisierender elektronischer Spannung aus, weshalb die elektrochemische Vorrichtung vom Netz gehen musste. Eine „Restlebensdauer von 2 Jahren, bis die rechnerisch geforderte Mindestrohrwandstärke von 3,6 mm erreicht wird“, gibt der Technische Überwachungsverein dem Düker noch. Überdies tun sich dies- und jenseits des Rheins weitere Sicherheitsrisiken auf, denn die mittlere Verlegungstiefe der Leitung beträgt nur 1 Meter, und kein Warnband weist auf die Existenz der Leitung hin.

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN machte diesen Befund publik, und postwendend ging auch BAYER an die Öffentlichkeit. Der Global Player beteuerte, schon länger einen Neubau des Dükers zu planen, was er ohne die Intervention von Gottfried Schweitzer und der CBG aber wohl als ganz normale Routine-Maßnahme nach so langer Betriebsdauer dargestellt hätte und nicht als dringliche Reaktion auf den maroden Zustand der alten Unterquerung.
Schweitzer reichte ein solches Projekt nicht. Er stellt die Sicherheit des gesamten Röhrenverbunds in Frage und beantragte deshalb bei der Bezirksregierung, BAYER die Betriebsgenehmigung zu entziehen. Dies lehnte die Behörde jedoch ab. Daraufhin reichte Schweitzer beim Verwaltungsgericht Köln eine Klage ein. Am 19. Januar fand schließlich die Verhandlung statt. Schon weit vor dem auf 9.30h angesetzten Prozess-Beginn hatten sich Pipeline-GegnerInnen am Eingang des Gebäudes versammelt. AktivistInnen von der Coordination und anderen Gruppen verteilten nicht nur Flugblätter oder protestierten mit Transparenten gegen die Giftgas-Röhre, sondern machten die Bedrohung auch anschaulich. Dr. Gottfried Arnold von einer ÄrztInnen-Initiative gegen die Kohlenmonoxid-Leitung realisierte mit einigen MitstreiterInnen das Worst Case Scenario und demonstrierte so, wie hilflos die MedizinerInnen im Falle eines CO-Austritts bei der Behandlung von Vergifteten wären.

Im Gerichtssaal selber spielte die Gefährlichkeit des Röhren-Verbundes dann aber kaum noch eine Rolle. Bevor es nämlich zur Beschäftigung mit dem eigentlichen Inhalt der Klage kommen konnte, zweifelte der Richter Pierre Becker-Rosenfeld schon grundsätzlich die Berechtigung Gottfried Schweitzers an, sein Begehr zu verfolgen. Der Gesetzgeber verlangt dazu nämlich eine individuelle Betroffenheit; Popular-Klagen – also solche, die Rechte der Allgemeinheit geltend machen wollen – schließt er hingegen weitgehend aus. Und diese individuelle Betroffenheit sah Becker-Rosenfeld bei Schweitzer nicht als gegeben an, da dieser mehr als vier Kilometer entfernt von der 600 Meter breiten Gefahrenzone um die Leitung wohnt. „Wir bräuchten acht Mal mehr“, beschied er dem Kläger und erläuterte mit Verweis auf ein Grundsatz-Urteil zu einem Atommüll-Lager, warum die JuristInnen bei Prozessen dieser Art immer das Meterband zu bemühen haben. „Ich muss das Gesetz anwenden“, so der Richter. Und die BAYER-Anwälte operierten ebenfalls mit dem Entfernungsmesser und versuchten es Schweitzer dabei sogar noch zum Vorwurf zu machen, im vorletzten Jahr näher an die CO-Leitung heran gezogen zu sein. Ganz so arge Befürchtungen deren Sicherheit betreffend könne er dann ja wohl nicht gehabt haben, insinuierten die Rechtsvertreter.

So zeichnete sich schon ziemlich schnell ab, dass das Gericht der Klage nicht stattgeben würde. Nichtsdestotrotz vermeinte sich der Richter noch besonders nett zu zeigen, indem er Gottfried Schweitzer und seinem Rechtsanwalt Frank Stierlin trotz der Aussichtslosigkeit ihres Unterfangens die Gelegenheit gab, zur eigentlichen Sache zu sprechen. Schweitzer nutzte das zur Präsentation der ganzen Mängelliste, von der ab 2001 erfolgten klammheimlichen Umwidmung der Pipeline für den Transport von CO über die Abnutzungserscheinungen und die deshalb nötig gewordene Umleitung des Giftgases bis hin zum abgeschalteten kathodischen Korrosionsschutz.

Obwohl der BAYER-Konzern in dem Prozess nur Beigeladenen-Status hatte und – als für die Genehmigung der Giftgas-Leitung verantwortliche Behörde – eigentlich die Bezirksregierung auf der Anklagebank saß, übernahmen die von dem Unternehmen angeheuerten Anwälte fast die ganze Verteidigungsarbeit. Die Juristen von der international tätigen Kanzlei FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER stellten in ihrer Prozess-Strategie ebenfalls hauptsächlich auf die angeblich fehlende Klage-Befugnis ab, bestritten aber auch generell die von der Pipeline ausgehende Gefahr. Bei der Einschätzung der Sicherheitslage wäre es unzulässig, auf einen Vollbruch der Leitung abzustellen, argumentierten die Freshfields. Die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines solchen Ereignisses sei mit 1: 1.000.000 verschwindend gering, erklärten sie und schoben gleich hinterher, auf eine Verminderung des Rest-Risikos bestehe kein juristischer Anspruch. Schon gar nicht berechtige es zu einem Widerruf der Genehmigung nach § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, der so ein Vorgehen erlaubt, wenn es gilt, schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten. Dieser Paragraph sei nämlich eng auszulegen, meinten die Anwälte. Die Altersschwächen der Pipeline erschienen BAYERs Rechtsvertretern ebenfalls nicht problematisch. In ihren Schriftsätzen stellten sie gar nicht in Abrede, dass der Röhren-Verbund nicht mehr dem neuesten Stand der Technik entspricht, einen Grund, die Genehmigung zurückzuziehen, sahen sie darin allerdings nicht – sie beriefen sich vielmehr auf den Bestandsschutz.

„Wie hier mit der Gesundheit umgegangen wird, ist meiner Ansicht nach ein Skandal. Der Fall als solcher schreit zum Himmel“, protestierte Gottfried Schweitzer. Aber es half alles nichts. Die Rechtssprechung „hielt die Klage bereits für unzulässig“. Dem Richter zufolge stehe zwar „die Gefährlichkeit einer Kohlenmonoxid-Vergiftung für den Menschen außer Frage. Nach allen gutachterlichen Stellungnahmen – auch denjenigen des Klägers – sei jedoch davon auszugehen, dass eine Gefährdung des Klägers hier nicht zu besorgen sei (...) Da der Kläger mehr als 4 km von der Pipeline entfernt wohne, werde er von der Schutzfunktion der Genehmigung als potenziell betroffener Nachbar nicht mehr erfasst“, verlautbarte das Kölner Gericht.

Die Coordination kritisierte die Entscheidung scharf. „Viele hundert Menschen leben im direkten Gefahrenbereich der Pipeline – dies hat sogar der Gutachter von BAYER bestätigt. Wir sind daher enttäuscht, dass das Gericht die Umstände der Umwidmung der Leitung, die ursprünglich für harmlose Gase wie Stickstoff gebaut wurde, nicht geprüft hat. Wir fordern die Behörden auf, anlässlich des Neubaus der Rhein-Unterquerung endlich ein reguläres Genehmigungsverfahren für die gesamte Leitung durchzuführen!“, hieß es in der entsprechenden Pressemitteilung.

Die CBG hatte erst im letzten Sommer eine ähnlich niederschmetternde Erfahrung mit Justitia gemacht. Bei ihrem Prozess um Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zur medizinischen Forschung, den BAYER mit der Universität Köln abgeschlossen hatte, kam der eigentliche Sachverhalt im Verfahren ebenfalls kaum zur Sprache. Schnell waren die Richter mit einem – natürlich eng auszulegenden – Grundsatz-Urteil zur Freiheit der Wissenschaft zur Hand und machten kurzen Prozess. Immerhin aber verhindert die Klage eines Anliegers der zwischen Dormagen und Krefeld verlaufenden Kohlenmonoxid-Leitung bis heute die Inbetriebnahme. Und so lässt sich Gottfried Schweitzer auch nicht entmutigen. Er ficht das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln an und geht in die Berufung.