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CO Pipeline stoppen!
Großes Andrang vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf

Presse Information vom 23. Mai 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Prozess-Auftakt am Verwaltungsgericht Düsseldorf

CO-Pipeline: „Unseliges Projekt jetzt beerdigen!“

Heute beginnt am Düsseldorfer Verwaltungsgericht der Prozess von Anwohnern der Kohlenmonoxid-Pipeline gegen die Genehmigung des Projekts und die damit verbundenen Enteignungen. Die Inbetriebnahme der Giftröhre zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen ist seit Jahren ausgesetzt, da das Oberverwaltungsgericht Münster Ende 2007 erhebliche Zweifel an der Gemeinnützigkeit des Projekts äußerte.

„Nun ist der Moment gekommen, dieses unselige Projekt zu beerdigen. Die Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend geändert: durch den angekündigten Bau neuer Kunststoff-Produktionsanlagen in Dormagen fällt dort kein überschüssiges Kohlenmonoxid mehr an - im Gegenteil. Statt das Krefelder Werk von Dormagen aus zu versorgen, kann BAYER die sowieso benötigte neue CO-Produktionsanlage in Krefeld bauen und auf die Pipeline vollständig verzichten“, so Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Kohlenmonoxid ist ein tödliches Atemgift, das bislang – wie alle giftigen Gase – nur am Ort seines Verbrauchs produziert werden darf. Im Gefahrenkorridor entlang der Pipeline leben mehr als 140.000 Personen. Die Feuerwehren haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sie der Bevölkerung im Fall eines Leitungsbruchs nicht helfen könnten. Nach Auffassung der CBG muss das bislang geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, unbedingt erhalten bleiben.

Gegen die Inbetriebnahme der Pipeline wurden von den Bürgerinitiativen entlang der Trasse mehr als 110.000 Unterschriften gesammelt. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte die Bürgerproteste gegen die Pipeline Anfang 2006 initiiert und hierzu mehrfach Gegenanträge in der BAYER-Hauptversammlung eingereicht.

Unabhängig vom Ausgang des bis Freitag laufenden Verfahrens erhält BAYER weiterhin keine Betriebsgenehmigung, da zunächst das Oberverwaltungsgericht endgültig entscheiden muss. Von Mitarbeitern des Unternehmens ist zu hören, dass der Vorstand des Konzerns bei einer erneuten gerichtlichen Schlappe neu über das Projekt befinden will.

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