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Frankfurter Rundschau, 19. März 1992

Der Pharma-Riese unterschätzte den David-Effekt

Eine kleine Bürgerinitiative besiegte vor Gericht den Bayer-Konzern – und alles wegen eines einzigen Flugblatts

Der Vorsitzende Richter der 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichts, Wilfried Huthmacher, musste nach all den Jahren glatt zweimal hinschauen. „Ich hab´ sie nicht mehr wieder erkannt“, schüttelt er mit Blick auf einen der Prozessbeteiligten den Kopf. Kein Wunder, das erste Treffen ist immerhin fünf Jahre her. Kein Mensch hätte gedacht, dass sich die Beteiligten nach so langer Zeit am Ausgangspunkt ihres Streites, eben jener Kölner Zivilkammer, wieder träfen. Und das wegen eines einzigen, normalerweise längst in Vergessenheit geratenen Flugblattes einer bis dahin recht unbekannten Bürgerinitiative. Das Bundesverfassungsgericht hatte das unerhoffte Wiedersehen erzwungen, was für eine der Prozessparteien, die Firma Bayer AG, „schon starker Tobak“ ist. Im vorigen Oktober hatten die Obersten Richter nämlich einer Verfassungsklage stattgegeben, die vorinstanzlichen Urteile aufgehoben und in den Chefetagen eines der größten Pharma- und Pestizidkonzerne der Welt für ungläubiges Staunen gesorgt.

Sollte es tatsächlich angehen, dass eine von der Leverkusener Firmenzentrale als „politisch extreme Splittergruppe“ bezeichnete Bürgerinitiative namens „Coordination gegen Bayer-Gefahren e.V.“ weiterhin den Konzern durch von Bayer als herabsetzend empfundene Äußerungen angreifen darf? Dabei bemühe sich das Unternehmen doch so sehr, hieß es jammervoll in der Januar-Ausgabe der Bayer-Werkszeitung, „gegenüber den Medien, Politikern, den Bürgern und nicht zuletzt kritischen Gruppierungen … eine sehr offene Informationspolitik“ zu vertreten. Es half alles nichts. Am Mittwoch ging es im Streit zwischen dem Leverkusener Goliath und dem zähen David in die letzte Runde – und Bayer verlor.

Zuvor hatten die Konzernanwälte signalisiert, dass sie das Grenze gern ungeschehen machen würden, und sich bereit erklärt, ihre Klage zurückzuziehen. Vor fünf Jahren noch hatte sich das Unternehmen mit Verve gegen ein Flugblatt der Bayer-Kritiker gewandt, in dem es forsch und frech unter der Dachzeile „Gefahren für die Demokratie“ hieß: „In seiner grenzenlosen Sucht nach Gewinnen und Profiten verletzt Bayer demokratische Prinzipien, Menschenrechte und politische Fairness, Missliebige Kritiker werden bespitzelt und unter Druck gesetzt, rechte und willfährige Politiker werden unterstützt und finanziert.“ Ein harscher Vorwurf, gegen den Bayer vor Gericht um Unterlassung und Widerruf stritt.

Jahrelang dauerte die juristische Auseinandersetzung an. Mal bekam die eine, mal die andere Seite recht. Zunächst hatte eben jener Zivilkammer unter Richter Huthmacher 1987 entschieden, dass zwar der erste Satz dieser Passage eine vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckte Wertung sei. Der nachfolgende Satz über die missliebigen Kritiker, die da bespitzelt und unter Druck gesetzt würden, sei jedoch eine durch nichts gedeckte Tatsachenbehauptung und deshalb zu unterlassen. Die streitenden Parteien wollten es bei dieser zweigeteilten Entscheidungsfindung nicht belassen und zogen vors Oberlandesgericht. In dieser Runde obsiegte Bayer. Beide Sätze hieß es nun, seien zu unterlassen, da sie „wenn nicht als reine Tatsachenbehauptung, so doch als Werturteile mit einem dem Wahrheitsbeweis zugänglichen Tatsachenkern zu betrachten“ seien. Als solche müssten sie als „unwahr“ angesehen werden. Wobei die Richter dem Konzern geradezu nahe legten, gegen die Kritikaster wegen übler Nachrede vorzugehen.

Mancher hätte an dieser Stelle resigniert, die durch Spenden erbrachten Kosten für das Einstampfen von Flugblättern und Broschüren, auf denen die beanstandeten Formulierungen standen, als Verlust gebucht. Nicht so die „Coordination gegen Bayer-Gefahren“. Hatte sich die Gruppe doch ein Ziel gesetzt: Die „von Bayer ausgehenden Gefahren für Mensch und Umwelt bekanntzumachen, einzudämmen und möglichst ganz abzustellen“. Anwaltlich offenbar gut beraten, wagten sie eine Verfassungsklage und bekamen recht. Karlsruhe brach eine Lanze für die Meinungsfreiheit.

Beide Entscheidungen wurden aufgehoben, weil sie nach Ansicht der Verfassungsrichter „auf einer grundsätzlichen Verkennung der Grundrechte auf Meinungsäußerung und Pressefreiheit“ beruhten. Daher müsse neu über die Frage entschieden werden, wie denn das Flugblatt zu werten sei. Wobei die Karlsruher den Kölner Richtern exakte Vorgaben machten, welche Messlatte sie anzulegen hätten. Sie dürften lediglich prüfen, ob die in den Werturteilen „bespitzeln“ und „unter Druck setzen“ enthaltenen Tatsachenbehauptungen „zutreffen oder ohne jeden Anhaltspunkt aufgestellt worden“ seien. Wobei keine Anforderungen „an die Darlegungspflicht gestellt werden, die sich auf den generellen Gebrauch des Grundrechts der Meinungsfreiheit abschreckend auswirken könnten“.

Ein Spruch, der für Aufsehen sorgte. Liefert er doch klare Verhaltensregeln für Bürgerinitiativen und öffentlich agierende Kritiker. Danach kann man sich von nun an bei der Darstellung von Vorgängen öffentlichen Interesses, di ein einem Flugblatt behandelt werden, getrost auf nicht widersprochene Publikationen der Medien stützen. Man braucht nicht noch Beweise oder durch eigener Nachforschungen erbrachte Belege zu erbringen. Mit einem Schlag wurden so die zu dem Flugblatt bislang ergangenen Urteile aufgehoben. Unklar blieb nur, wer die Ordnungsgelder von einigen tausend Mark zu zahlen hat, die im Laufe der Jahre immer wieder von den Coordinations-Mitgliedern verlangt worden waren, sobald diese sich mit Zitaten zum neuesten Stand des Prozesses geäußert hatten. „Es ergehen falsche Urteile“, kommentierte dies Coordinations-Anwalt Wolfram Esche, „die gegen Grundrechte verstoßen, und die Schäden, die meinem Mandanten daraus entstehen, soll er sich nirgendwo zurückholen können?“

Über diese Frage wurde am Mittwoch mit Richter Huthmacher debattiert. Einer inhaltlichen Auseinandersetzung kam Bayer durch Zurücknahme der Klage zuvor. Offenbar war man es leid, sich erneut die Belege fürs Bespitzeln und unter Druck setzen unter die Nase reiben zu lassen. Genug Material hatte die Gegenseite ja gesammelt. Darüber, wie Bayer zum Beispiel dem stern die Anzeigen, dem Werbefernsehen des WDR die Werbespots nach firmenkritischer Berichterstattung entzogen hatte. Nein, all das sollte nicht noch einmal ausgepackt werden. Doch zunächst fehlte die Zustimmung der Gegenseite zu der Klagerücknahme. Die hatte sich vorbehalten, hieran Bedingungen zu knüpfen. So wollte man verhindern, dass Bayer in gleicher Sache erneut klagt. Was Richter Huthmacher zwar für völlig abwegig hielt: „Was sollte Bayer denn für ein Interesse haben, die ollen Kamellen wieder aufzuwärmen?“ Doch die Coordinations-Anwälte gingen auf Nummer Sicher, verlangten eine Verzichtserklärung und bekamen sie auch.

Die Kosten des langen Verfahrens muss nun Bayer tragen. Bleibt bei einem nächsten Termin zu klären, wer die Ordnungsgelder zu zahlen hat. Seit Mittwoch darf jedenfalls ungestraft über Bayer behauptet werden, dieser Konzern verletze in seiner grenzenlosen Sucht nach Gewinnen und Profiten demokratische Prinzipien, Menschenrechte und politische Fainess. Gegen die Behauptung, Bayer bespitzele missliebige Kritiker und unterstütze willfährige Politiker, wollte Bayer zwar, bei Lage der Dinge, nicht weiter vor Gericht streiten. Aber auf den Gerichtsfluren wurde eine Presseinformation verteilt, auf der Bayer geradezu trotzig diese Vorwürfe „als nach wie vor unwahre Behauptungen“ zurückwies.
Von Ingrid Müller-Münch (Köln), Frankfurter Rundschau