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[Uni Köln] Forschungsfreiheit in Gefahr

CBG Redaktion

1. Juni 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahern

Forschungskooperationen zwischen Unis und Konzernen:

Stifterverband tritt für Transparenz ein

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) hat wegen der anhaltenden Weigerung der Universität Köln, eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag mit der Bayer HealthCare AG zu gewähren, Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Die Universität Köln und die Bayer AG hatten sich zuvor über das Votum des NRW-Landesbeauftragten für Informationsfreiheit hinweggesetzt, der einen Auskunftsanspruch feststellte, und auf einer Geheimhaltung beharrt. „Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen – zumal in einem so sensiblen Bereich wie der Pharmaforschung. Eine solche Kontrolle ist nur mit Kenntnis der Vertragsbedingungen möglich. Wir müssen verhindern, dass die universitäre Forschung vollkommen den wirtschaftlichen Interessen großer Konzerne untergeordnet wird“, so begründete die CBG diesen Schritt.

Wie sehr die Konzerne die Universitäten mittlerweile in Beschlag nehmen, zeigte unlängst der Fall des Berliner „Institutes für Finanzmathematik“. Die Humboldt-Universität und die Technische Universität als Träger sicherten dem Sponsoren DEUTSCHE BANK gegen die Zahlung von drei Millionen Euro jährlich zu, den Lehrplan mitzubestimmen, selber PrüferInnen zu entsenden und ein Veto gegen die Veröffentlichung unliebsamer Forschungsergebnisse einlegen zu können.

Nachdem diese Details für Aufruhr in den Medien sorgten, plädierte sogar der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, dem BAYER angehört, für Glasnost. „Eine Lehre aus der Diskussion um den Berliner Kooperationsvertrag sollte sein, dass derartige Vereinbarungen zwischen Universitäten und Unternehmen künftig offen und transparent einsehbar sind“, erklärte ein Sprecher. Jetzt muss diese Kunde bloß noch nach Leverkusen dringen – und sei es per Gerichtsbeschluss.

alle Infos zur Kampagne

30.05.2011, taz

Sponsoren an der Uni

Wirtschaft gegen Geheimverträge

Der Deutsche Stifterverband fordert von Firmen eine Veröffentlichungspflicht beim Sponsoring. Geheime Verträge mit Universitäten soll es nicht mehr geben.
VON MARTIN KAUL

Nach der Kritik an einer umstrittenen Kooperation zwischen der Deutschen Bank und zwei Berliner Spitzenunis hat sich der wirtschaftsnahe Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft für eine künftige Offenlegung von Kooperationsvereinbarungen zwischen Unternehmen und Hochschulen ausgesprochen. Ein Verbandssprecher sagte der taz: „Eine Lehre aus der Diskussion um den Berliner Kooperationsvertrag sollte sein, dass derartige Vereinbarungen zwischen Universitäten und Unternehmen künftig offen und transparent einsehbar sind.“
Am 26. Mai hatte taz.de über einen unveröffentlichten „Sponsoren- und Kooperationsvertrag“ zwischen der Deutschen Bank sowie der Humboldt und der Technischen Universität Berlin berichtet, in dem der Bank weitreichende universitäre Mitwirkungsrechte zugesichert worden waren.
So durfte die Bank bei der Berufung von Professoren und der Gestaltung der Lehre mitwirken, daneben erhielt sie ein Vetorecht bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und andere Mitwirkungsrechte.
Dass der Stifterverband nun mehr Transparenz fordert, spricht für sich. Der Verband ist ein Zusammenschluss privater Unternehmen, die sich mit einem jährlichen Spendenvolumen von 30 Millionen Euro für die Förderung der Wissenschaft durch private Mittel einsetzt. Nach Angaben des Verbands gehört die Deutsche Bank zu seinen größten Geldgebern.
Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert nach Bekanntwerden der Verträge mehr Transparenz in der Wissenschaft. Andreas Keller, Vorstandssprecher für Hochschule und Forschung, sagte der taz: „Auch wenn die Privatwirtschaft sich an Unis einbringt, muss immer der Grundsatz gelten, dass Forschungsergebnisse für jeden einsehbar sind. Universitäten müssen nicht im Interesse der Privatwirtschaft, sondern der Gesellschaft forschen“, sagte Keller der taz.
Keller hält den Berliner Fall für den „Ausdruck einer bedenklichen Entwicklung“. „Weil die Hochschulen eine rückläufige Grundfinanzierung haben, werden sie auf der Suche nach zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten skrupelloser. Private Geldgeber nutzen diese Notlage zunehmend aus.“