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Störfälle

CBG Redaktion

5. März 2008

Störfälle: Offener Brief an Umweltminister Gabriel

Vertreter der Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Greenpeace, Naturschutzbund Deutschland (NABU), Coordination gegen BAYER-Gefahren, Deutscher Naturschutzring (DNR) und Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) fordern in einem Brief an Umweltminister Sigmar Gabriel, alle Informationen zu Störfällen in der Industrie offen zu legen. Bislang werden Angaben zu Unfällen nur anonymisiert veröffentlicht, also ohne Angabe der betroffenen Unternehmen. Da die Betreiber von sich aus kaum oder gar nicht über Störfälle berichten, haben Medien und Umweltverbände keine Möglichkeit, eine Unfall-Bilanz einzelner Firmen zu erstellen.

Der Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Minister Gabriel,

seit 1993 erfasst die Zentrale Melde- und -Auswertestelle für Störfälle (ZEMA) im Umweltbundesamt alle nach der Störfall-Verordnung meldepflichtigen Ereignisse. Die ZEMA-Onlinedatenbank umfasst momentan über 530 Berichte. Hinzu kommen auf der Homepage des Umweltbundesamtes rund 25 Datenblätter zu Einzelereignissen, die als „sicherheitstechnisch bedeutsam“ eingestuft wurden, allerdings aus formalen Gründen nicht als Störfälle gelten.

Die „sicherheitstechnisch bedeutsamen“ Vorfälle enthalten weder eine Angabe des Ortes noch des Betreibers der jeweiligen Anlage, unter der Datums-Angabe findet sich lediglich die Jahreszahl. Hierdurch ist eine eindeutige Zuordnung unmöglich. Die Einträge in der ausführlicheren ZEMA-Onlinedatenbank enthalten zwar Orts- und Datums-Angabe. Aber auch hier fehlt die Nennung des Betreibers, obwohl die zugrundeliegenden Ereignisse durchweg in der lokalen Presse mit Betreiberangaben kommentiert wurden.

Mit dieser Art von Re-Anonymisierung sind wir überhaupt nicht einverstanden! Sie begünstigt in unangemessener Weise die Verursacher von Schäden gegenüber der Öffentlichkeit und den Betroffenen. Da die Unternehmen von sich aus kaum oder gar nicht über Störfälle und extern wahrnehmbare Ereignisse berichten, haben Medien und Umweltverbände keine Möglichkeit, eine Ereignis-Bilanz einzelner Firmen zu erstellen. Somit fehlt der öffentliche Druck auf die beteiligten Unternehmen, ihre Sicherheitslage zu verbessern.

Solch öffentlicher Druck ist aber dringend notwendig, denn in allen Bereichen von Unternehmen – so auch in den sicherheitsrelevanten – werden seit Jahren durch Personaleinsparung und Outsourcen Kosten reduziert. Sicherheitspersonal wurde reduziert und in mehreren Werken gar die Werksfeuerwehr geschlossen. Die steigende Arbeitsbelastung und der damit einhergehende Stress sind für viele Unfälle verantwortlich. Zusätzlich dazu nimmt durch den Verlust erfahrener Arbeitnehmer über Frühpensionierung und Altersteilzeit und den damit einhergehenden geringeren Wissenstransfer die Sicherheit in den Betrieben großen Schaden.

Auch nach Meinung des Umweltbundesamts liegt es in den Händen der Betreiber, die Unfall-Zahlen zu senken: „Eine bessere Wartung der Anlagen, intensivere Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ausreichendes Personal könnten die Zahl der Störfälle und die damit verbundenen Personen- sowie Sachschäden deutlich verringern“ (Presse Info des UBA vom 27. Oktober 2006).

Die öffentliche Aufklärung von Ereignissen – wie sie in den Niederlanden und den USA (CIRC) bereits üblich ist – und die detaillierte Information von Fachgremien wie die Kommission für Anlagensicherheit und Umweltverbänden können mit dazu beitragen, dass Unfälle an Anlagen vermieden werden, dass ihre Folgen reduziert werden, dass die Lernprozesse zu ihrer Vermeidung stattfinden und dass die Arbeit der Katastropheninstitutionen und -organisationen unterstützt wird.

Die praktizierte (Re-)Anonymisierung der Störfall- und Ereignis-Daten durch ZEMA und Kommission für Anlagensicherheit bzw. durch die Betreiber oder Berichterstatter verstößt einerseits gegen die Umweltinformationspflicht; andererseits ist sie willkürlich und in den meisten Fällen völlig unbegründet. Im übrigen besteht für das Eigentum an Produktionsanlagen nach dem Grundgesetz eine soziale Verpflichtung. Darunter sollte auch die Verpflichtung zur unmittelbaren, vollständigen und umfassenden Übermittlung der Daten von o.g. Ereignissen zu verstehen sein.

Sicherheitsrelevante Informationen dürfen der Öffentlichkeit also nicht vorenthalten werden. Wir möchten Sie daher auffordern, künftig und rückwirkend eine Aufschlüsselung aller Unfälle nach Ort, Datum und Anlagenbetreiber vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen,

Prof. Dr. Jürgen Rochlitz
Mitglied der Kommission für Anlagensicherheit

Angelika Horster
Vertreterin des Naturschutzbund Deutschland (NABU) in der Kommission für Anlagensicherheit

Roland Hipp
Kampagnengeschäftsführer
Greenpeace e.V.

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Dr. Helmut Roescheisen
Generalsekretär Deutscher Naturschutzring (DNR)

Dr. Ursula Fischbach
Vertreterin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in der Kommission für Anlagensicherheit

Oliver Kalusch
Vertreter des Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V. in der Kommission für Anlagensicherheit

Für Rückfragen stehen wir gerne zu Verfügung