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Presse-Information CBG vom 02.06.22

EU-Chemikalienagentur: Glyphosat nicht krebserregend

Eine krasse Fehlentscheidung!

Die Europäische Chemikalien-Agentur ECHA stuft das Pestizid Glyphosat trotz erdrückender Beweislast nicht als krebserregend ein. Erneut setzt sie sich damit über die Klassifikation der „Internationalen Agentur für Krebsforschung“ der Weltgesundheitsorganisation WHO hinweg, die dem Mittel im Jahr 2015 bescheinigte, „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ zu sein.

Dabei haben zahlreiche danach publizierte Studien den Befund noch einmal erhärtet. Das europäische „Ban Glyphosate“-Bündnis, dem die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) angehört, kritisiert die Entscheidung deshalb scharf. „Wieder einmal hat sich die ECHA einseitig auf die Studien und Argumente der Industrie verlassen. Und das, obwohl eine kürzlich durchgeführte Überprüfung von Industrie-Studien zur DNA-schädigenden Wirkung von Glyphosat durch WissenschaftlerInnen des Wiener Krebsforschungsinstituts zu dem Ergebnis kam, dass nur zwei von 53 Industrie-Studien als „zuverlässig“, 17 weitere als „teilweise zuverlässig“ angesehen werden können und 34 dieser Studien aufgrund erheblicher Abweichungen von den geltenden Test-Richtlinien als „nicht zuverlässig“ eingestuft werden müssen“, heißt es in der Presseerklärung.

Auch hat die ECHA sich wiederum nur mit dem Wirkstoff Glyphosat selbst beschäftigt, nicht aber mit dem von der BAYER-Tochter MONSANTO unter dem Namen „ROUND UP“ vertriebenen Enderzeugnis. Da dieses noch viele Beistoffe enthält, erhöht sich nach Meinung vieler WissenschaftlerInnen das Gefährdungspotenzial. Das räumt sogar MONSANTO ein, wie aus firmen-internen Unterlagen hervorgeht, die in den Schadensersatz-Verfahren als Beweismittel dienten. So schrieb der Toxikologe William Heydens in einer E-Mail an eine Kollegin: „Glyphosat ist OK, aber das formulierte Produkt verursacht den Schaden.“

Die ECHA beschränkt sich in dem Begutachtungsprozess auf die unmittelbaren Gesundheitsgefahren, die umfassende Risiko-Bewertung, die alle Effekte des Herbizids auf Mensch, Tier und Umwelt in den Blick nimmt, obliegt der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Sie hat unlängst angekündigt, länger als vorgesehen für ihre Bewertung des Pestizids zu brauchen, dessen Zulassung Ende des Jahres ausläuft, weil die Sichtung des während der EU-Konsultationen eingegangenen umfangreichen Materials zu den Risiken und Nebenwirkungen der Agro-Chemikalie mehr Zeit in Anspruch nimmt.

„Nun steht zu hoffen, dass die Beurteilung der Lebensmittel-Behörde wirklich nach dem neuesten Stand der Wissenschaft erfolgt. Die EFSA hätte dies jedoch gut noch 2022 schaffen können. Durch die Verschiebung darf BAYER jetzt ein Pestizid mit ungeklärtem Status noch rund ein Jahr weiterverkaufen und so noch einmal Millionen Euro einstreichen. Nicht von ungefähr hat die EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides sich ‚zutiefst besorgt’ über die Verzögerung gezeigt“, konstatiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

https:www.pan-europe.info/press-releases/2022/05/glyphosate-echa-classification-denial-science-and-disrespect-eu-law

Pressekontakt:

Marius Stelzmann 0211/33 39 11