deutsch
english
francais
espanol
italiano
Spenden
Photo
Neues Landeswasser-Gesetz

Laschet löscht BAYERs Wasser-Durst

Trotz der im Zuge des Klimawandels immer häufiger auftretenden Trockenheitsperioden will die nordrhein-westfälische Landesregierung das Landeswasser-Gesetz ändern und BAYER & Co. den Zugriff auf das kostbare Gut erleichtern.

Von Jan Pehrke

Der Klimawandel macht sich immer deutlicher bemerkbar. 2020 registrierten die MeteorologInnen bereits den dritten trockenen Sommer in Folge. Auf lange Sicht bedroht diese Entwicklung die Trinkwasser-Versorgung. In Nordrhein-Westfalen geht die Grundwasser-Neubildungsrate schon seit Jahren zurück, was auch die Qualität beeinträchtigt. Wenn nämlich die Gesamtmenge bei konstant bleibenden Schadstoff-Einträgen abnimmt, steigt die Konzentration der gefährlichen Substanzen.

Anstatt nun die Schutzvorrichtungen zu verstärken und die Konzerne dazu anzuhalten, ihr Prozess-Wasser verstärkt aus der Aufbereitung von Oberflächen- und Brauchwasser zu gewinnen, geht die nordrhein-westfälische Landesregierung den umgekehrten Weg. Sie will BAYER & Co. Hindernisse bei der Verwertung der Ressource aus dem Weg räumen. „Wasserrechtliche Verfahren sollen dereguliert und verschlankt werden“, heißt es im Entwurf zur Novelle des Landeswasser-Gesetzes. So beabsichtigt die schwarz-gelbe Koalition, Wasserentnahme-Rechte zu entfristen und so auf Dauer zu stellen. Zudem möchte sie die Genehmigungspflicht für das Entsorgen flüssiger Stoffe aufheben und durch eine schnöde Anzeige-Pflicht ersetzen. Bei Indirekt-Einleitungen schädlicher Substanzen steht sogar die bloße Möglichkeit zur Disposition, in Ausnahmefällen noch eine Genehmigungspflicht anzuordnen. Überdies haben CDU und FDP vor, auch in Trinkwasser-Schutzgebieten den Abbau von Kies und anderen Rohstoffen zu gestatten. Und schließlich planen die Parteien, die bisherigen Regelungen zu Gewässer-Randstreifen außer Kraft zu setzen, die dem Umweltministerium das Recht gaben, das Ausbringen von Pestiziden und Düngemitteln in unmittelbarer Nähe von Flüssen oder Seen zu untersagen.
Sollte die Magerkur wirklich Anfang 2021 den Landtag passieren, kann der BAYER-Konzern seinen ungezügelten Wasser-Durst künftig noch maßloser stillen. Im Geschäftsjahr 2019 stieg sein Verbrauch gegenüber 2018 um 17 Milliarden auf 59 Milliarden Liter. Allein am Standort Leverkusen kommt der Global Player auf einen Wasser-Einsatz von 700 Millionen Litern. Der gesamte Chemie-„Park“ mit seinen rund 200 Betrieben konsumiert noch einmal ein Vielfaches davon. Chem„park“-Betreiber CURRENTA, eine ehemalige BAYER-Tochter, darf pro Jahr nicht weniger als 100 Milliarden Liter Grundwasser abpumpen. Das hat desaströse Auswirkungen auf die Umwelt. „Die Auenwälder, die es eigentlich hier südlich des Chemie-„Parks“ geben müsste, sind längst verschwunden. Wir sehen hier trockene Wiesen und eine künstliche, mit Wasser gefüllte Rinne“, so Paul Kröfges vom BUND gegenüber dem WDR.

Am einstigen BAYER-Standort Brunsbüttel sahen die LandwirtInnen vor Jahren noch schlimmere Dinge. Dort sorgte der immense Bedarf des Global Players für eine Senkung des Grundwasser-Spiegels. In der Folge brach die Wasserversorgung zusammen: Viele Haus- und Weidebrunnen von LandwirtInnen der Umgebung zogen nur noch Luft. Zudem sackten viele Böden ab, was zu Gebäudeschäden führte. Daraufhin begannen langwierige Auseinandersetzungen der Betroffenen mit dem Leverkusener Multi, dem Wasserwerk Wacken, welches das Wasser für die Unternehmen gewinnt, und dem zuständigen Landesamt für Natur und Umwelt (LANU). „Ja, wir kennen das Problem, aber uns ist das Wasser versprochen worden“, erklärte ein BAYER-Vertreter einst dem Bauern Hans Möller. Anfang 2008 reichte dieser gemeinsam mit sechs weiteren Geschädigten sogar eine Klage ein, die allerdings keinen Erfolg hatte.

Möller engagiert sich bis heute, wo der Agro-Riese sein Werk längt abgestoßen hat, für eine Besserung der Lage. Und in Nordrhein-Westfalen laufen die Umweltverbände Sturm gegen das Projekt von Schwarz-Gelb, damit es gar nicht erst so weit kommt wie in Brunsbüttel. Aber nicht nur der BUND und der NABU kritisierten das Gesetzes-Vorhaben am 9. November 2020 bei einer Anhörung im Landtag vehement. Andere Verbände äußerten ebenfalls gravierende Bedenken. Die „Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen“ etwa lehnt die Entfristung von Genehmigungen zur Wasser-Entnahme ab. „Durch eine Befristung wird sichergestellt, dass regelmäßig die Bedingungen für die Gewässer-Benutzungen und die Wasser-Entnahmen untersucht werden und bei Bedarf anzupassen sind“, halten die NRW-Kommunen fest. Dazu verweisen sie auch auf die Schwierigkeiten, die ihnen auf die Ewigkeit ausgestellte Lizenzen – BAYERs Wasser-Rechte reichen teilweise bis ins 19. Jahrhundert zurück – schon bereitet haben: „Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass vorhandene und unbefristete alte Wasser-Rechte die Anpassungen an die Gewässer-Entwicklung erheblich erschweren können.“ Ebenso wenig trafen die avisierten Änderungen bei den Bestimmungen zur Einleitung flüssiger Stoffe auf Zustimmung. Für die Arbeitsgemeinschaft „hatte die Genehmigungpflicht der zuständigen Wasserbehörde eine wichtige Funktion. Die Reduzierung auf eine schlichte Anzeige wird damit dem Gewässerschutz und dem Schutz der öffentlichen Abwasser-Anlagen nicht gerecht“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Zudem warnten die Städte davor, die Gesetzes-Passagen zu den Gewässer-Randstreifen zu ändern und damit die Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie der EU zu behindern, worin sie sich mit der „Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen“ (agw) einig wussten. „Die Beschneidung der Regelungen zu Gewässer-Randstreifen führt dazu, dass auch in Zukunft die Nährstoff- und Pestizid-Einträge in die Gewässer nicht sinken und auch die Ziele der Wasser-Rahmenrichtlinie in diesem Zusammenhang nicht erreicht werden“, konstatiert die agw in ihrer Eingabe.
„Unternehmer NRW“, die „Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen“, zeigte sich dagegen hocherfreut über die Pläne der Regierung Laschet. So befand die Lobby-Organisation zur Streichung der Befristung für Wasser-Entnahmen: „unter Wettbewerbsgesichtspunkten positiv“. Den Wegfall der Genehmigungspflicht für die Einleitung flüssiger Stoffe und die Abwicklung der bisherigen Vorschriften zu den Gewässer-Randstreifen begrüßt „Unternehmer NRW“ ebenfalls. Der Verband macht „eine Reihe sinnvoller und notwendiger Korrekturen“ in dem Entwurf aus und resümiert: „Gerade mit Blick auf den nationalen und internationalen Wettbewerb sind die vorliegenden Änderungen am LWG weit überwiegend ein Schritt in die richtige Richtung.“ Und diese dürften sich auch alle in der Endfassung wiederfinden, denn Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser erklärte nach der Anhörung ungeachtet aller vorgebrachten Einwände, die Neuregelungen beibehalten zu wollen.