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Presse-Information CBG vom 27.01.21

CBG fordert BAYER zu einer Einigung mit den 125.000 Geschädigten auf

Eine Glyphosat-Lösung ist überfällig!

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert BAYER auf, die juristischen Auseinandersetzungen um Glyphosat in den USA endlich zu beenden und den 125.000 Geschädigten einen akzeptablen Entschädigungsvorschlag zu unterbreiten. „Seit 2019 sind die Gerichtsprozesse in den USA gestoppt, weil BAYER die Betroffenen außergerichtlich entschädigen wollte. Das ist bis heute nicht geschehen. Immer mehr Kläger sterben an Krebs, ohne Gerechtigkeit, ohne Entschädigung für das erlittene LeidJP1 ! BAYER setzt offensichtlich auf die ‚biologische Lösung’ und hofft darauf, dass möglichst viele Gyphosat-Geschädigte sterben, bevor es zu gerichtlichen Verfahren und Urteilen kommt. Das ist menschenverachtend. Die Prozesse müssen schnellstens wieder anlaufen, der Konzern muss verurteilt und bestraft werden“, so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Die Schlichtungsgespräche von BAYER mit den AnwältInnen der Betroffenen laufen bereits seit Sommer 2019. Einen Vergleich sollte der Leverkusener Multi eigentlich schon im Juni 2020 präsentieren. Der zuständige Richter Vince Chhabria fand den BAYER-Vorschlag ungenügend und forderte Nachbesserungen bis November 2020. Auch diesen Termin hielt der Konzern nicht ein. Er versucht sich nämlich an dem juristischen Kunststück, das Breitband-Herbizid unter allen Umständen am Markt zu halten, sich aber vor künftigen Prozessen um Gesundheitsschäden zu wappnen. Über die Rechtmäßigkeit der Ansprüche von Neuerkrankten möchte er kein Gericht mehr befinden lassen, sondern ein „unabhängiges Wissenschaftsgremium“. „Dadurch wird diese Entscheidung anstelle von Jury-Verfahren wieder in die Hände sachkundiger Wissenschaftler gegeben“, bekundet der Global Player.

Der für die Glyphosat-Prozesse zuständige Richter Chhabria lehnt es allerdings ab, künftigen Glyphosat-Geschädigten den Rechtsweg zu verbauen. Entsprechend erhöhte er den Druck auf den Konzern, als dieser im November 2020 keine andere Lösung vorlegen konnte. Der Jurist hatte dem Global Player über zwei Jahre lang den Rücken freigehalten und seit Sommer 2019 kein Glyphosat-Verfahren mehr anberaumt, um eine außergerichtliche Einigung zu ermöglichen. Jetzt aber drohte er, das Moratorium aufzuheben. „Ich bin nicht daran interessiert, den Zeitplan für die Entscheidung dieser Fälle so lang zu strecken“, erklärte der Richter.

Chabria hielt Wort und schlug zunächst die Akte „Jaime Alvarez Calderon“ wieder auf. Da der Leverkusener Multi einen Prozess und das damit verbundene mediale Aufsehen vermeiden wollte, bot er einen Vergleich an, den der Anwalt David Diamond auch akzeptierte. Calderon selber erlebte all das allerdings nicht mehr. Er, der über 30 Jahre lang auf Weingütern gearbeitet und dabei Unmengen Glyphosat verspritzt hatte, war seinem Krebsleiden bereits im Dezember 2019 erlegen. Seine Hinterbliebenen hatten für ihn die juristische Auseinandersetzung weitergeführt.

„Der Fall ‚Calderon’ zeigt noch einmal in aller Dringlichkeit, dass und wie BAYER für seine Profite über Leichen geht“, hält Stelzmann abschließend fest.

Pressekontakt:

Jan Pehrke 0211/30 58 49