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Presse-Information CBG 14.10.19

Die Bundesregierung darf das UN-Abkommen nicht länger blockieren

Die Lieferketten von BAYER & Co. an die Kette legen!

Am heutigen Montag beginnt in Genf die fünfte Verhandlungsrunde zur Verabschiedung des UN-Abkommens über Wirtschaft und Menschenrechte. Das „UN Treaty on Business and Human Rights“ sieht vor, die Unternehmen zur Einhaltung ethischer Standards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu verpflichten und etwaigen Geschädigten Klage-Rechte einzuräumen.

„Eine solche Vereinbarung ist überfällig. Nur derartige Regelungen können beispielsweise einen Konzern wie BAYER dazu bringen, die Verantwortung für seine Lieferketten im Pharma-Bereich zu übernehmen. Die indischen oder chinesischen Firmen, die den Pillen-Riesen mit Arznei-Grundstoffen beliefern, nutzen nämlich laxe Umwelt-Auflagen als Standort-Vorteil. Und das hat verheerende Folgen für die Gesundheit der Menschen und die Öko-Systeme“, konstatiert Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Eine besonders fatale Wirkung entfaltet die Einleitung von antibiotika-haltigen Abwässern in die Flüsse und Seen, denn durch die permanente Zufuhr der Substanzen gewöhnen sich die Krankheitserreger an die Substanzen und bilden Resistenzen gegen die gängigsten Präparate aus. „Superbugs“ dieser Art verbreiten sich nirgendwo auf der Welt so stark wie in Indien. Allein im Jahr 2013 starben dort 58.000 Babys, weil sie sich mit Keimen infiziert hatten, gegen die kein Kraut mehr gewachsen war.

In Hyderabad, mit rund 500 Arznei-Firmen eines der Zentren der globalen Pharma-Fertigung, hat die Initiative Gamana durch ihr Engagement bereits einige Verbesserungen erreicht. Die NGO stößt allerdings an Grenzen. Deshalb setzt ihr Gründer Anil Dayakar auf Unterstützung aus den Industrie-Ländern. „Wir haben die ersten Schritte gemacht. Jetzt wenden wir uns an den Westen. Wir erwarten, dass er sein System ändert. Er hat eine Verantwortung für das, was hier geschieht“, so Dayakar.

Das sieht die Bundesregierung offenbar anders. Sie verweigert sich der aktiven Beteiligung an der Ausarbeitung des „UN Treaty on Business and Human Rights“. Das Verfahren „ist aktuell mit vielen sachlich begründeten Fragezeichen versehen. Das betrifft sowohl die Prozess-Führung wie auch die inhaltliche Ausrichtung der Debatte“, verlautet aus dem Außenministerium. Vor allem finden nach Ansicht des Auswärtigen Amts die Interessen der Wirtschaft bei den Verhandlungen zu wenig Berücksichtigung.

„Die große Koalition darf sich nicht als Sachwalter von BAYER & Co. betätigen. Sie muss ihre Blockade-Politik aufgeben. Auch auf nationaler Ebene gibt es dringenden Handlungsbedarf. Es braucht ein Lieferketten-Gesetz“, fordert Köhler-Schnura abschließend.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11
Jan Pehrke 04161/87915