deutsch
english
francais
espanol
italiano
Spenden
Photo
Schwerpuntk: Wer bestimmt die Forschungsfragen?

Schwerpuntk: Wer bestimmt die Forschungsfragen?

Verschlusssache Forschung

Ver.di report biwifo 3/2016

VON JAN PEHRKE
COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN

In den Labors der Pharmakonzerne herrscht schon seit einiger Zeit kein Hochbetrieb mehr. Unter dem Druck der Finanzmärkte hat die Branche ihre Entwicklungsabteilungen strengen Effizienz-Kriterien unterworfen. Grundlagenforschung findet dort gar nicht mehr statt, und auch die Arbeit an neuen Medikamenten fahren die Firmen zurück. Die Unternehmen scheuen die Investitionen. Lieber kaufen sich die Pillen-Riesen in vielsprechende Projekte ein und entwickeln sie weiter – oder sie setzen auf die Zusammenarbeit mit Universitäten oder wissenschaftlichen Instituten. BAYER kann auf über 800 solcher Partnerschaften verweisen, 326 allein im Pharma-Bereich. 2015 wendete der Leverkusener Konzern rund ein Fünftel seines 3,9 Mrd. Euro schweren Forschungsetats für solche Joint Ventures auf; in diesem Jahr investiert Bayer sogar 4,5 Milliarden Euro in die Forschung. Einblick in die mit Universitäten geschlossenen Verträge erhält die Öffentlichkeit jedoch nicht. Sogar der Weg übers Gericht schafft keine Transparenz.

Die Kooperation, die Bayer 2008 mit der Universität Köln vereinbart hatte, feierte der damalige NRW-Forschungsminister Andreas Pink -wart (FDP) als „die weitreichendste, die eine nordrhein-westfälische Universitätsklinik bislang eingegangen ist“. Die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) teilte die Begeisterung nicht. Müssen sich die Kölner MedizinerInnen jetzt ökonomischen Vorgaben beugen und nach besonders profitträchtigen Arzneien forschen? Haben die WissenschaftlerInnen das Recht, die Forschungsergebnisse in jedem Falle zu publizieren? Wer kann die Neuentwicklungen schließlich als sein geistiges Eigentum verbuchen? Bei wem liegen die Verwertungsrechte? Solche Fragen trieben die CBG um.

Darum wandte sie sich mit der Bitte um Antworten mehrmals an die Hochschule, zu letztunter Berufung auf das Informations-freiheitsgesetz. Aber die Universität ließ nichts von sich hören, obwohl selbst der Datenschutz-Beauftragte des Landes nach dem Studium des Vertrages zu einer Veröffentlichung riet. Also beschritt die CBG den Rechtsweg. Selbst auf diese Weise gelang es nicht, die Inhalte des Kontrakts zu erfahren: Das Oberlandesgericht Münster wies die Klage am 18. August 2015 ab. Dabei berief es sich auf den Ausnahme-Passus § 2, Abs. 3 im nordrhein-westfälischen Informations-freiheitsgesetz. Das nimmt „Forschung und Lehre“ vom Transparenz-Gebot aus – im Namen der Wissenschaftsfreiheit. Vergeblich hatte CBG während des Verfahrens argumentiert, dass die für sie relevanten Teile der Rahmen-Vereinbarung wie Regelungen zu Patent- und Verwertungsfragen nicht unmittelbar dem Forschungsbereich angehören. Der Richter aber legte den § 2 „weitreichend“ aus und schlug ihm auch die Forschungsplanung zu. „Das, was von Interesse ist, ist forschungsrelevant“, befand er. Gerade bei Hochschul-ProfessorInnen stieß dieses Urteil auf Kritik. „Wir würden es bevorzugen, wenn man die Dinge wirklich alle offenlegen könnte. Ich glaube, dass die Gesellschaft einen Anspruch darauf hat, dass man erfährt: ‚Was passiert denn in den Hochschulen’“, sagte etwa der Präsident der TU Braunschweig, Jürgen Hesselbach. Aber es half alles nichts, das Urteil aus Münster machte sogar Schule. Mitte September 2016 wies das Mainzer Verwaltungsgericht die Klage des Hochschullehrers Christian Kreiß ab. Er hatte Einblick in den Vertrag verlangt, den die Uni Mainz mit dem Pharma-Unternehmen Boehringer geschlossen hatte. Kreiß hat angekündigt, in Berufung zu gehen.