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GenRaps
Raps: Gen-Kontamination auch in Australien

14. Dezember 2015

GenRaps von BAYER kreuzt aus

Ein in der EU nicht zugelassener Gen-Raps von BAYER hat das Saatgut einer konventionellen Züchtung verunreinigt. In der Pflanze, welche die französische Firma RAGT entwickelt hat, fanden sich Spuren des gegen das Herbizid Bromosynil immunen BAYER-Raps’ NAVIGATOR.

RAGT strebte für das Produkt eine Zulassung in EU-Ländern an. Deshalb fand ein Probe-Anbau in England, Frankreich, Dänemark und Deutschland statt. Allein in Deutschland gab es quer durch die Republik 48 Versuchsfelder. Nach Bekanntwerden des Skandals haben die Behörden die Anweisung erteilt, den kontaminierten Raps zu zerstören (siehe unten). Eine Erklärung für den Vorfall konnte das Unternehmen aus Rodez bis jetzt nicht liefern; es kündigte eine Untersuchung an. Das verunreinigte Saatgut sorgte bereits Anfang November in England für Schlagzeilen.

Die Raps-Sorte NAVIGATOR darf nur in Kanada und Japan angebaut werden. Als Lebensmittel ist sie zudem in den USA, China, Neuseeland und Australien zugelassen. In der EU ist die Sorte nicht zugelassen, es liegt nicht einmal ein Antrag auf Zulassung vor. Offen ist, wie die Gentech-Samen in das neu gezüchtete Saatgut gelangen konnten. Denn in Kanada hatte Bayer den Gentech-Raps bereits 2002 vom Markt genommen, heißt es in einem Fachbuch von 2007. Und in Japan gibt es ebenfalls keinen kommerziellen Anbau.

Immer wieder machen Laborfrüchte von BAYER solche Schlagzeilen. 2006 tauchte der gentechnisch veränderte Langkorn-Reis „LL601“ weltweit in Handelsmarken wie UNCLE BEN’S auf. 2013 griff Mais von PIONEER und DOW CHEMICAL, dem die Forscher auch eine Resistenz gegen das gesundheitsschädigende BAYER-Herbizid Glufosinat verpasst hatten, auf traditionelle Arten über. Und 2014 fand sich INVIGOR-Raps in kanadischem Weizen.

Unbeabsichtigte Aussaat von nicht zugelassenem gentechnisch verändertem Raps in Deutschland im Rahmen einer Sortenvorprüfung

BVL -- Aus Großbritannien erhielt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 27.10.2015 Informationen darüber, dass in konventionellem Winterrapssaatgut geringe Anteile eines gentechnisch veränderten (gv) Rapses gefunden wurden. Das betroffene Saatgut stammt von einer Saatzuchtfirma in Frankreich und befand sich in Großbritannien in der Vorprüfung zur Sortenregisteranerkennung. Im Herbst 2015 kam es an mehreren Orten in England und Schottland in Kleinparzellen zur Aussaat. In Großbritannien sind die betroffenen Parzellen beräumt und das betroffene Saatmaterial ist zur Vernichtung eingezogen worden. Der nachgewiesene gentechnisch veränderte Raps (OXY-235) ist in der Europäischen Union nicht für den Anbau oder als Lebensmittel und Futtermittel zugelassen. Laut Auskunft des Biosafety Clearing-House (BCH) ist OXY-235 in mehreren Staaten als Lebensmittel (Australien, Japan, Neuseeland, USA) oder Futtermittel (Kanada, Japan, USA) oder auch zum Anbau (Kanada, Japan) zugelassen (http://bch.cbd.int/database/lmo/decisions.shtml?documentid=14752).
Nach Informationen der französischen Firma ist betroffenes Saatgut auch nach Deutschland und weitere EU-Mitgliedstaaten geliefert und ausgesät worden. In Deutschland wurde der Raps offenbar auf insgesamt 48 Parzellen mit jeweils ca. 10 m², die sich auf 10 Standorte in 8 Bundesländern verteilen, ausgebracht. Es handelt sich hierbei um züchterische Arbeiten im kleinen Maßstab im Zuge der Vorprüfung und Sortenentwicklung. Ein Anbau von Raps im landwirtschaftlichen Sinne für die Lebensmittel- oder Futtermittelerzeugung oder als nachwachsender Rohstoff hat nicht stattgefunden.
Die betroffenen Bundesländer sind seit dem 28.10.2015 über den Vorgang informiert. Nach Kenntnis des BVL haben die zuständigen Landesbehörden daraufhin sofort Maßnahmen veranlasst, die Rapspflanzen auf den betroffenen Parzellen zu zerstören. Weitere Kontrollmaßnahmen sollen gewährleisten, dass auch nachfolgend kein gentechnisch veränderter Raps auf den Parzellen zur Blüte gelangt.
Nach Abschluss der Maßnahmen informieren die Bundesländer das BVL, das dann der EU-Kommission und den anderen betroffenen EU-Mitgliedstaaten hierüber berichtet.