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OVG Münster

19. August 2015, NRW-blickt-durch

Bayer-Urteil schreit nach Transparenzgesetz

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 18. August eine Klage der "Coordination gegen Bayer-Gefahren" auf Offenlegung der Vertragsunterlagen zur Forschungskooperation zwischen der Bayer AG und der Universität Köln abgewiesen. Das Bündnis „NRW blickt durch“ sieht sich dadurch in seiner Forderung nach einem Transparenzgesetz für NRW bestätigt.

„Das Urteil schreit nach einem Transparenzgesetz. Das aktuelle Informationsfreiheitsgesetz lässt zu viele Schlupflöcher. Ein Transparenzgesetz nach unserem Entwurf würde auch Universitäten zur Veröffentlichung von Informationen über Zuwendungen, Fördermittel und Sponsoring verpflichten“, erklärte Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.

Der Bayer-Konzern hatte im Frühjahr 2008 mit der Universität zu Köln eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Pharma-Forschung vereinbart. Die „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ hatte seinerzeit gefordert, die Vertragsunterlagen zu dem Gemeinschaftsprojekt von Bayer und der Uni öffentlich einsehbar zu machen. Dies hatten die Vertragspartner abgelehnt. Dabei hatte sich auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für eine Offenlegung des Kooperationsvertrages ausgesprochen. Die Bürgerinitiative aus Leverkusen hatte deshalb den Klageweg beschritten. Das Oberverwaltungsgericht hat nun das Urteil der Vorinstanz bestätigt, wonach das derzeitige Gesetz keine Rechtsgrundlage für das Informationsbegehren enthält. die Klage wurde daher erneut abgewiesen.

„Viele Kenner der medizinischen Forschung sind besorgt, dass sich Hochschulen immer mehr an rein wirtschaftlichen Kriterien orientieren. Die Freiheit der Forschung wird ausgehebelt“, befürchtet Angela Spelsberg von Transparency Deutschland.

Transparenzgesetz hilft
Ein Transparenzgesetz dagegen würde gerichtliche Auseinandersetzungen wie im aktuellen Fall weitgehend überflüssig machen. Ein solches Gesetz würde Behörden, Universitäten, und andere öffentliche Einrichtungen dazu verpflichten, Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften und weitere Informationen, wie die Drittmittelförderung, im Internet verfügbar zu machen.

Der Stadtstaat Hamburg hatte sich 2012 nach einer Volksinitiative des Bündnisses „Transparenz schafft Vertrauen“ als erstes Bundesland ein Transparenzgesetz gegeben. Ähnliche Gesetze sind auch in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen geplant. Das Bundesland Bremen veröffentlicht seit diesem Jahr zahlreiche Daten in einem Transparenzportal im Internet. Im dortigen Hochschulgesetz ist seit kurzem sogar geregelt, dass das Rektorat Drittmittelverträge in geeigneter Form veröffentlichen muss, soweit dem nicht gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen entgegenstehen. erstellt von Thorsten Sterk