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Asbest

26. Februar 2014

Asbest: Spanisches Gericht verurteilt BAYER zu Strafzahlung

Ein Arbeitsgericht im nordspanischen Mieres hat den BAYER-Konzern zu einer Entschädigungszahlung von 71.800 € an die Hinterbliebenen eines langjährigen Mitarbeiters verurteilt. Der Arbeiter, der von 1951 bis 1991 für BAYER gearbeitet hatte, war an den Folgen seiner langjährigen Asbest-Belastung im Werk Langreo (Asturien) gestorben. Die Gesundheitsschäden, darunter Krebs und Staublunge, waren als Berufskrankheit anerkannt worden.

Nach Ansicht des Gerichts wurde in der Fabrik über Jahrzehnte hinweg Asbest eingesetzt. BAYER habe die Risiken vernachlässigt und es versäumt, die Arbeiter angemessen zu schützen. Als Atemmaske diente den Arbeitern lediglich ein Schwamm. Das Gericht wies darauf hin, dass die spanischen Gesetze bereits seit 1947 einen Schutz vor Asbest fordern.

Bayer deberá indemnizar con 71.800 euros a la familia de un trabajador asturiano fallecido