deutsch
english
francais
espanol
italiano
Spenden
Photo
Kölner Stadt Revue

Stadt Revue, Februar 2013

Geheime Forschung

Die Universität Köln und der Chemie-Konzern Bayer haben einen Kooperationsvertrag geschlossen, über dessen Inhalt die Öffentlichkeit nichts erfahren soll. Ein Gerichtsurteil bestätigt nun die Zulässigkeit. Der Protest gegen diese dubiose Geheimniskrämerei geht unterdessen weiter

»Nein«, sagt Philipp Mimkes, »mit diesem Urteil kann man sich ganz bestimmt nicht zufriedengeben«. Am 6. Dezember hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden, dass die Universität Köln ihren Kooperationsvertrag mit dem Leverkusener Bayer-Konzern nicht offenlegen muss. Die Initiative »Coordination gegen Bayer-Gefahren« (CBG) hat das Urteil noch im Dezember angefochten: »Wir sehen gute Chancen in der Berufungsverhandlung«, sagt Mimkes. Der CBG-Geschäftsführer protestiert schon seit Jahren gegen die Geheimhaltung des im März 2008 geschlossenen Vertrags. Denn dieser hat womöglich gravierende Auswirkungen auf die medizinische Forschung an der Uniklinik.
Man kennt das Problem: Die deutschen Hochschulen sind chronisch unterfinanziert und stets auf der Suche nach Geldgebern. Als Bayer sich Anfang 2008 anbot, für eine Forschungs-Zusammenarbeit in der Medizin jedes Jahr eine sechsstellige Summe — der genaue Betrag ist nicht bekannt — bereitzustellen, nahm die Universitätsleitung das Angebot gerne an. Eines ihrer Zugeständnisse: Der Vertrag muss unter Verschluss bleiben. Außer den Beteiligten weiß daher niemand, was genau der Chemie- und Pharmakonzern in Köln erforschen lässt — und zu welchen Konditionen. Klar ist nur: Es geht vorwiegend um Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Tumorleiden und Krankheiten des Zentralnervensystems. Der Vertrag eröffnet Bayer nicht zuletzt die Chance, beim Test neuer Medikamente mit der Kölner Uniklinik zu kooperieren.

Werden die Resultate der Tests auch bei negativem Ausgang veröffentlicht?
Die Geheimniskrämerei um den Vertrag rief schon bald Proteste hervor — aus gutem Grund. Die CBG, die den Konzern seit 1978 kritisch beobachtet und dessen Praktiken kennt, wollte im Sommer 2008 etwa wissen, ob die Resultate der Tests auch bei negativem Ausgang veröffentlicht würden. Für die Forschung wäre das wichtig; profitorientierte Konzerne unterlassen dies jedoch oft — man will sein Image nicht durch Fehlschläge schädigen. Die Universität als öffentliche, aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung dürfe derlei Methoden auf keinen Fall übernehmen, kritisiert Jan Pehrke, Vorstandsmitglied der Coordination. Auf seine Nachfrage hieß es bei der Uniklinik damals: »Keine Auskunft«.
Pehrke fragte im Sommer 2008 auch nach, wem der Kooperationsvertrag die lukrativen Patente an neuen Medikamenten zuspricht — Bayer oder der Uni? Er wollte zudem wissen, ob Bayer auch die Nebenkosten der Forschungsprojekte trage. In der Tat bezahlen Drittmittelgeber zwar erkleckliche Summen für Forschungsvorhaben an den Hochschulen, doch werden die anfallenden Ausgaben für Verwaltung und Infrastruktur regelmäßig ignoriert.
Die Folge: Für die Hochschulen »entstehen neue Kosten von 50 bis 70 Prozent der Fördersumme«, klagte im Juli 2012 der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Horst Hippler. Konzerne bitten also faktisch für ihre Forschung die Allgemeinheit zur Kasse, während sie Patente und damit Gewinne oft für sich reservieren. Wie Bayer und die Kölner Uni es mit diesen Fragen halten — auch darauf erhielt Pehrke keine Antwort.

NRW-Landesbeauftragte für Informationsfreiheit fordert Offenlegung
Die CBG ging daraufhin in die Offensive. Ende 2008 veröffentlichte sie ein Protestschreiben, das von zehn Initiativen, darunter medico international, unterzeichnet wurde. Im Mai 2009 erhielt die CBG vom NRW-Landesbeauftragten für Informationsfreiheit die Bestätigung, seiner Auffassung nach müsse der Vertrag offengelegt werden. Im Juli 2010 empfahl der Informationsfreiheits-Beauftragte der Univerwaltung ausdrücklich, das Dokument zugänglich zu machen.
Weil er das aber nicht erzwingen kann und die Uni sich weiter weigerte, ging die Coordination im Mai 2011 schließlich vor Gericht. Mit dem Urteil vom 6. Dezember ist das Verfahren nun in erster Instanz beendet. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass auf den Kooperationsvertrag eine Ausnahmeregel des NRW-Informationsfreiheitsgesetzes anzuwenden sei, die die Wissenschaft von der Pflicht zur Offenlegung befreit. Man müsse, heißt es zur Begründung, die Freiheit der Forschung wahren. Mimkes und die CBG haben Berufung eingelegt.

»Im Namen der Forschungsfreiheit wird die Forschungsfreiheit ausgehöhlt«
»Da wird im Namen der Forschungsfreiheit die Forschungsfreiheit ausgehöhlt«, sagt CBG-Vorstandsmitglied Pehrke. Es gibt Beispiele, wie das funktioniert. Die Humboldt-Universität und die Technische Universität Berlin etwa einigten sich 2006 mit der Deutschen Bank auf die Gründung eines »Instituts für Angewandte Finanzmathematik«, zwei »Deutsche-Bank-Stiftungsprofessuren« inklusive. Die Deutsche Bank versprach drei Millionen Euro im Jahr; sie erhielt dafür einen Geheimvertrag, der ihr umfassenden Einfluss sicherte.
Im Vertrag hieß es etwa: »Alle Forschungsergebnisse der Universitäten oder ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die im Rahmen der zwischen den Vertragspartnern abgestimmten Forschungsprojekte entstehen, sind der Deutschen Bank ... zur Freigabe vorzulegen«. Angestellte der Deutschen Bank sollten »Lehraufträge erhalten und zu Prüfungen herangezogen werden können«. Es gab Mitsprache bei der Konzeption in der Lehre, Werbung für die Bank und vieles andere mehr. Freiheit der Forschung — das war in diesem Fall die Freiheit der Deutschen Bank.

Bayer verfügt an der Kölner Uni über großen Einfluss
Enthält der Kölner Kooperationsvertrag mit Bayer ähnliche Passagen? Die Heimlichtuerei legt dies nahe. Sicher ist: Bayer verfügt an der Kölner Uni über großen Einfluss. Der Vorsitzende des Hochschulrats, Richard Pott, ist im Bayer-Vorstand für Strategie und Personal zuständig.
Mit Andreas Radbruch weist ein zweites Mitglied des zehnköpfigen Hochschulrats einen gewissen Stallgeruch auf: Radbruch hatte Ende der 80er Jahre eine »Bayer-Dozentur« am Institut für Genetik der Universität Köln inne. Als der Historiker Manuel Schramm untersuchte, wie Anfang der 80er Jahre eine »Bayer-Stiftungsprofessur« am Kölner Genetik-Institut geschaffen wurde, stellte er fest: »Mit der Universität Köln verband Bayer schon länger eine besonders enge Beziehung.« Der Kooperationsvertrag gründet auf einer gewachsenen Einflussnahme.

Auch der Deutsche Hochschulverband rät zur Offenlegung
Mittlerweile hat die Unterfinanzierung der Hochschulen durch den Bund Drittmittelgebern wie Bayer Tür und Tor geöffnet und damit deren Einfluss noch weiter verstärkt. Der Anteil von Drittmitteln an den Hochschuletats ist von 15 Prozent im Jahr 2000 auf mehr als 22 Prozent im Jahr 2010 gestiegen. An der Kölner Uni ist besonders stark die Medizin in Abhängigkeit geraten: 2011 standen staatlichen Mitteln in Höhe von 170,3 Millionen Euro Drittmittel von 64,4 Millionen gegenüber; von diesen kamen 21,3 Millionen — fast ein Drittel — direkt aus der Industrie.
Das Beispiel Bayer zeigt, dass sogar die universitäre Forschung über Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Tumore — die häufigsten Todesursachen in Deutschland — von einem Konzern per Geheimvertrag beeinflusst werden kann. Dies stößt mittlerweile selbst im universitären Establishment auf Kritik. »Unabhängig vom Urteil empfehlen wir der Universität Köln und Bayer, den Vertrag offenzulegen«, riet im Dezember auch Matthias Jaroch, Pressesprecher des Deutschen Hochschulverbands, der mehr als 27.000 Dozentinnen und Dozenten vertritt: »Damit würden sie gerade zeigen, wie wichtig ihnen die Forschungsfreiheit ist.« Von: Jörg Kronauer

alle Infos zur Kampagne