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MDI Brunsbüttel

Presse Information vom 28. November 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

BAYER: Kritik an geplanter MDI-Anlage in Brunsbüttel

zusätzliche Sicherung gegen Phosgen verlangt / Muster-Einwendung online abrufbar / „umweltschädliche Chlorchemie wird über Jahrzehnte hinweg zementiert“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat heute eine fünfseitige Muster-Einwendung gegen die geplante MDI-Anlage der Bayer MaterialScience AG in Brunsbüttel eingereicht. Die CBG ruft zu weiteren Einwendungen auf. Stellungnahmen der Bevölkerung können noch bis zum 6. Dezember beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig Holstein eingereicht werden. Auch Umweltschützer vor Ort kritisieren den Bau der Anlage.

Aus MDI wird Hartschaum hergestellt, der z. B. in Kühlschränken, Autositzen und in der Schuhindustrie verwendet wird. Kernpunkt der Kritik an dem Bau der Anlage sind die Risiken giftiger Chemikalien wie Phosgen, Anilin und Kohlenmonoxid, die in großen Mengen zum Einsatz kommen sollen. Als Vorprodukt sollen allein mehrere hunderttausend Tonnen Phosgen, das im 1. Weltkrieg als Kampfgas eingesetzt wurde, verwendet werden.

„Durch die geplante MDI-Anlage wird der Fortbestand der energieintensiven und umweltschädlichen Chlorchemie über Jahrzehnte hinweg zementiert. Die Industrie ist dringend aufgefordert, risikolosere und ökologischere Alternativen zu entwickeln!“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Mimkes begrüßt zwar die von BAYER geplante Einhausung der phosgenführenden Anlagen, womit die Firma einer jahrzehntelangen Forderung der Umweltverbände nachkommt. Die CBG weist allerdings darauf hin, dass BAYER nur eine Schutzhülle aus Blechplatten plant – anders als BASF in Ludwigshafen und DOW in Stade, deren Anlagen mit einer Betonhülle versehen werden. „Sollte es zu einer Genehmigung kommen, so muss zumindest der Einsatz der bestmöglichen Sicherheitstechnik gewährleistet sein. Eine Einhausung aus Beton bietet einen höheren Schutz gegen Feuer, Explosionen oder eine Beschädigung von außen als die von BAYER geplante Hülle. Außerdem fordern wir als Schutz gegen Phosgen eine zusätzliche „Ammoniak-Wand“, mit der austretendes Phosgen neutralisiert werden kann“, so Mimkes weiter.

Die CBG hält den MDI-Antrag in der gegenwärtigen Form insgesamt für nicht genehmigungsfähig. Wörtlich heißt es in der Einwendung: „Zu jedem Zeitpunkt befinden sich mehrere Dutzend Tonnen Phosgen in der Anlage. Dennoch werden in den Antragsunterlagen die Auswirkungen eines Austritts großer Mengen Giftgase in keiner Weise betrachtet. Nicht nur der GAU von Fukushima, sondern auch die schweren Störfälle in der TDI-Produktion von BAYER in den USA oder bei INEOS in Dormagen zeigen, dass sich Störfälle nicht an vorhersehbare Abläufe halten. Daher muss auch für unwahrscheinliche Szenarien Vorsorge getroffen werden“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren beschäftigt sich seit 1978 mit allen Gefahren, die von dem Chemie- und Pharma-Unternehmen BAYER ausgehen: Störfälle, Pestizid-Vergiftungen, Ausstoß von Treibhausgasen, gefährliche Pharmazeutika, Einfluss großer Konzerne auf Politik, Wissenschaft und Gesellschaft, etc.

Die vollständige Einwendung der CBG