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EINWENDUNG

26. September 2012

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 54
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

Änderungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Pipeline zum Transport von Kohlenmonoxid von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erheben wir Einwendungen gegen das o.g. Vorhaben. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren vertritt rund 1.000 Mitglieder. Viele davon leben in Dormagen, Krefeld, Monheim, Duisburg und Krefeld und sind von dem Bau der Rohrleitung direkt betroffen.

Aus unserer Sicht sprechen die folgenden Gründe dagegen, dem Antrag von Bayer MaterialScience zuzustimmen:

fehlendes Allgemeinwohl
Dem Bau der hochgefährlichen Leitung liegen ausschließlich privatwirtschaftliche Interessen zu Grunde, nämlich die geringeren Kosten der Pipeline gegenüber dem Bau eines neuen steam reformers in Krefeld. Enteignungen lassen sich aber nicht durch geringere Kosten für ein Unternehmen rechtfertigen, sondern allenfalls durch Vorteile für das Allgemeinwohl. Damit ist die Rechtmäßigkeit der Enteignungen hinfällig.

gefährlicher Präzedenzfall
Die Aussage von BMS, wonach „Pipelines sowohl unter Sicherheits- als auch unter Umweltaspekten das beste Transportmittel“ sind, suggeriert, dass durch die Pipeline andere Transporte - z.B. per Schiff oder Lkw - überflüssig werden. Dies wurde nicht nur von Projektleiter Werner Breuer, sondern auch im Landtag und von Vertretern der IG BCE geäußert. Tatsächlich finden wegen der hohen Sicherheits-Anforderungen jedoch keine nennenswerten CO-Transporte statt. Das bislang geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, muss erhalten bleiben. Es droht ein gefährlicher Präzedenzfall.

mangelnde Planrechtfertigung
Die CO-Pipeline wird nicht benötigt. Der von BMS behauptete CO-Überschuss in Dormagen existiert nicht mehr. Im Gegenteil: Die Errichtung einer TDI-Großanlage am Standort Dormagen führt dazu, dass dort ein weiterer steam-reformer zur Erzeugung von CO errichtet werden muss. Der neue steam-reformer könnte jedoch auch in Uerdingen errichtet werden. Zu befürchten ist, dass die Pipeline in erster Linie als Gas-Speicher verwendet werden soll, mit dem Kapazitäts-Schwankungen aufgefangen werden sollen.
Das Unternehmen behauptet in diesem Zusammenhang, dass „am Standort in Krefeld-Uerdingen im Rahmen der dortigen chemischen Produktionsprozesse kein Kohlendioxid in den für die CO-Herstellung erforderlichen Mengen anfällt“. Laut europäischem Schadstoffregister EPER emittiert der Konzern BAYER in Krefeld jedoch mehr als eine Million Tonnen Kohlendioxid. Dies ist rund 20x so viel, wie für die CO-Produktion benötigt würde. BAYER-Vertreter argumentieren, das in Krefeld anfallende CO2 habe nicht die notwendige Reinheit. Tatsächlich ist eine CO2-„Waschung“ aber technisch kein Problem.

Risiken für Anwohner/innen
Das Vorhaben der BMS AG bedroht die Gesundheit der Anwohner/innen. Die Feuerwehren haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sie der Bevölkerung im Fall eines Leitungsbruchs nicht helfen könnten. Selbst nach einer im Einzelfall möglichen Bergung aus der Gefahrenzone ist eine wirkungsvolle medizinische Behandlung nicht gesichert, da es in NRW weniger als zehn Behandlungsplätze für CO-Vergiftungen gibt.

verfrühte Verträge
Der Vertrag zwischen den Firmen BAYER und LINDE zur Versorgung des Krefelder Werks von Dormagen aus wurde bereits im Dezember 2004 geschlossen – also ein Jahr bevor das entsprechende Gesetz zum Bau der Pipeline beschlossen wurde und mehr als zwei Jahre vor Erteilung der Baugenehmigung. Der Aufbau von CO-Produktionskapazitäten in Dormagen ohne vorherige Genehmigung der Pipeline kann nun nicht nachträglich als Argument für die Pipeline verwendet werden.

Erdbeben- und Kampfmittel-Gefahren
Rechtliche Voraussetzungen für den Baubeginn wie der Nachweis der Kampfmittelfreiheit und der Erdbebensicherheit wurden widerrechtlich nicht erbracht und liegen bis heute nicht vollständig vor. Ich fordere, dass diese Nachweise erbracht und mit in dieses öffentliche Verfahren einbezogen werden. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass die Leitung durch ein Gebiet verläuft, in dem ein erhöhtes Erdbebenrisiko besteht.

verringertes Sicherheitsniveau
Das von Bayer jetzt beantragte Geogrid 2 verfehlt den in der Planfeststellung geforderten und zugesicherten Schutz durch Bagger und andere Maschinen. Gerade in besonders gefährdeten Kreuzungsbereichen soll es nicht verlegt werden. Damit entfällt dort die nachträglich behauptete Warnwirkung. Die Matte kann zudem nur bei Grabungen oberhalb der Leitung warnen. Sie verfehlt jedoch jede Warnwirkung, wenn die Leitung angebohrt wird, wie beispielsweise bei einer Sauerstoffpipeline im August 2008 in Köln geschehen. Statt des Einbaus des GeoGrid-2 fordern wir den Einbau von Betonreitern oder Stahlplatten, mit denen derartige Unfälle wirkungsvoll verhindert werden können.
Auch die Verwendung schwächerer und dünnerer Rohre als ursprünglich vorgesehen sowie der Verzicht auf Mantelrohre darf nicht genehmigt werden, da hierdurch das Sicherheitsniveau der Leitung gesenkt wird. Es kann nicht sein, dass wegen einem übereilten Baubeginn Abstriche bei der Sicherheit gemacht werden.
Bei nachträglichen Ausbesserungen wurden zudem Leitungsabschnitte an Schieberstationen und an Isolationsfehlerstellen verändert. Der zuvor durchgeführte Drucktest taugt damit nicht mehr als Beweis für die Sicherheit der Leitung.

alternative Trassenführung
Die jetzt nachträglich beantragten Trassenänderungen zeigen, dass alternative Trassenplanungen und Abwägungen vernachlässigt wurden. Schwerwiegende Fehler bei der Festlegung des Trassenverlaufs werden in diesem Verfahren völlig ausgeblendet. So ist nicht nachvollziehbar, dass die Leitung unter Missachtung der Technischen Regel für Rohrfernleitungen dicht an oder direkt durch Wohnsiedlungen geführt wird.
Im November 2011 hat das OVG Lüneburg entschieden, dass bei der Trassierung einer Gasleitung die Sicherheitsinteressen vieler Menschen falsch bewertet worden seien, da die Behörde Abstände zu bebauten Gebäuden nicht für erforderlich gehalten und lediglich einen zehn Meter breiten Schutzstreifen vorgesehen hatte. Angemessen sei jedoch ein weitaus größerer Gefährdungsradius. Ich fordere, die aktuelle Rechtsprechung auch in diesem Verfahren zu berücksichtigen.

gemeinsame Trassenführung
Ich erhebe Einspruch gegen den Antrag, die CO- und die Wingas-Leitung, statt im planfestgestellten Abstand von 2m, jetzt dichter nebeneinander zu verlegen. Für diese dichtere Verlegung wird keine plausible Begründung gegeben. Durch den verringerten Abstand steigt das Risiko von Unfällen bei Bauarbeiten oder Reparaturen an einer der Leitungen.

Änderungen vor Genehmigung
Ich erhebe Einspruch gegen das Verfahren, weil ein Großteil der beantragten Änderungen bereits umgesetzt wurden. So sind z. B. das geänderte Rohrmaterial und die geänderten Mantelrohre bereits eingebaut worden. Auch die zur Genehmigung gestellten Trassenverschiebungen wurden faktisch bereits realisiert. Damit hat die Bezirksregierung nicht die notwendige Abwägungsoffenheit für ihre Entscheidung. Die Rechtswidrigkeit des Planänderungsbeschlusses ist damit vorprogrammiert.

Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.